Tante verstorben; und nun?

Diskutiere Tante verstorben; und nun? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; @ Tiger Leider nicht! Pflichtteil? Das interresiert uns nicht! Wenden Sie sich an den Erben. ( Mein Bruder )
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Gast 31894

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@ Tiger
Leider nicht!
Pflichtteil? Das interresiert uns nicht! Wenden Sie sich an den Erben. ( Mein Bruder )
 
AmperTiger

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Das ist wieder etwas anderes, wenn man in einem Testament nicht erwähnt wird, obwohl man eigentlich erbberechtigt ist, dann hat man Ansprüche demjenigen ggü der im Testament erwähnt wird. Das ist unter Geschwistern zb oft der Fall. Das regelt nicht das Nachlassgericht, diesen Anspruch muß man ( mit Anwalt) einfordern.
In dem Fall sollte man aber auch dem Nachlassgericht ggf schriftlich klar machen, dass man nicht gewillt ist, auf den Pflichtteil zu verzichten. Zumindest ist das dann von Anfang an dokumentiert.
 
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Gast 31894

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Exact! Das ist es, nur das Schreiben an das Gericht kann man sich sparen.
 
Klausmong

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Deine Idee mit dem Nachlassgericht ist auch gut. Die geben dir bestimmt Informationen, so dass du weiter kommst in dieser Angelegenheit.

Viel Erfolf
Silvia
Datenschutz.

Die dürfen und werden nicht einfach Auskunft geben.
 
AmperTiger

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die Idee muß sein, dass er dem Nachlassgericht die Info mit den zwei noch lebenden Schwestern gibt, dazu braucht er keine Auskunft. 90% der Abwicklung laufen schriftlich, dazu braucht er wiederum keine Vollmacht, genügt, wenn die Schwiegermama ihn das lesen läßt.
sollte ein persönlicher Besuch erforderlich sein, kann der an das Nachlassgericht des Heimatortes der lebenden SChwestern abgegeben werden, dann brauchen sie nicht so weit zu fahren.
 
palmstrollo

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Erstmal vielen Dank für die vielen bisher gegebenen Tipps. Ich wollte jetzt nicht überall ein "gefällt mir" geben. Fühlt euch einfach alle bedankt.

Ja, keine der beiden Schwestern hat eine Nachricht erhalten. Aufgefallen erst, als die Weihnachtskarte wieder zurück kam.
Die Verstorbene hatte keine Kinder. Einzige noch lebende Verwandte in erster Linie sind die beiden Schwestern.
Ihr letzter Wohnort (PLZ 09648) ist leider mehrere hundert Kilometer von uns (PLZ 51766) entfernt.
Ein erneuter Anruf beim Einwohnermeldeamt ergab, dass sie bereits im Januar 2020 verstorben ist. Wer Vermieter ist/ war? Keine Ahnung. Die Wohnung scheint komplett "abgewickelt" zu sein.
Ich werde mich heute mal direkt an das Nachlassgericht wenden. Da ich ja keine persönlichen Daten in Erfahrung bringen will, sollte das Thema Datenschutz keines sein. Ich will dem Nachlassgericht ja lediglich mitteilen, wer denn Erbe geworden ist.
Dass ich mich nicht einfach an Banken/ Sparkasse wenden kann, ist mir klar. Ich arbeite bei einer solchen. :D
Zudem wüssten wir nicht, wo denn überhaupt eine Bankverbindung bestanden hat.

Wenn sich irgendetwas ergibt, schreibe ich nochmal.
 
Werner-R80

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Das gleiche hatten wir auch. Die Tante (über 90) meiner Frau ist im Dezember gestorben. Wir haben das von einer Freundin der Tante erfahren. Die hatte sich die ganze Zeit um sie etwas gekümmert. Bis heute hat ihre Schwester, die bei uns um die Ecke lebt nichts bekommen. Das heißt wenn die Freundin der Tante uns nicht informiert hätte würde keiner etwas wissen.
Von wegen das Nachlassgericht oder irgend eine andere Behörde würde etwas melden.
Die Freundin der verstorbenen Tante, die ja nun auch nicht mehr die Jüngste ist wollte Hilfe weil die Wohnung geräumt werden muss. Wir sind also mit Anhänger die 500Km hingefahren, haben die Teile die nicht zum Sperrmüll kommen eingeladen, alles andere für den Sperrmüll vorbereitet und dann wieder nach Hause gefahren.
Die Beerdigung ist im Februar wie wir von der Freundin der Tante gehört haben. Wie das nun von Statten geht ...... keine Ahnung.
 
