cruche
Themenstarter
Hallo in die Runde,
meine Frage betrifft nur indirekt das Motorrad, nämlich die Garage, genauer gesagt das Tor.
Ein Fahrzeug der allseits beliebten Lieferdienste hat beim Rangieren mein Garagentor (Metall-Schwingtor) beschädigt. Die Schuldfrage ist geklärt. Jetzt habe ich die Kostenzusage der Versicherung erhalten, in der aufgrund des Alters des Tors nur ca. ein Drittel der Summe des Reparaturkostenvoranschlags erstattet werden soll.
Muss ich das akzeptieren oder gibt es hier vielleicht jemanden, der sich damit auskennt und mir erklären kann, dass die Versicherung sogar damit im Recht ist? Oder bekomme ich mein Recht nur mit Hilfe eines Anwalts? Wenn die Sache aussichtslos ist, könnte ich mir die Kosten für den Anwalt sparen.
Danke schon mal für möglichst fundierte Hinweise bzw. Erlebnisse aus eigener Erfahrung.
Gruß
Berthold
meine Frage betrifft nur indirekt das Motorrad, nämlich die Garage, genauer gesagt das Tor.
Ein Fahrzeug der allseits beliebten Lieferdienste hat beim Rangieren mein Garagentor (Metall-Schwingtor) beschädigt. Die Schuldfrage ist geklärt. Jetzt habe ich die Kostenzusage der Versicherung erhalten, in der aufgrund des Alters des Tors nur ca. ein Drittel der Summe des Reparaturkostenvoranschlags erstattet werden soll.
Muss ich das akzeptieren oder gibt es hier vielleicht jemanden, der sich damit auskennt und mir erklären kann, dass die Versicherung sogar damit im Recht ist? Oder bekomme ich mein Recht nur mit Hilfe eines Anwalts? Wenn die Sache aussichtslos ist, könnte ich mir die Kosten für den Anwalt sparen.
Danke schon mal für möglichst fundierte Hinweise bzw. Erlebnisse aus eigener Erfahrung.
Gruß
Berthold