ja dann wäre sie deutlich leiser! So wie es bei den meisten Motorrädern mit Klappe ist, wie z.b. bei meiner Nuda. Da stellt sich bei halber Nenndrehzahl eine Klappe in den Weg, reduziert den Durchlass ein wenig, drückt damit das Geräuschniveau aufs erlaubte Maß. Genau das ist der Trick mit der Klappe ...
Genau das sagt der Volksglaube, dass das der Trick mit der Klappe sei. Deswegen wird das aber nicht richtiger. Eine Klappe mit solcher Funktion würde nicht nur das Geräusch reduzieren, sondern viel mehr noch für einen Leistungseinbruch sorgen, den sich kein Hersteller leisten könnte und würde. Von den thermischen Problemen, die ein solcherart gedämpfter Motor bekommen würde, reden wir lieber gar nicht.
nur ist das was da grade diskutiert wird Schwachsinn. Für den Rechtsfrieden und die Rechtsicherheit gibt es in D den Bestandsschutz. D.h. ein heute legal zugelassenes Moped wird nicht morgen illegal, weil neue Grenzwerte festgelegt werden. Das ist der Schwachsinn an der Forderung. Morgen lege ich fest, dass ALLE Autos einen Airbag brauchen und verschrotte die Oldtimer? morgen lege ich fest, dass alle Motorräder ein ABS brauchen und muß meine drei alten Kisten abgeben?
hier hakt es an der Forderung.
Und hier schließt sich der Kreis: Weil die Anti-Lärm Lobby natürlich genau weiß, dass eine Verordnung, welche die Motorradeigner zu einer kostspieligen Nachrüstung zwingt, nicht so ohne weiteres durchgesetzt werden kann, muss zuerst die moralische Basis in der Öffentlichkeit geschaffen werden, nach der eine solche Forderung gerechtfertigt erscheint. Was eignet sich da mehr als die Behauptung, die Hersteller würden Klappen verbauen, die in speziellen, genau definierten Drehzahlbereichen schließen, um das Auspuffgeräusch auf legale Werte zu drücken?!
Dass das bestens funktioniert, sieht man nicht zuletzt an der Reaktion im Forum hier, wo manche diesen "Schwachsinn" (und das ist tatsächlich einer) doch tatsächlich glauben.
Um es nochmals zu sagen: Der Trick mit der Klappe besteht nicht darin, das
Fahrgeräusch in einem bestimmten Gang bei bestimmter Drehzahl und definierter Drosselklappenstellung vorübergehend für die Messung zu minimieren, sondern darin, das
Standgeräusch durch Schließen der Klappen so weit zu reduzieren, dass das gesetzliche Limit im normalen Fahrbetrieb voll ausgenutzt werden kann.
Motorräder ohne Klappe haben das "Problem", dass der Auspuff dieses Limit nicht ausnutzen kann, weil er zur Einhaltung des Standgeräuschs zu "geschlossen" konstruiert werden muss. Er erfüllt dann die Grenzwerte des Standgeräuschs, erreicht die gesetzlich erlaubten Fahrgeräuschwerte aber gar nicht.
Wenn der Gesetzgeber nicht weiß, was er will, kann nicht der Hersteller oder gar der Motorrad-Eigentümer nachträglich zur Verantwortung gezogen und zur Kasse gebeten werden.
Damit ist die Diskussion beendet, ehe sie überhaupt begonnen hat.
Gruß
Serpel