Assekurati
Das ist generell ungünstig.Hallo Zusammen,
ich möchte ein Zweitmotorrad anmelden, aber nicht bei meiner aktuellen Versicherung bei der das Erstmotorrad versichert ist.
Das mag für C24 gelten. Ich kenne sehr wohl 2.-Fahrzeug-Regelungen für Motorräder.So richtig kann ich "meinen" Fall online nicht eingeben und ich zweifle an den ausgegebenen Tarifen.
Laut einer Auskunft von Check24, gäbe es entgegen der Zweitwagenregelung bei Autos, diese bei Motorräder nicht und man könnte nicht von der bereits erungenen SF Klasse profitieren.
Diese Frage ist für mich unverständlich.Wie läuft es mit der Einstufung in so einem Fall bzw. gibt es Versicherungen die evtl. doch die SF Klasse die ja eigentlich am Halter/Fahrer hängen sollte angerechnet bekommen ?
Ich würde die SF19 auf das Zweitmotorrad ziehen um damit auch SF19 in VK zu bekommen.Erstmotorrad = Haftpflicht SF19/keine Kasko
Zeitmotorrad = Haftpflicht + VK
Viele Grüße
Das Erstmotorrad würde ich dann in SF3 weiter versichern.