Verständnisfrage original Zusatzscheinwerfer SA

Diskutiere Verständnisfrage original Zusatzscheinwerfer SA im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Moin, lt. Betriebsanleitung (Seite 72) meiner R 1250 GS (Bj. 6/2022) heißt es: Zusatzscheinwerfer **mit Zusatzscheinwerfer SA Voraussetzung Die...
Orlando123

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Moin,

lt. Betriebsanleitung (Seite 72) meiner R 1250 GS (Bj. 6/2022) heißt es:

Zusatzscheinwerfer
**mit Zusatzscheinwerfer SA

Voraussetzung
Die Zusatzscheinwerfer sind nur aktiv, wenn das Abblendlicht aktiv ist

Wenn ich die Tagfahrlichtautomatik "eingeschaltet" habe und über Tag fahre (normale Lichtverhältnisse) ist ja "fast nie" das Abblendlicht an, ich kann aber nach Lust und Laune über den Schalter die Zusatzscheinwerfer SA einschalten oder ausschalten.

D.h. die Zusatzscheinwerfer funktionieren auch bei nur Tagfahrlicht an, ist das richtig so?

Muß ich jetzt den o. a. Satz in der BA so verstehen das bei eingeschalteter Tagfahrlichtautomatik das Abblendlicht als "aktiv" zu betrachten ist?
Es schaltet sich ja ohne eine Aktion von mir als Fahrer den Lichtverhältnissen entsprechend an oder aus.....und ist somit ja präsent.

Gruß Wolfgang
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Die Zusatzscheinwerfer sind Nebelleuchten. Diese dürfen nur in Verbindung mit Stand- oder Fahrlicht brennen (§17 StVO). Tagfahrlicht wird offenbar mit "Standlicht" gewertet.
gerd
 
Orlando123

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Die Zusatzscheinwerfer sind Nebelleuchten. Diese dürfen nur in Verbindung mit Stand- oder Fahrlicht brennen (§17 StVO). Tagfahrlicht wird offenbar mit "Standlicht" gewertet.
gerd
Also dürfen die Zusatzscheinwerfer leuchten auch wenn "nur" das Tagfahrlicht an ist.
Das entnehme ich jetzt mal der Antwort..... ;-)
 
Brauny

Brauny

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Die Fragen und Antworten, zu diesem Thema sind nun schon so alt, das sie eine Bart Wickelmaschine im Keller haben.
Eine Einfache Suche zum Thema im Archiv und schon kann man den halben Tag zum Thema lesen.

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Gruß Brauny
 
Orlando123

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Die Fragen und Antworten, zu diesem Thema sind nun schon so alt, das sie eine Bart Wickelmaschine im Keller haben.
Eine Einfache Suche zum Thema im Archiv und schon kann man den halben Tag zum Thema lesen.

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Gruß Brauny
Ich kenne die Suchfunktion, habe aber keine Antwort auf meine Frage gefunden
 
Brauny

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Du kannst die Zusatzscheinwerfer, über den Zusatzschalter, jederzeit einschalten. Zusätzlich kannst du wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist, egal ob auf Automatik, oder nicht, das Ablendlicht dazu schalten.
Tagfahrlicht ist ja immer an. Automatik an bedeutet: Es wird plötzlich dunkel, durch Tunnel, Tiefgarage, Sonnenfinsternis usw., schaltet sich das Ablendlicht an, bis es wieder hell wird. Hat aber nichts mit den Zusatzscheinwerfern zu tun. Die gehen nur aus, wenn du auf Fernlicht umschaltest.
Die rechtliche Nummer ist eine andere. Da es Nebelleuchten sind, darfts du sie nur anmachen, bei Sicht unter 50 Meter, oder so, halt bei Nebel. Da hält sich aber keiner dran, nicht einmal die Rennleitung.
Gesehen werden ist das A und O, also entscheide selbst.
Gruß Brauny
 
