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Gast 7673
Gast
Stelle fest
1. Der Auszug ist nicht dabei
2. Höflich ist anders
1. Der Auszug ist nicht dabei
2. Höflich ist anders
genauso dachte ich mir das auch beim ersten lesen ...querulanten .. denunzianten ... also davon vermag ich bei aller liebe zum detail
aber nicht einen hauch zu erkennen in dem thread um diese depperte typ-
genehmigung.
der vorwurf, jemand haette behauptet, zach wuerde auf "Betrug und Illegalität
aufbauen" ist schon beinahe infam.
also waere ich derjenige, der lediglich mit nachdruck eine 100% sicherheit
ob der legalitaet seiner troete haben will und mit mitbewerbern eben genau
die erfahrung gemacht hat, das trotz aller vollmundigen versprechungen,
die tuete nicht inhalt der genehmigung war, der so eine antwort im forum
bekaeme, ich haette euch von hier bis vladivostok durch die presse getreten.
ich staune wie gelassen es mr. pi hinnimmt.
achja .. wo ist denn dieser unglaublich wichtige auszug?
Hallo GS-Fahrer,
wir wurden von einem Forumsmitglied darauf hingewiesen das "Jemand" mit Nachdruck versucht die Loyalität der Firma ZACH-Auspufftechnik GmbH in Zweifel zu stellen. Bei einem kurzzeitig anberaumten außerodentlichen Audit der Gesellschafter, an diesem Wochenende, wird entschieden ob die Prinzipien der Firma ZACH gebrochen werden und das Genehmigungsdokument zur Einsicht in diesem Forum veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Zach
ich halt das einfach mal so fest ...Um ein für alle Mal allen Querulanten und Denunzianten, die behaupten die Firma ZACH würde Ihre Geschäfte auf Betrug und Illegalität aufbauen, den Wind aus den Segeln zu nehmen stellen wir einen Auszug aus der Typengenehmigung der DEKRA für die BMW R 1200 GS zur Einsicht aus.
Zur Rechtslage:
Seit ca. 3 Jahren ist das Mitführen eines Schriftlichen Dokuments (ABE-Bescheinigung oder ABE-Karte) laut Gesetzgeber nicht mehr erforderlich. Allein die Kennzeichnung auf dem Objekt ist ausreichend.
Nichtsdestotrotz macht sich die Firma Zach Auspufftechnik die Mühe und fertigt unaufgefordert nach wie vor diese ABE-Karten an und gibt sie den Kunden kostenlos beim Kauf von Auspuffschalldämpfern mit. Sollten dennoch bei den Ordnungshütern oder TÜV-Prüfstellen technische Fragen zu unseren Schalldämpfern offen sein, können diese durch Angabe der E-Nummer beim Deutschen Kraftfahrtbundesamt oder beim niederländischen RDW geklärt werden.
Zach Service:
1.Zufriedenheitsgarantie (Rücknahme zum vollen Kaufpreis der gebrauchten Auspuffanlagen bei Nichtgefallen)
2.Teilegarantie (Alle jemals gebauten ZACH-Auspuffanlagen unterliegen einer Gewährleistung die weit über den gesetzlichen Rahmen (24 Monate) hinaus reicht. (Kostenlose Überprüfung und ggf. kostenlose Reparatur)
3.Technische Beratung: ob per E-Mail oder per Telefon, es werden alle anfallenden Fragen zum Thema ZACH-Auspuff ausführlich beantwortet
Mit freundlichen Grüßen
Johann Zach
der Auszug ist auf der Homepage einzusehen und es ist nicht immer einfach höflich zu bleiben......wenn ich mir das alles so durchlese.....1. Der Auszug ist nicht dabei
2. Höflich ist anders
also Denunziant im Unterschied zu Verleumder? Ist ja umgangssprachlich eine Petze, erhellend hier auch der Wikipedia-Eintrag. Also keine Falschmeldung sondern jmd meldet etwas was gemeinhin nicht gemldet wird. Aber dennoch eigentlich gemeldet gehört. Verwirrend.Die Begriffe "Denunziant" und "Querulant" sind wohl gewählt und gelten denen die sich angesprochen fühlen.
Wenn das als Ergebnis dieser Posse zu werten ist gebührt Mr.Pi für seine Hartnäckigkeit auf Klarstellung der Rechtslage Dank.Um unseren Service in dieser Richtung noch weiter auszubauen bieten wir nun auch eine rechtswirksame schriftliche Bestätigung per E-mail an.
Ich hab ja den Rest der Kommentare noch nicht gelesen, aber wenn jemand eine Firma "anklagt" und in so einem gequirltem Amtsdeutsch schreibt, und dann noch zu Feige ist seinen Namen zu nennen (mr.pi), tschuldigung, den kann ich nicht ernst nehmen. Soll er doch mal mit dem "Amtsdeutsch" in der nächsten Kontrolle den Grünen kommen, dann helfen auch die besten Papiere und Dokumente nichts mehrOha.
Also ist ein Kunde der eine berechtigte Nachfrage hat und trotz erfolgter Firmenauskunft Zweifel hegt ein Querulant ?
Geile Auffassung !
Na dann mal auf gute Geschäfte !
Moin,Um unseren Service in dieser Richtung noch weiter auszubauen bieten wir nun auch eine rechtswirksame schriftliche Bestätigung per E-mail an.
fast recht !der Auszug ist auf der Homepage einzusehen und es ist nicht immer einfach höflich zu bleiben......wenn ich mir das alles so durchlese.....
Moin,f
Es war kein Hinweis auf die page implementiert.
wär es eben nötig gewesen (wenn man sich schon so weit - verbal/schriftlich - aus dem Fenster lehnt) einen Hinweis zu geben..Moin,
wo würdest Du denn als zweites suchen, wenn im fred nix drin steht
Aber der Hinweis auf HP wäre sicher nicht überflüssig gewesen
Viele Grüße, Grafenwalder
mit Verlaub, das ist doch dummes Zeuch. Die Nummer hätte er auch eingeprägt, wenn man ihn an ein anderes Mopped schrauben würde. Wäre er damit dann legal?Mein Zach hat eine Zulassungsnummer eingeprägt, mehr braucht es nicht.
mit Verlaub, das ist doch dummes Zeuch. Die Nummer hätte er auch eingeprägt, wenn man ihn an ein anderes Mopped schrauben würde. Wäre er damit dann legal?