AmperTiger

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Das Nachlassgericht informiert euch schon Werner, wenn aus den Unterlagen ersichtlich ist, wer die Verwandten sind. Leider stirbt im Moment die Generation weg, die im Krieg geboren wurde, was zur Folge hat, dass viele Unterlagen zu Stammbücher, Gebirtenregister vernichtet wurden.
Wenn das Nachlassgericht keine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder dergleichen findet, dann wissen sie naturgemäß nicht, wen sie benachrichtigen sollen, ausserdem ist die Tante ja erst letztem Monat verstorben. Das dauert im Regelfall einige Wochen, vor allem, wenn die Verwandtschaft keinen oder keinen regelmäßigen Kontakt zum Verstorbenen hatte.


In Deutschland sterben pro Jahr gut 900.000 Menschen, das sind pro Tag im schnitt 2500.
 
Ardito

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Was lernt uns das? Man muss seine Verwandtschaft/potenziellen Erben schon ziemlich hassen wenn man ohne Testament durch´s Leben geht, egal wie alt man ist. Am besten beim Gericht hinterlegt.
 
AmperTiger

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Was lernt uns das? Man muss seine Verwandtschaft/potenziellen Erben schon ziemlich hassen wenn man ohne Testament durch´s Leben geht, egal wie alt man ist. Am besten beim Gericht hinterlegt.
Ja wenn man seine Verwandtschaft richtig hasst, braucht man ein Testament , damit man den gesetzlichen Erben eins auswischen kann. ;) alles andere regelt die gesetzliche Erbfolge :lol:
 
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hoechst

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@ Tiger : Die Tante starb leider im Januar vor einem Jahr. Das ist zu lange, um auf Nachrichten vom Amt zu warten.
 
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Gast43993

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Die Verstorbene hatte keine Kinder. Einzige noch lebende Verwandte in erster Linie sind die beiden Schwestern.
Das ist Verwandschaft 2. Grades (Eltern und Geschwister). Der erste Grad sind Kinder , Enkel, Urenkel usw. Bis zum 2. Grad geht im Übrigen der Pflichtteilsanspruch. Darüber hinaus gibts nichts mehr. Neffen und Nichten haben somit keinen Pflichtteilsanspruch.
 
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AmperTiger

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@ Tiger : Die Tante starb leider im Januar vor einem Jahr. Das ist zu lange, um auf Nachrichten vom Amt zu warten.
das habe ich gelesen, meine Antwort bezog sich auf Werner.
Das Nachlassgericht kann nur Personen benachrichtigen von deren Existenz sie Kenntnis hat. Wenn die Dame im Januar verstorben ist, heißt das im Umkehrschluss, dass die Verwandtschaft sehr wenig Kontakt hatte, noch dazu lagen hunderte km dazwischen. Da muss man selbst beim Nachlassgericht vorstellig werden
 
palmstrollo

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Das ist Verwandschaft 2. Grades (Eltern und Geschwister). Der erste Grad sind Kinder , Enkel, Urenkel usw. Bis zum 2. Grad geht im Übrigen der Pflichtteilsanspruch. Darüber hinaus gibts nichts mehr. Neffen und Nichten haben somit keinen Pflichtteilsanspruch.
Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Aber darum geht es hier nicht.
 
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Brundi

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Lange Rede kurzer Sinn: wenn jemand verstirbt, bei dem Vermögen festgestellt wurde aber erstmal keine Verwandten, dann geht das Geld als Hinterlegung an das Nachlassgericht. Da ruht es erstmal eine ganze Weile, weil eigentlich irgendwer sich auf die Suche nach Angehörigen machen müsste (was eigentlich auch schon bei der Bestattung hätte der Fall sein sollen). Das Geld fließt frühestens ein Jahrzehnt (die Fristen lagen mal bei 30 Jahre, aber ich glaube, das wurde angepasst) später in das Staatssäckel.

Grüße
Brundi
 
Ralsch

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Kleine Übersicht gibt es z.B. hier:
Demokratie-Stiftung Campact · Gesetzliche Erbfolge
Damit werden schon viele der Aussagen oben revidiert.

Ich wollte auch mit meinem ersten Beitrag keine "Rechtsauskunft" geben sondern aufzeigen dass das Thema sehr schnell sehr hohen Aufwand und Komplexität nach sich ziehen kann und dass Tipps wie "Frag doch mal Deinen Steuerberater" zwar eine Facette aber niemals die Antwort sein kann.
Wie geschrieben, wir haben das auch vor kurzer Zeit gemacht, bei für uns nicht vollumfänglichen Infos über die Familienzusammenhänge. Wie bereits weiter oben angemerkt "Kriegsgeneration", Teilweise im Ausland, ....
Dass die Wohnung bereits aufgelöst ist würde mich stutzig machen, das darf weder der Staat ohne entsprechende Nachforschungen nach Erben nachweisen zu können und schon gar nicht der Vermieter.
Das bedeutet auch dass z.B. alle Barschaften, Wertgegenstände, Kontoinformationen, ggf. auch ein Testament? "verschwunden" sind. Ich würde mir hier überlegen das zur Anzeige zu bringen wenn das ortsansässige Amt/Nachlassgericht keine klare Aussage über eine angeordnete Räumung machen kann.
Oder ihr freut Euch dass das Thema sich selbst gelöst hat und blendet das Risiko aus dass sich z.B. der Vermieter am Inhalt der Wohnung bereichert hat/haben könnte.