Orlando123

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Hi

Nee, Du kannst der Antwort nur entnehmen, dass ich es nicht genau weiss aber vermute.
gerd
Ok....dann wissen wir beide es nicht genau.
Der Verkäufer/Händler sagte mir, das man die Zusatzscheinwerfer immer anschalten/ausschalten kann nur bei Fernlicht schalten die sich direkt automatisch ab. Es spielt keine Rolle ob die Tagfahrlichtautomatik an oder aus ist, bei Tagfahrlichtautomatik aus ist ja das Ablendlicht immer an. Bei Tagfahrlichtautomatik an entscheidet das System ob Tagfahrlicht angeschaltet ist oder ob wegen unzureichender Lichtverhältnisse das Abblendlicht angeschaltet wird. Mit beidem arbeiten die Zusatzscheinwerfer und man kann die dann nach Lust und Laune anschalten oder ausschalten (Button). Bei nur Zündung an draußen über den Tag und genug Licht und Tagfahrlichtautomatik wird direkt das Tagfahrlicht geschaltet und man kann dann schon die Zusatzscheinwerfer anschalten. Dito im dunklen, dann wird das Abblendlicht sofort angeschaltet und man kann ebenfalls die Zusatzscheinwerfer anschalten/ausschalten. Ob dann zeitgesteuert alles an "Licht" wieder ausgeschaltet wird, also Zündung etwas länger an ohne den Motor zu starten, davon gehe ich jetzt mal aus,

Gruß Wolfgang
 
Brauny

Brauny

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Hast du nun zu dem ganzen ein und aus geschalte eigentlich noch eine Frage?
Nur soviel sei noch angemerkt. Die GS erkennt nicht ob Nebel im hellen, oder im dunkelen ist. Genau das musst du entscheiden und deshalb kannst du die Nebler jederzeit ein, oder ausschalten.
Gruß Brauny
 
F

Frostie

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Der Verkäufer/Händler sagte mir, das man die Zusatzscheinwerfer immer anschalten/ausschalten kann nur bei Fernlicht schalten die sich direkt automatisch ab.
Kann ich so nicht bestätigen. Meine Nebel-/Zusatzscheinwerfer bleiben auch an, wenn ich das Fernlicht einschalte.
 
Orlando123

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Kann ich so nicht bestätigen. Meine Nebel-/Zusatzscheinwerfer bleiben auch an, wenn ich das Fernlicht einschalte.
Ich hab es gerade überprüft, du hast Recht. Bei mir ist es auch so.
Die Zusatzscheinwerfer kann man quasi immer anschalten oder ausschalten, egal ob Ablendlicht oder Tagfahrlicht an oder das Fernlicht an. Es scheint auch so zu sein, das bei Fernlicht auch das Abblendlich an ist. Dann wäre die Angabe lt. Betriebsanleitung richtig, es heißt die Zusatzscheinwerfer sind nur aktiv wenn das Abblendlicht aktiv ist.
Im Moment weiß ich gar nichts mehr.....ich dachte das bei Fernlicht an das Abblendlicht ausgeschaltet wird. Zumindest bilde ich mir ein das bei mir bei Fernlicht an auch das Abblendlicht angeschaltet bleibt.

UPDATE....ich korrigiere mich, auf der Seite 74 des Betriebshandbuch steht:

Wir bei eingeschaltetem Tagfahrlicht das Fernlicht eingeschaltet, wird das Tagfahrlicht nach ca. 2 Sekunden ausgeschaltet und das Fernlicht, Abblendlicht und das vordere Standlicht eingeschaltet.

Das bedeutet tatsächlich, das man die Zusatzscheinwerfer immer einschalten/auschalten kann.

Wer lesen kann ist doch im Vorteil.....ist auf mich bezogen.......

