Hier mal die Zulassungsbestimmungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbeleuchtung
Für den LED-Scheinwerfer kann ich allerdings keine Bezeichung finden. HCR wie auf den Scheinwerfern eingefräst bedeutet
Halogen Abblend- und Fernlicht. Aber so lange dies beim TÜV durchgeht .......
Diese Erklärung ist auch schon das eine oder andere mal hier im Thread zu finden, aber man wiederholt sich ja gerne
Abgesehen davon: Da es laut der Bestimmung nur eine explizite Kennzeichnung für Halogen und für Xenon gibt und alle anderen Lichtarten (LED, Laser, gibt es aktuell noch mehr/andere?) in dieser Bestimmung "unbekannt" sind lässt einem die Bestimmung die Freiheit die Kennzeichnung weg zu lassen. Ein LED oder Laser Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht müsste dann einfach mit "CR" gekennzeichnet sein.
Und die Aussage: Solange es beim TÜV durchgeht ist auch nicht ganz korrekt. Kommt man in eine Kontrolle und der Polizist hat etwas Ahnung davon und schaut genau dort hin bekommt man ein Problem. Dann wird er eine Mängelkarte ausstellen, vielleicht sogar das Fahrzeug gleich stilllegen und man muss dann zum TÜV der dann genauer nachschauen wird und dem es dann vermutlich auffallen wird. Weil sich das dann vermutlich schnell rumsprechen wird hat dann jeder weitere beim TÜV dort und/oder in der nähe dasselbe Problem weil das bekannt sein wird und im schlimmsten Fall wird sogar eine Memo verfasst und Deutschlandweit verteilt. Ähnlich ist es mal mit Auspuffanlagen in Verbindung mit Luftfiltern passiert, da sind dann sogar nachträglich die ABEs und Eintragungen für ungültig erklärt worden! Sowas ähnliches kann hier auch wieder passieren, allerdings ist die Gefahr deutlich geringer da es deutlich weniger betrifft und vorallem auch weil hier keine Anwohner gestört werden und damit der öffentliche druck geringer ist.
Falls jemand die ganze Story interessiert:
Es gab damals offene Luftfilter und Auspuffanlagen die jeweils eine eigene ABE hatten ohne nennenswerte Einschränkungen. Natürlich haben dann die Leute für den Klang beides verbaut und sich in jedem Tunnnel über den Klang gefreut. Dann ist irgendwann einem Prüfer aufgefallen das die beiden Bauteile nur einzeln und nicht zusammen geprüft worden sind, sie einzeln die Geräuschbestimmungen einhalten aber niemand prüft ob die zusammen nicht vielleicht zu laut sind. Darum haben dann vereinzelt die Leute in bestimmten Regionen Probleme bekommen diese einzutragen, ihnen ist die TÜV Plakette verweigert worden oder es gab Probleme bei Kontrollen. Dies waren aber alles nur Einzelfälle die sich aber in gewissen Regionen häuften. Kurz darauf wurden es dann immer mehr "Einzelfälle" und Regionen bis zu dem Punkt als es dann auf einen Schlag von Einzelfälle plötzlich flächendeckend in Deutschland passierte. Zu diesem Zeitpunkt gab es dann sowohl bei der Polizei als auch beim TÜV (komischerweise nur dort) ein Rundschreiben das auf diesen Umstand hindeutete. Mir selber ist damals dann die Eintragung vom Luftfilter beim TÜV Süd verweigert worden weil ich einen eintragungsfreien Sportendschalldämpfer hatte mit der Begründung das es ein Rundschreiben gab das die ABE des Luftfilters nur gültig sei wenn die Auspuffanlage dem Serienstand entspricht (dies war in der ABE nicht vermerkt) und ich für die Eintragung ein geräuschtechnisches Gutachten auf einer Normasphaltstrecke erstellen lassen müsse. Die Dekra wusste davon nichts und hat es mir dann problemlos eingetragen, hätte ich aber eine Mängelkarte bekommen hätte ich zum TÜV müssen und hätte ein Problem bekommen...