GS Bär
Hier ein Link zum ADAC bezgl. der Verhaltensweise bei einem Auslandsunfall:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/U...ult.asp?ComponentID=233951&SourcePageID=10156
Den Unfall dem eigenen Versicherer zu melden halte ich nur in den Fällen für sinnvoll, in denen ich den Schaden über eine Vollkaskoversicherung abwickeln will oder den Unfall schuldhaft verursacht habe. Ansonsten erfolgt nämlich seitens des eigenen Versicherers schon bei der vorsorglichen Meldung des Unfalls, unabhängig von der Schuldfrage und ob er was gezahlt hat, eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Klar wird diese Rückstufung später bei Klärung der Schuldfrage evtl. wieder rückgängig gemacht. Aber zunächst darf ich erst mal schön den Mehrbeitrag löhnen und warten, bis ich ihn von meinem Versicherer rückerstattet bekomme.
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/U...ult.asp?ComponentID=233951&SourcePageID=10156
Den Unfall dem eigenen Versicherer zu melden halte ich nur in den Fällen für sinnvoll, in denen ich den Schaden über eine Vollkaskoversicherung abwickeln will oder den Unfall schuldhaft verursacht habe. Ansonsten erfolgt nämlich seitens des eigenen Versicherers schon bei der vorsorglichen Meldung des Unfalls, unabhängig von der Schuldfrage und ob er was gezahlt hat, eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Klar wird diese Rückstufung später bei Klärung der Schuldfrage evtl. wieder rückgängig gemacht. Aber zunächst darf ich erst mal schön den Mehrbeitrag löhnen und warten, bis ich ihn von meinem Versicherer rückerstattet bekomme.