Gruß Wolfgang
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Dass man die Nebelscheinwerfer immer einschalten kann sobald Licht "an" ist, ist einfach zu erklären. Die Vorschriften im Verkaufsgebiet sind unterschiedlich.
In DE gilt §17StVO (sinngemäss): Nebelscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden wenn Nebel ist (das ist z.B. in AT anders geregelt).
In DE gilt auch: Nebelscheinwerfer dürfen nicht gemeinsam mit dem Fernlicht leuchten.
Das heisst nicht dass sie das nicht können dürfen. Diese Diskussion hatte ich vor 40 Jahren mit dem TÜV. Damals wurde von dem verlangt, dass die Nebler automatisch ausgehen wenn man das Fernlicht anmacht. Ich war so dreist zu fragen wo das steht und wurde auf den passenden Paragraphen verwiesen. Nach "da steht nur dass sie es nicht dürfen, nicht dass sie es nicht können dürfen! Und wenn Sie verlangen dass sie automatisch verlöschen, dann mache ich Wirbel wenn auch nur ein Benz die HU bekommt. Bei denen können sie es schon immer".
Die Antwort war "Nein, das stimmt nicht".
Und dann kam ein Benz zur HU . . .
gerd
 
Orlando123

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Super deine Erklärung
Wie schon von mir als auch von einem anderen User hier erwähnt, die Zusatzscheinwerfer kann man bei Fernlicht anschalten (warum habe ich erläutert).
Sie gehen damit logischwerweise nicht aus wenn das Fernlicht leuchtet (das müßten Sie aber zwingend tun, auch wenn das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht leuchtet)
Damit wäre die Vorgabe durch den Gesetzgeber (wenn es dann so sein sollte) leicht durch das drücken eines "Button" am Bike zu umgehen.

Ist schon irre wie das bei uns gesetzlich so geregelt ist und das sich die Hersteller anscheinend nicht "wirklich" dran halten. Aber das kann ich so nicht wirklich glauben, es wird eher so sein das es "Gesetzeslücken" gibt die wir "Ottonormalverbraucher" nicht kennen.

Für mich zählt jetzt nur die Sache, dass das bei allen 1250er GSen (auch bei anderen Modellen) so ist, die Zusatzscheinwerfer kann man immer anschalten/ausschalten egal ob Abblendlicht, Fernlicht oder Tagfahrlicht geschaltet ist.

Gruß Wolfgang
 
Orlando123

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Wenn es interessiert , hier wie folgt:

RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder drei-
rädrigen Kraftfahrzeugen
(ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1

oder

Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind auf nationaler Ebene der Bundesrepublik Deutschland die StVZO (§ 52) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreirädern. Diese besagen unter anderem:

Ich habe aus meiner Sicht ein paar wichtige Bestimmungen fett markiert

So wie ich das jetzt interpretiere, hat BMW natürlich alles richtig gemacht.
So wie die elektrisch betriebenen "Zusatzscheinwerfer" geschaltet sind, werden alle gültigen Bestimmungen auf deutscher und europäischer Ebene erfüllt.

6.7.
Nebelscheinwerfer
6.7.1.
Anzahl:
einer oder zwei.
6.7.2.
Anbauschema:
keine besonderen Vorschriften.
6.7.3.
Anordnung
6.7.3.1. In der Breite:
— Ein Nebelscheinwerfer darf über, unter oder neben einer
anderen vorderen Leuchte angebaut sein. Sind diese Leuchten
übereinander angeordnet, muß der Bezugspunkt des Nebel-
scheinwerfers in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen;
sind diese Leuchten nebeneinander angeordnet, müssen ihre
Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahr-
zeugs liegen.
— Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter
Nebelscheinwerfer muß so angebaut sein, daß sein Bezugs-
punkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
— Zwei Nebelscheinwerfer, von denen einer oder beide mit einer
anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen so
angebaut sein, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zur
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.7.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm über dem Boden. Kein Punkt
der leuchtenfen Fläche darf über dem höchsten Punkt der leucht-
enden Fläche des Scheinwerfers für Abblendlicht liegen.
6.7.3.3. In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug. Diese Vorschrift gilt als
erfüllt, wenn das abgestrahlte Licht den Fahrer weder unmittelbar
noch mittelbar über die Rückspiegel und/oder sonstige spiegelnde
Flächen des Fahrzeugs stört.
6.7.4.
Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch die Winkel
α
und
β
bestimmt, wie sie in
Abschnitt A.10 des Anhangs I definiert sind:
α
= 5º nach oben und nach unten;
β
= 45º nach links und nach rechts mit Ausnahme einer seitlich
angeordneten Leuchte, bei der der Winkel nach innen
β
= 10º betragen muß.
6.7.5.
Ausrichtung:
nach vorn.
Der Nebelscheinwerfer darf die Einschlagbewegungen der Lenk-
vorrichtung mitvollziehen.
6.7.6. Zusammenbau mit den anderen vorderen Leuchten ist zulässig.
6.7.7. Kombination mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht
zulässig.
6.7.8. Ineinanderbaumit einem Scheinwerfer für Fernlicht und einer
Begrenzungsleuchte ist zulässig.
6.7.9.
Elektrische Schaltung
Der Nebelscheinwerfer muß unabhängig vom Scheinwerfer für
Fernlicht oder dem Scheinwerfer für Abblendlicht ein- und ausge-
schaltet werden können.

