Du hast natürlich grundsätzlich recht.
Aber so ist das in unserer Rechtssprechung. Angreifen darf jeder, Abwehren nur wenn ......
Ich sehe das so:
Er hat mich bedroht, er will mir den Hals abschneiden.
Diese Bedrohung ist strafbewährt und somit bitte ich höflich um die Personalien, zwecks Strafantrag, Anzeige.
Da er die nicht rausrücken wird, bin ich berechtigt ihn vorläufig festzunehmen bis die Polizei seine Identität feststellt.
Ich hoffe doch, er wird sich aber nicht widerstandslos festnehmen lassen und sich mit Gewalt widersetzen
und jetzt endlich darf ich ihm wieder voll auf die Glocke hauen
Ist das jetzt kreative Rechtsauslegung??
Gruß
Pit