Noch ein kleines Bild zur Erbfolge, da kam ja oben einiges durcheinander:
1610698600739.png
 
gshogi

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Zitat Ralsch: Oder ihr freut Euch dass das Thema sich selbst gelöst hat und blendet das Risiko aus dass sich z.B. der Vermieter am Inhalt der Wohnung bereichert hat/haben könnte.

Wenn das Wohnobjekt keine Eigentum war, sehe ich diese Aussage von Ralsch als sehr vernüftig an.
Die beiden Schwestern sind ja auch nicht mehr die Jüngsten.

Und mal ehrlich: Guten Kontakt hatten die Schwestern nicht untereinander. Sonst würde der Tod der Schwester nicht erst nach 11 oder 12 Monaten durch eine nicht zugestellte Postkarte auffallen.

Erbstreitereien sind immer ein Graus! Selbst bei vermeintlich geregelten Verhältnissen.
 
Rex Krämer

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Zitat Ralsch: Oder ihr freut Euch dass das Thema sich selbst gelöst hat und blendet das Risiko aus dass sich z.B. der Vermieter am Inhalt der Wohnung bereichert hat/haben könnte.

Wenn das Wohnobjekt keine Eigentum war, sehe ich diese Aussage von Ralsch als sehr vernüftig an.
Die beiden Schwestern sind ja auch nicht mehr die Jüngsten.

Und mal ehrlich: Guten Kontakt hatten die Schwestern nicht untereinander. Sonst würde der Tod der Schwester nicht erst nach 11 oder 12 Monaten durch eine nicht zugestellte Postkarte auffallen.

Erbstreitereien sind immer ein Graus! Selbst bei vermeintlich geregelten Verhältnissen.
Nicht umsonst gibt es bei uns den Spruch: "Vertragt ihr euch noch gut, oder habt ihr schon das Erbe geteilt?"

Gruß
HG
 
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Entweder Du (dann mit Vollmacht) oder deine Schwiegermutter stellt beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt am Wohnort der Verstorbenen einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bzgl. der verstorbenen Schwester.

Mit dieser Sterbeurkunde und einer von euch geschriebenen Auflistung aller Geschwister und deren Kinder (auch Enkeln) gehst du zum Amtsgericht am Wohnort der Verstorbenen. Dort beantragst du/Schwiegermutter beim Nachlaßgericht (das ist eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichts) die Erteilung eines Erbscheins hinsichtlich des Nachlasses der Verstorbenen Frau...(Name, letzte Anschrift). Du kannst den Antrag auch schriftlich stellen.
In dem Erbschein stellt das Amtsgericht fest, wer Erbe der Verstorbenen Frau....... ist.

Mit diesem Erbschein kann sodann der/die Erben bei den Banken/Vermieter/Versicherungen etc. Auskunft und evtl. Gelder erhalten. Bevor das Amtsgericht jedoch den Erbschein ausstellt, prüft dieses, ob ein Testament vorhanden ist. Außerdem werde alle evtl. in Betracht kommenden Erben (deswegen die o.g. Liste mit den Geschwistern) angeschrieben. Sollte kein Testament vorhanden sein (weder beim Amtsgericht hinterlegt noch irgendwo ein privatschriftliches), kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Das Amtsgericht prüft und ermittelt in dem Fall sehr genau, wer als Erbe in Betracht kommt und wer Erbe wird. Aber damit hast du/ihr nichts zu tun. Das macht das Amtsgericht von amts wegen.

Auf jeden Fall würde ich mit dem ehemaligen Vermieter Kontakt aufnehmen und nachfragen, was aus den Sachen geworden ist. Vlt. hat er diese irgendwo eingelagert. Auskunft oder die Sachen muss er euch nicht geben, solange kein Erbschein vorliegt.

Kleiner Tipp: Einen Rechtsanwalt brauchst du bei dem momentanen Sachverhalt m.E. nicht. Die Anträge kannst du so, wie beschrieben, beim Amtsgericht stellen. Unter Vorlage des vom AG ausgestellten Erbscheins erhältst du/Schwiegermutter überall Auskunft.
Und wie schon weiter oben beschrieben: Die meisten Mitarbeiter bei dem Nachlaßgericht sind recht freundlich und hilfsbereit. (Ausnahmen gibt es natürlich immer...)
Mich würde nur mal interessieren, wer den Tod entdeckt und wer später für die Beerdigung gesorgt hat.
 
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