6.7.10.
Einschaltkontrolle:
wahlfrei.
Grüne nichtblinkende Kontrolleuchte.
6.7.11.
Sonstige Vorschriften:
keine.
6.8.
Nebelschlußleuchten
6.8.1.
Anzahl:
eine oder zwei.
6.8.2.
Anbauschema:
keine besonderen Vorschriften.
6.8.3.
Anordnung
6.8.3.1. In der Breite: Eine unabhängige Nebelschlußleuchte darf über,
unter oder neben einer anderen hinteren Leuchte angebracht
1993L0092 — DE — 19.12.2000 — 001.001 — 45


B
sein. Ihr Bezugspunkt muß in der Längsmittelebene des Fahr-
zeugs liegen, wenn diese Leuchten übereinander angeordnet
sind; sind diese Leuchten nebeneinander angeordnet, müssen ihre
Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs
liegen. Eine mit einer anderen hinteren Leuchte ineinanderge-
baute Nebelschlußleuchte muß so angebaut sein, daß ihr
Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
6.8.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über
dem Boden.
6.8.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
6.8.3.4. Der Abstand zwischen der leuchtenden Fläche der Nebelschluß-
leuchte und der Bremsleuchte muß mindestens 100 mm betragen.
6.8.4.
Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch die Winkel
α
und
β
bestimmt, wie sie in
Abschnitt A.10 des Anhangs I definiert sind:
α
= 5º nach oben und 5º nach unten;
β
= 25º nach rechts und nach links.
6.8.5.
Ausrichtung:
nach hinten.
6.8.6. Zusammenbau mit jeder anderen hinteren Leuchte ist zulässig.
6.8.7. Kombination mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.8.8. Ineinanderbau mit der Schlußleuchte ist zulässig.
6.8.9.
Elektrische Schaltung
Die Leuchte darf sich nur einschalten lassen, wenn eine oder
mehrere der folgenden Leuchten eingeschaltet sind: Scheinwerfer
für Fernlicht, Scheinwerfer für Abblendlicht oder Nebelschein-
werfer.
Ist das Fahrzeug mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet, muß
es möglich sein, die Nebelschlußleuchte unabhängig vom Nebel-
scheinwerfer auszuschalten.
6.8.10.
Einschaltkontrolle:
vorgeschrieben.
Gelbe nichtblinkende Kontrolleuchte.
6.8.11.
Sonstige Vorschriften:
keine.

6.2.
Scheinwerfer für Abblendlicht
6.2.1.
Anzahl:
einer oder zwei.
Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstbreite über
1 300 mm sind jedoch zwei Scheinwerfer für Abblendlicht vorge-
schrieben.
6.2.2.
Anbauschema:
keine besonderen Vorschriften.
6.2.3.
Anordnung
6.2.3.1. In der Breite:
— Ein unabhängiger Scheinwerfer für Abblendlicht darf über,
unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht
sein. Sind diese Leuchten übereinander angeordnet, so muß
der Bezugspunkt des Scheinwerfers für Abblendlicht in der
Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; befinden sich diese
1993L0092 — DE — 19.12.2000 — 001.001 — 68


