Auf dem Scheinwerfer sieht man eindeutig das kürzel "HCR" und das H steht darin für Halogen. Dieses HCR wird also nur auf Halogenscheinwerfern stehen und darum kann diese Nummer nicht für ein LED Scheinwerfer erteilt worden sein.
Nachzulesen z.B. auf der Webseite von Hella: (...)
Woraus genau geht dort hervor, dass
H für "Halogen" steht? So wie ich das sehe, wird lediglich aufgelistet, dass man sich auf die
ECE-Regelungen 8 und 20 bezieht, welche ihrerseits wohl nur H4-Leuchten behandeln. Wenn dem so wäre, dürfte das H auch nicht auf H7-Scheinwerfern stehen.
In der Regelung 112
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen und/oder LED-Modulen ausgerüstet sind, welche hier das maßgebliche Werk darstellen dürfte, wird nicht zwischen LED und Halogen unterschieden. Das Wort "Halogen" kommt dort noch nicht einmal vor.
Demnach handelt es sich bei dem betreffenden LED-Scheinwerfer um einen Scheinwerfer der Klasse B, der den Vorschriften der o.a. Regelung 112 sowohl hinsichtlich des Abblendlichts als auch hinsichtlich des Fernlichts entspricht, und folgerichtig mit „HCR“ gekennzeichnet ist. Im Unterschied dazu hätte ein Scheinwerfer der Klasse A das Kennzeichen „CR“. Die beiden Klassen „A“ oder „B“ unterscheiden Scheinwerfer hinsichtlich ihrer Klassifizierung nach bestimmten fotometrischen Vorschriften, das hat vorrangig aber nichts mit Halogen oder LED zu tun.
„E3“ steht übrigens für Italien und nicht für Luxemburg, wie ich hier im Thread auch schon mehrfach lesen musste. Und die „10“, links daneben, steht für die Kennzahl der maximalen Lichtstärke. Der Pfeil mit den zwei Spitzen nach links und rechts erlaubt die Verwendung in beiden Verkehrsrichtungen, demnach also auch in England, was sich aus dem absolut symmetrischen Lichtkegel ergibt. „00“ steht für die Grundserie, es gibt also noch keine neueren technischen Änderungen.
Um zu erfahren, ob die Zulassung der Scheinwerfers in Frage steht, müsste man schon eher die beiden italienischen Zulassungsnummern 2179 und 2180 mal näher betachten. Aber wer will da schon so tief einsteigen...
DLzG, Fritze von Kradmelder24