Tag...
So kann man Meinung machen….
Ohne jetzt Q_DO zu nahe treten zu wollen, aber ein paar Zitate, passend zusammengekürzt und in einen vielleicht gar nicht vorhandenen Zusammenhang gebracht sagen für die hier diskutierte Aufgabenstellung erstmal gar nichts aus.
Mein Beitrag hat mit Meinungsmache nichts zu tun, und liegt mir eher fern.
Wie ich zuvor schon erwähnt habe, ist die Ausführung zwischen den "....",
bis auf die Klammern, 1 zu 1 aus besagtem Skript übernommen.
Somit ist von mir nichts zusammengekürzt oder aus dem Zusammenhang
gerissen worden.
Dieses sind vom Autor genannte Beispiele für den § 5 Abs. 1 StVO,
anhand der Gerichtsurteile.
So beschwere er sich bei dem Skriptersteller für die Möglichkeit
des aus dem Zusammenhang reißens
.
Gruß