Larsi
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- Zero DSR/X, Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
meine Q hat klimaanpassung ... im sommer ists meist warm und im winter eher kühl.
Ich sehe das genauso habe mir dieses Jahr eine neue LC gekauft mit org.Zusatzleuchten von BMW vor ein -zwei Wochen etwa bin ich unterwegs vor mir eine Motorradstreife ich sehe wie er in seine Rückspiegel einmal links u.rechts stehen nebeneinander an der AmpelAlso ich fahr jetzt schon gut fünf Jahre mit den Zusatzscheinwerfen rum. Egal ob Deutschland, Frankreich, Schweiz oder Österreich. Ich bin noch nie von der Rennleitung angehalten worden deswegen. Und die dinger sind bei mir immer eingeschaltet.
nein....
Würde es jetzt nicht reichen die Zusatzscheinwerfer so an das Abblendlicht anzuschließen, das die angehen wenn das umgelegte U abdimmt (Kontrollleuchte aus) und das Abblendlicht angeht?
...
P.S. übrigens auf der BMW Motorrad Zubehör Shop Seite ist die Bezeichnung : LED-Zusatzscheinwerfer
in dem beitrag, auf den ich mich bezog, fragtest du ua nach problemen beim tüv.... Ich dachte mir jetzt, wenn ich den Einschaltimpuls für die Zusatzscheinwerfer (egal wie die jetzt bezeichnet werden, ich denke es weis jeder was ich meine ) von dem Abblendlicht nehme, ist des doch egal ob sich diese abdimmen können oder nicht. Sobald das TFL wieder angeht oder ich es einschalte, geht das Abblendlicht aus und somit auch die Zusatzscheinwerfer.
Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler in den Windungen....
...
Ja da wird mir wohl doch der liebe TÜV ein Strich durch die Rechnung machen. Nebelscheinwerfer müssen getrennt schaltbar sein.in dem beitrag, auf den ich mich bezog, fragtest du ua nach problemen beim tüv.
der wird es nicht durchgehen lassen, wenn deine nebelscheinwerfer zusammen mit dem abblendlicht geschaltet sind.
und es sind nun mal nebelscheinwerfer (oder zusatzfernlicht, was ebenfalls nicht mit dem abblendlicht permanent leuchten darf).
die schaltung an sich ist kein problem, nur halt nicht erlaubt.
meines wissens nach dürfen dürfen nebler nur mit abblendlicht und nicht mit fernlicht geschaltet sein, hast du dich verschriebenin dem beitrag, auf den ich mich bezog, fragtest du ua nach problemen beim tüv.
der wird es nicht durchgehen lassen, wenn deine nebelscheinwerfer zusammen mit dem abblendlicht geschaltet sind.
und es sind nun mal nebelscheinwerfer (oder zusatzfernlicht, was ebenfalls nicht mit dem abblendlicht permanent leuchten darf).
die schaltung an sich ist kein problem, nur halt nicht erlaubt.
hab ich das geschrieben??meines wissens nach dürfen dürfen nebler nur mit abblendlicht und nicht mit fernlicht geschaltet sein, hast du dich verschrieben
oder bin ich nicht auf dem neusten stand?
Nichts anderes wird hier behauptet.Korrigieren Sie mich...
Ich dachte, genau die Schaltung von Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht ist Pflicht, so ist es mMn beim Auto und bei der GSA mit original Lampen.
Nebelscheinwerfer mit TFL ist nicht erlaubt.
Und genau das ist das Problem der anderen Hersteller, die Leuchten gehen nicht aus, wenn die GS auf TFL umschaltet.
ja deshalb war ja mein Gedanke den Einschaltimpuls für das Relais das die Leuchten schaltet vom Abblendlicht zu nehmen. Wenn dann das Abblendlicht aus geht, gehen die Leuchten auch mit aus. Jetzt hab ich aber so weit verstanden das auch immer nur paarweise Scheinwerfer nach vorne gleichzeitig leuchten dürfen. Das würde heißen, EINE Leuchte darf ich noch anbringen die gleichzeitig mit dem Abblendlicht angeht, muss aber für andere Verkehrsteilnehmer noch erkenntlich sein, das da ein Einspuriges Fahrzeug entgegen kommt.das ist das Problem der anderen Hersteller, die Leuchten gehen nicht aus, wenn die GS auf TFL umschaltet.
Nur was willst Du da nehmen. Ich denke mal u hast LED-Licht, da haben wir jetzt ne ganze Weile gesucht um am Seitenwagen die TFL ebenfalls zu dimmen - denn da kommen überall nur gepulste oder sonstige seltsamen Ströme anja deshalb war ja mein Gedanke den Einschaltimpuls für das Relais das die Leuchten schaltet vom Abblendlicht zu nehmen.
Gruß Frank