Hansemann
Ich hab ja darauf hingewiesen: "Wenn Platz ist".
Wenn Dir der Platz nicht genügt, dann lass es .
Wenn Dir der Platz nicht genügt, dann lass es .
Das kann ich mir nicht vorstellen. Rechtswidriges Verhalten zu Deinem Nachteil ist von der Lösch-/Überschreibpflicht ausgenommen. Das müsste mein Kollege wissen.Einer Deiner Kollegen hat mir dann erklärt, wie das Procedere abläuft, was der Anwalt des Gegners sagen wird, der Richter und der Staatsanwalt....Am Ende...fallen lassen....
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