zyklotrop
Themenstarter
Mit dem Multitool tatsächlich aufpassen:Hallo Leute,
sehe ich das richtig: Mit meinem Multitool - das auch ein Messer beinhaltet - bin ich von Freitag bzw. Samstag 18.00 Uhr bis Samstag bzw. Sonntag 06.00 Uhr an diesem Ort ein Verbrecher und sonst nicht? Sozusagen ein Teilzeit- oder Nachtschichtverbrecher?
Vewirrte Grüße vom
Johann
Wenn die Klinge Deines Multitools feststellbar und länger als 4 cm ist, dann ja.Hallo Leute,
sehe ich das richtig: Mit meinem Multitool - das auch ein Messer beinhaltet - bin ich von Freitag bzw. Samstag 18.00 Uhr bis Samstag bzw. Sonntag 06.00 Uhr an diesem Ort ein Verbrecher und sonst nicht? Sozusagen ein Teilzeit- oder Nachtschichtverbrecher?
Vewirrte Grüße vom
Johann
Die Info ist falsch!Wenn die Klinge Deines Multitools feststellbar und länger als 4 cm ist, dann ja.
In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden (der Stadt, die Motorradfahrer abgrundtief hasst) gibt es zweierlei:Schild von @zyklotrop. (wie es z.B. an der Düsseldorfer Altstadt steht).
Die Einrichtung von Waffenverbotszonen ist Ländersache.
Prinzipiell ja, aber ganz so einfach scheint es ja nach § 42 WaffG nicht zu sein:Bundesrecht bricht Landesrecht...
Hätte ich das Bild doch besser niemals gepostet. Leute, es sollte ein Witz sein, kein politisches Statement. Oder irgendeine Diskussionsgrundlage.
"Nicht zugriffsbereit" ist bereits juristisch definiert:Prinzipiell ja, aber ganz so einfach scheint es ja nach § 42 WaffG nicht zu sein:
Anhang anzeigen 744332
(c) WaffG - Waffengesetz
Also Multitool im Rucksack würde unter Ziffer 3 ja gehen und was ein allgemein anerkannter Zweck im Sinne der Ziffer 10 ist, überlasse ich mal eurer Bewertung.
Nö,Das ist so, wie Sportschützen ihre Waffen zum Schießstand transportieren müssen:
In einem mit Schloss verschlossenen Koffer/Futteral.