Gilt das nur für Oldtimer?
Anhang anzeigen 571315
§ 41 Anlage 2, Zeichen 260 StVO
Man findet das noch teilweise in alten Ortschaften und an kleinsten Gemeindewegen, deren Gemeinde kein Geld hatte, diese Version des Z 260 "Verbot für Kraftwagen und Krafträder, 1956-1971" gegen die neueren zu ersetzen.
Oder klug genug war, dafür kein Geld zum Fenster rauszuschmeißen, solange die alten Schilder nicht verrostet und unlesbar sind, denn an ihrer Gültigkeit ändern die Neuerungen im Laufe der Zeit nichts.
Aktuell ist ein verkleidetes Sportmotorrad und ein Fahrer (!) mit Integralhelm auf dem Z260 abgebildet. Außerdem ist das Kraftrad oben und der PKW unten angeordnet.
Das muss auch zeitnah geändert werden, das Symbol muss zu einem Motorrad in Form eines Schnabeltieres umgewandelt werden und die Person obendrauf muss ersichtlich einen Klapphelm tragen.
Zudem ist darauf zu achten, dass mindestens auf der Hälfte der zu fertigenden Schilder Personen mit erkennbar weiblichen Geschlechtsmerkmalen abgebildet sind.
Die Gemeinden sind gut beraten, die alten Schilder gegen Diebstahl zu sichern. Die sind ähnlich beliebt, wie die Ortstafeln von "Killer" bei uns und (ehemals) "Fucking" bei den Ösis, das jetzt -soweit ich weiß - Fugging heißt. Hätten die Ösis das mal "Fücking" getauft, wären mehr türkische Touristen gekommen.