Versicherungsfrage bei zwei oder mehr Motorrädern

Diskutiere Versicherungsfrage bei zwei oder mehr Motorrädern im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was Du uns mit Deinem Beispiel sagen willst. Natürlich kann ein Versicherungsnehmer (gemäß der...
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znark

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Der Versicherungsnehmer kann gar nicht sicherstellen, dass er das Fahrzeug nur allein führt.

Beispiel gefällig:

Während meiner Zeit in Sachsen (etwa 2005) wurde einem Bekannten das Auto aus der Garage gestohlen. Er hörte es und alarmierte sofort die Polizei. Fahrzeug wurde durch die Polizei (fahrend) festgestellt, Anhalteversuch, Dieb fährt weiter, Verfolgungsjagd.
Während dieser durchbricht der Dieb/ Fz-Führer ein Brückengeländer und landet im Fluß. Ihm passiert nichts und er rennt davon. Beim Fahrzeug Motor beschädigt Ölaustritt, Feuerwehr bringt Ölsperren an, trotzdem tausende Liter Wasser verschmutzt, Fz wird geborgen, enormer technischer Aufwand usw.

Täter konnte nicht ermittelt werden.

Wer hat es bezahlt? Richtig, die Kfz-Haftpflicht

Wer wurde hochgestuft? Richtig, der Bestohlene

Dieser klagte sich durch mehrere Instanzen und verlor. Begründung: Die Haftpflichversicherung ist dazu da, alle von dem Fz ausgehenden Gefahren abzudecken.
Ehrlich gesagt weiß ich jetzt nicht, was Du uns mit Deinem Beispiel sagen willst.

Natürlich kann ein Versicherungsnehmer (gemäß der Versicherungsbedingungen) sicherstellen, dass er das Fahrzeug nur allein führt.

Ebenso wie er bei einem Tarif "nur Fahrer über 25 Jahre" (was ja ein übliches Tarifmerkmal ist) sicher stellen kann, dass nur über 25 Jährige das Fahrzeug fahren. Klaut ein 20 Jähriger das Fahrzeug und baut einen Unfall so zahlt natürlich die Haftpflicht - der Versicherungsnehmer wird aber nicht in Regress genommen weil er einen unter 25 Jährigen fahren lassen hat (hat er ja nicht - es geschah ja ohne sein Wissen und Wollen).

Insofern ist ein Tarif "nur der Versicherungsnehmer führt das Fahrzeug" ebenso möglich und handhabbar wie "nur über 25 Jährige".
 
Larsi

Larsi

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Meine Versicherung stellt diese Frage explizit.
Wer fährt?
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Also muss ich sowieso sicherstellen, dass dies eingehalten wird.
Oder ich wähle einen teuren Vertrag ohne Einschränkungen.
 
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sampleman

sampleman

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Meine Versicherung stellt diese Frage explizit.
Wer fährt?
Nur Versicherungsnehmer?
Auch Ehepartner?
Weitere Personen?
Alter des jüngsten Fahrers?

Also muss ich sowieso sicherstellen, dass dies eingehalten wird.
Oder ich wähle einen teuren Vertrag ohne Einschränkungen.
In meinem Versicherungsvertrag, den ich vor einiger Zeit mal für ein Auto hatte, war sogar eine Vertragsstrafe für den Fall festgeschrieben, dass ich einen nicht Berechtigten fahren lasse.




Beste Grüße vom Sampleman und seinem Tatschpätt
 
Karima

Karima

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Dann lass uns doch nicht dumm sterben :)..

- welche Versicherung ?
- wie viele Fahrzeuge (PKW oder Motorräder)?
- "Youngtimer" ... d.h. alle zwischen 20-30 Jahren alt - oder auch neuere Fahrzeuge dabei?
- was heisst "anstelle der Teilkasko" - ist diese nicht enthalten?

.. könnte ja für andere auch interessant sein.

Gruß, Peter
ad 1: Das war die Garanta-Versicherung
ad 2 und 3: Das waren 7 PKW zwischen 20 und 30 Jahren
ad 4: Ja, nur Haftpflicht und dazu eine Versicherung gegen Diebstahl, Vandalismus, Haarwild ... besser als Teilkasko und günstiger

Beste Grüße
Hannes
 
Batzen

Batzen

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Erst neulich 2. Mopped bei der HUK angemeldet, unterschiedliche Fahrer auf beiden. Erstes Mopped ist auf 25%, das zweite bekam eine Sondereinstufung auf SF2 mit 40% . Haben aber noch 4 weitere Fahrzeuge da versichert, ob sich das ausgewirkt hat weiss ich nicht.
 
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