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der_brauni
Es geht ja nicht nur um die angepasste Geschwindigkeit der Vorfahrtberechtigten. Auch das sogenannte Sichtdreieck für einen der in die Vorfahrrsstraße fährt sollte von zu hohen Bewuchs freigehalten werden.Wenn die Sicht halt nicht weitgenug reicht oder eingeschränkt ist, lautet die deutliche Empfehlung: angepasste Geschwindigkeit wählen.
Wie hoch wäre denn die angepasste Geschwindigkeit, wenn durch diesen Bewuchs die Sicht für den Einmündenden von 150 auf vielleicht 20 m reduziert wird.
Schließlich kann man als Zweiradfahrer natürlich auch in die Situation des Einmündenden geraten. Das einzige was dann noch hilft ist dann die Flucht mittels Abrufen des enormen Beschleunigungsvermögens.
Gruß Thomas