B
Leuchten nebeneinander, müssen ihre Bezugspunkte symme-
trisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet sein.
— Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter
Scheinwerfer für Abblendlicht muß so angebracht sein, daß
sich sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs
befindet. Ist das Fahrzeug jedoch auch mit einem unab-
hängigen Scheinwerfer für Fernlicht ausgerüstet, der neben
dem Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht ist, so müssen
ihre Bezugspunkte zur Längsmittelebene des Fahrzeugs
symmetrisch sein.
— Zwei Scheinwerfer für Abblendlicht, von denen einer oder
alle beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinanderge-
baut sind, sind so anzubauen, daß ihre Bezugspunkte
symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
Im Falle eines Fahrzeugs mit zwei Scheinwerfern für Abblend-
licht gilt:
— Die am weitesten von der Längsmittelebene des Fahrzeugs
entfernten Ränder der leuchtenden Flächen dürfen nicht
weiter als 400 mm von dem äußersten Punkt der Breite über
alles entfernt sein;
— die inneren Ränder der leuchtenden Flächen müssen einen
gegenseitigen Abstand von mindestens 500 mm haben. Dieser
Abstand kann auf 400 mm verkürzt werden, wenn die
Höchstbreite des Fahrzeugs weniger als 1 300 mm beträgt.
6.2.3.2. In der Höhe: mindestens 500 mm und höchstens 1 200 mm über
dem Boden.
6.2.3.3. In Längsrichtung: vorn am Fahrzeug. Diese Vorschrift gilt als
erfüllt, wenn der Fahrzeugführer durch das ausgestrahlte Licht
weder unmittelbar noch mittelbar über die Rückspiegel und/oder
andere reflektierende Flächen des Fahrzeugs behindert wird.
6.2.4.
Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird bestimmt durch die Winkel
α
und
β,
wie sie in
Abschnitt A.10 des Anhangs I definiert sind, nämlich:
α
= 15º nach oben und 10º nach unten;
β
= 45º nach links und rechts bei einem einzigen Scheinwerfer
für Abblendlicht; 45º nach außen und 10º nach innen bei
zwei Scheinwerfern für Abblendlicht.
Andere Straßenbenutzer dürfen nicht durch sekundäre Wirkungen
gestört werden, die von Wänden oder sonstigen Bauteilen in der
Nähe des Scheinwerfers ausgehen.
6.2.5.
Ausrichtung:
nach vorn.
Darf die Einschlagbewegung der Lenkvorrichtung mitvollziehen.
Die Ausrichtung des Lichtbündels des Abblendlichtes in der
Senkrechten muß zwischen − 0,5 % und − 2,5 % liegen, es sei
denn, es ist ein externer Regler vorhanden.
6.2.6. Zusammenbau mit dem Scheinwerfer für Fernlicht und den
übrigen vorderen Leuchten ist zulässig.
6.2.7. Kombination mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.2.8. Ineinanderbaumit dem Scheinwerfer für Fernlicht und den
übrigen vorderen Leuchten ist zulässig.
6.2.9.
Elektrische Schaltung
Wird auf Abblendlicht umgeschaltet, muß das Fernlicht gleich-
zeitig erlöschen, während das Abblendlicht beim Übergang auf
Fernlicht eingeschaltet bleiben darf.

6.2.10.
Einschaltkontrolle:
wahlfrei.
Grüne nichtblinkende Kontrolleuchte.
6.2.11.
Sonstige Vorschriften:
keine

Gruß Wolfgang
 
Peti

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Super deine Erklärung
Wie schon von mir als auch von einem anderen User hier erwähnt, die Zusatzscheinwerfer kann man bei Fernlicht anschalten (warum habe ich erläutert).
Sie gehen damit logischwerweise nicht aus wenn das Fernlicht leuchtet (das müßten Sie aber zwingend tun, auch wenn das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht leuchtet)
Damit wäre die Vorgabe durch den Gesetzgeber (wenn es dann so sein sollte) leicht durch das drücken eines "Button" am Bike zu umgehen.

Ist schon irre wie das bei uns gesetzlich so geregelt ist und das sich die Hersteller anscheinend nicht "wirklich" dran halten. Aber das kann ich so nicht wirklich glauben, es wird eher so sein das es "Gesetzeslücken" gibt die wir "Ottonormalverbraucher" nicht kennen.

