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Totalisator
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Das hat sich der Themeneröffner ausdrücklich verbeten.
Super !!! Das is ja noch besser als : Sei ein Mann und zahleich würde auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren wegen Volltrunkenheit
Angaben zur Person ja, aber nicht zum Führer des Fahrzeuges !!!! Bitte beachten...... wie du schon schreibst: als Motorradfahrer hast du Glück. Ich würde Angaben zur Person machen, das musst du. Ansonsten keinen Pieps zu Sache. Auch keinen Anwalt (erstmal).
Da du weder dich noch Familienangehörige belasten mußt, sollen die dir beweisen, wer gefahren ist. Können sie nicht => Einstellung.
lg
Winni
Na bestens. Dann hast du ja die offizielle Erlaubnis, dich an den Fahrer auch nicht mehr erinnern zu könnenDer mir vorgeworfene Sachverhalt soll sich im Mai diesen Jahres zugetragen haben
Jep. Zumal der Beamte in seinem (vermutlich) am Straßenrand parkenden Fahrzeug offenbar besser einschätzen konnte, dass es sich um eine unklare Verkehrslage handelte als ich auf dem Mopped.Nett „...unklare Verkehrslage..." verschärft das Ganze noch so nebenbei.
Sehr gut!ich würde auf verminderte Schuldfähigkeit plädieren wegen Volltrunkenheit
Wegen so 'nem Driss, wir hatten kurz vorher auf 'net ewig langen Geraden 'n LKW mit Steinen in Findlinggrösse überholt, hatten wir mal Palaver an 'nem itslienischem Grenzübergang, zur Schweiz hin. Ich konnte meinen Freund nur mit Mühe daran hindern den rumbrackenden Zöllner über die angrenzende Mauer zu wuppen. Die Schweizer standen grunsend daneben. . .
Genau! Pflichtangaben machen und ggf. Beweise für Identifizierung des Fahrers anfordern.
Grüße
Steffen
Dann kann oder will die Behörde also ihren Vorwurf gegen einen konkreten Fahrer nicht belegen und muss das Verfahren einstellen. Würde ich auch in der ersten Antwort so verlangen.Kannst Du gern machen, aber laut Strafprozessordnung hat nur ein Rechtsanwalt Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, also auch die Beweismittel. Im dümmsten Falle ist dieses nur die schriftliche Äußerung eines Polizeibeamten "Am .... gegen ... befuhr ... in ... "
Doch, aber auch dafür gibt es Verfahrensvorschriften! Welche Beweismittel vorliegen, wird im sogenannten Anhörbogen geschrieben (Frontfoto, Aussage Polizeibeamter/ Angestellter/ Anzeige Bürger usw.).Dann kann oder will die Behörde also ihren Vorwurf gegen einen konkreten Fahrer nicht belegen und muss das Verfahren einstellen. Würde ich auch in der ersten Antwort so verlangen.
Grüße
Steffen
Dass die Behörde nicht nach Gutdünken festlegt, was sie tut, setzte ich mal vorausDoch, aber auch dafür gibt es Verfahrensvorschriften! Welche Beweismittel vorliegen, wird im sogenannten Anhörbogen geschrieben (Frontfoto, Aussage Polizeibeamter/ Angestellter/ Anzeige Bürger usw.).
StPO - Einzelnorm
Ebend, wir sind hier ja schließlich nicht in Ösiland!Dass die Behörde nicht nach Gutdünken festlegt, was sie tut, setzte ich mal voraus
Ich glaube, auf diese Idee ist hier noch keiner gekommenSalut Stefus.
Frag doch mal jemanden, der sich mit sowas auskennt. 'n Rechtsanwalt, z.B. Oder die Rechtsberatung des ADAC (falls du drin bist). Alles andere ist doch im Trüben fischen.