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1200erter-GSler
Gast
Hallo,ABER: wenn es wirklich soweit käm, muß ja erstmal nachgewiesen werden, ob Du wirklich gefahren bist, eventuell hast Du einen Verwandten mit Moppedführerschein, dann hättest Du -afaik- Zeugnisverweigerungsrecht- und er auch!
es kann dann gut sein, das Dir dann ein Fahrtenbuch aufgebrummt wird. Das darfst Du dann min. 1 Jahr führen ... und jede noch so kleine Fahrt eintragen!!
Wurde mir so in der Fahrschule (2008) beim Theorieunterricht gesagt! Begründung war, wenn der Halter nicht weiß, wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, dann muss es schriftlich festgehalten werden wer, wan und wo unterwegs war!
Mit Boxergruß
Roland