Für mich zählt jetzt nur die Sache, dass das bei allen 1250er GSen (auch bei anderen Modellen) so ist, die Zusatzscheinwerfer kann man immer anschalten/ausschalten egal ob Abblendlicht, Fernlicht oder Tagfahrlicht geschaltet ist.

Gruß Wolfgang
Meine Güte.
Du machst aber auch alles zu einem Problem.
Warst Du nicht in der Fahrschule?
Da lernt man so etwas doch.
 
langer-rudi

langer-rudi

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Aera R1250 GS "Exclusive"--> erledigt!
Du kannst die Zusatzscheinwerfer, über den Zusatzschalter, jederzeit einschalten. Zusätzlich kannst du wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist, egal ob auf Automatik, oder nicht, das Ablendlicht dazu schalten.
Tagfahrlicht ist ja immer an. Automatik an bedeutet: Es wird plötzlich dunkel, durch Tunnel, Tiefgarage, Sonnenfinsternis usw., schaltet sich das Ablendlicht an, bis es wieder hell wird. Hat aber nichts mit den Zusatzscheinwerfern zu tun. Die gehen nur aus, wenn du auf Fernlicht umschaltest.
Die rechtliche Nummer ist eine andere. Da es Nebelleuchten sind, darfts du sie nur anmachen, bei Sicht unter 50 Meter, oder so, halt bei Nebel. Da hält sich aber keiner dran, nicht einmal die Rennleitung.
Gesehen werden ist das A und O, also entscheide selbst.
Gruß Brauny
Ich habe meine für teuer Geld bei BMW nachrüsten lassen, und ja, tatsächlich, die leuchten sogar zusammen mit dem Fernlicht.

Darf als Nebler ja so nicht sein, somit vermute ich mal einen Werkstattfehler, vielleicht aber auch eine mir nicht bekannte 'Lücke im Gesetz' (hmm, in unserem Land wohl eher unwahrscheinlich!)....🤔

Bislang ist's allerdings weder beim TÜV, noch bei der Rennleitung aufgefallen, und auch an der Tatsache, dass ich die Dinger immer an habe, hat sich bisher noch kein Kontrolleur gestört.
 
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Brauny

Brauny

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Ich habe meine für teuer Geld bei BMW nachrüsten lassen, und ja, tatsächlich, die leuchten sogar zusammen mit dem Fernlicht.

Darf als Nebler ja so nicht sein, somit vermute ich mal einen Werkstattfehler, vielleicht aber auch eine mir nicht bekannte 'Lücke im Gesetz' (hmm, in unserem Land wohl eher unwahrscheinlich!)....🤔

Bislang ist's allerdings weder beim TÜV, noch bei der Rennleitung aufgefallen, und auch an der Tatsache, dass ich die Dinger immer an habe, hat sich bisher noch kein Kontrolleur gestört.
Schnell mal ein Faktencheck gemacht. Die Teile gehen doch glatt nicht aus bei Fernlicht. Hatte ich anders in Erinnerung. Aber sie sind Bestandteil des Begrüßungslichts. Also nur Zündung an, gehen die an und gleich wieder aus. Supie !
Vorne Standlicht und Tagfahrlicht ist anscheinend auch nicht das gleiche. Vielleicht ist das mit den neueren KLimbim Blinklichtern schon wieder anders? Ich weiß es nicht.
Gruß Brauny
 
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Togal. Immer an= viel Licht und besser gesehen werden......auf andere Diskussionen lasse ich mich nicht (mehr) ein
 
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Schnell mal ein Faktencheck gemacht. Die Teile gehen doch glatt nicht aus bei Fernlicht. Hatte ich anders in Erinnerung. Aber sie sind Bestandteil des Begrüßungslichts. Also nur Zündung an, gehen die an und gleich wieder aus. Supie !
Vorne Standlicht und Tagfahrlicht ist anscheinend auch nicht das gleiche. Vielleicht ist das mit den neueren KLimbim Blinklichtern schon wieder anders? Ich weiß es nicht.
Gruß Brauny
Sind Deine ab Werk verbaut oder auch nachgerüstet??
 
Thema:

Verständnisfrage original Zusatzscheinwerfer SA

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