M
MAB
- Dabei seit
- 02.05.2015
- Beiträge
- 755
- Modell
- F800GS 2010, G650 Xco 2009, Yamaha TW 1997
Hi,
ich habe an meinem Pickup in den letzten 5 Jahren nicht eine Glühbirne austauschen müssen. Und wenn, wäre das auch schnell und kostengünstig zu erledigen (z.B. H4).
Aber es hängt auch an der Qualität: Bei meiner F800GS habe ich auch am LED-Rücklicht bisher keine Defekte (50Tkm) aber schon einen neuen Scheinwerfer mit H7.
Das Problem mit den integrierten LED ist die fehlende Austauschbarkeit durch den Fahrer. Nach StVo darf man dann z.b. ohne funktionstüchtigen Hauptscheinwerfer, Blinker oder Rücklicht nicht mehr weiterfahren! Muß also abschleppen lassen!! Das steht aber nicht im Verkaufsprospekt.
Es gab auch mal eine Vorschrift, wonach die Beleuchtung eines KFZ durch den Nutzer austauschbar sein muß. Damals gab es PKW, bei denen zum Birnenwechsel die Stoßstange abmontiert werden musste.
Wenn die Hesteller es wollten, könnten sie deutlich haltbarere LED aber auch Glühbirnen hestellen. Bei den Glühbirnen gab es sogar ein Kartell, bei dem die Haltbarkeit absichtlich limitiert wurde z.B. Halogen mit 2 Jahren oder 4 Jahren (teurer) Haltbarkeit.
Davon abgesehen, ist die Belendung des Gegenverkehrs mit LED (besonders mit automatischer Leuchtregelung) deutlich höher.
Aber dieser "Fortschritt" ist nicht aufzuhalten! Nur weil es schick und neu ist, muß es nicht gleich besser sein.
Ich bevorzuge nach wie vor die Glühbirne, da mir die Lichtausbeute genügt und die leichte Austauchbarkeit wichtig ist. Und kostengünstiger ist es obendrein.
MlG
MAB
ich habe an meinem Pickup in den letzten 5 Jahren nicht eine Glühbirne austauschen müssen. Und wenn, wäre das auch schnell und kostengünstig zu erledigen (z.B. H4).
Aber es hängt auch an der Qualität: Bei meiner F800GS habe ich auch am LED-Rücklicht bisher keine Defekte (50Tkm) aber schon einen neuen Scheinwerfer mit H7.
Das Problem mit den integrierten LED ist die fehlende Austauschbarkeit durch den Fahrer. Nach StVo darf man dann z.b. ohne funktionstüchtigen Hauptscheinwerfer, Blinker oder Rücklicht nicht mehr weiterfahren! Muß also abschleppen lassen!! Das steht aber nicht im Verkaufsprospekt.
Es gab auch mal eine Vorschrift, wonach die Beleuchtung eines KFZ durch den Nutzer austauschbar sein muß. Damals gab es PKW, bei denen zum Birnenwechsel die Stoßstange abmontiert werden musste.
Wenn die Hesteller es wollten, könnten sie deutlich haltbarere LED aber auch Glühbirnen hestellen. Bei den Glühbirnen gab es sogar ein Kartell, bei dem die Haltbarkeit absichtlich limitiert wurde z.B. Halogen mit 2 Jahren oder 4 Jahren (teurer) Haltbarkeit.
Davon abgesehen, ist die Belendung des Gegenverkehrs mit LED (besonders mit automatischer Leuchtregelung) deutlich höher.
Aber dieser "Fortschritt" ist nicht aufzuhalten! Nur weil es schick und neu ist, muß es nicht gleich besser sein.
Ich bevorzuge nach wie vor die Glühbirne, da mir die Lichtausbeute genügt und die leichte Austauchbarkeit wichtig ist. Und kostengünstiger ist es obendrein.
MlG
MAB