Bist du sicher?!?
Tja, deine Behauptung mit der Ampel ist so falsch, aber das hatten wir schon geklärt. Kannst du aber jeder Zeit nachlesen. Musst nur alle Nachrichten lesen.
Hallo Pouakai,
soso, also dann habe ich mir mal die Mühe gemacht, möchte ja ausschließen, dass 15 Jahre Berufsausübung spurlos an mir vorrüber gegangen sind.
1.) Ich habe nachgelesen, außer im wesentlichen unzutreffenden Gerüchten gibt es gerade einen Link auf einen vernünftigen Beitrag, dazu nachfolgend.
2.) Letztlich ist Rechtssprechung das Verständnis der deutschen Sprache, und bei kurzen Normen sollte das nicht zu schwer sein.
Ich biete:
a.)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html
§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(Anmerkung: Absätze 2-8 interessieren nicht)
b.)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(Anmerkung: Die weiteren Absätze interessieren wieder nicht).
Zum Verständnis des Wortes Fahrstreifen empfehle ich Gerds Erlebnisbericht.
3.) Nun zu diesem Link:
http://www.bikerunion.de/Downloads/Positionspapier-MID-Final-5.pdf
Da steht unter anderem:
"Sind alle Fahrstreifen mit wartenden Fahrzeugen belegt, ist jedoch der Fahrstreifen breit genug und bietet daher noch genügend Raum für einen Kraftradfahrer gefahrlos, ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer, an der wartenden Fahrzeugschlange vorbeizufahren um sich weiter vorne aufzustellen, ist auch dies nicht ausgeschlossen."
Das bedeutet aber nicht, dass das richtig sein muss. Falls ich mal einen solchen Fall zu betreuen habe, werde ich den Richter mit den Ausführungen des Ministeriums konfrontieren. Ich befürchte nur, dass das Gericht keine Hilfe benötigt, um das Wort Fahrstreifen zu verstehen.
So, nun bist du dran, aber bitte mit etwas mehr Tiefgang als im letzten Beitrag, (ich lasse mich gerne (ernsthaft) vom Gegenteil überzeugen.