Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€...

Diskutiere Standard Notarzt erhält nach Einsatzfahrt Strafbefehl über 4500,-€... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; in den letzten 10 Beiträgen sind 4 vom C-Treiber und nur einer von mir Wohin geht die Reise
juekl

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Wohin geht die Reise
 
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der niederrheiner

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Dahin, als das ich anfange vieles zu überfliegen. Verkürzt die Lesezeit stark. . .
 
Foo'bar

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moin,

vielleicht sollte man sich auch mal über die/den aufnehmenden polizisten gedanken machen!
er/sie hätten vielleicht mal nachdenken und einfluß auf die anzeigen nehmen können und nicht
nur stur seinen/ihren job zu machen-ok,reine vermutung,aber ich könnte mir das gut vorstellen!

gruß
uli
Du meinst also, die Polizisten sollten den Job des Richters gleich mit übernehmen?
 
cojoten_carl

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Toll, wenn dann so was qualifiziertes zum Thema rauskommt, Du solltest viel mehr zu den Themen beitragen.
 
fralind

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Einspruch.

Wenn man alle recherchierten Berichte liest, ergibt sich folgendes.

Es gibt durch die ermitteden Beamten keine Spurenlage auf der vom, laut Berichte 72 jährigen, Anzeigenerstatter ge-/benannten Strecke. Dort wurd auf 700 m mehrmals innerhalb zwei Wochen nach Spuren im Bankett gesucht und nichts festgestellt.

Laut Aussagen waren aber zu dieser Zeit, auf dieser Strasse hunderte Fahrzeugführer unterwegs.



Wofür wurde §38 gemacht.

Fährt nicht jeder Fahrzeugführer, auch Ihr und Ich, ob nun der Einsatzwagen von hinten kommt oder entgegen, langsamer, hält meistens an, fährtr rechts ran, teilweise auf den Bürgersteig oder in die Rabatte, was dann nach diesem Vorgang (4.500 € und 6 Monate Entzug ohne das etwas pasiert ist, bzw. auf dem benatten Abschnitt keinerlei Spurenlage ersichtlich war) immer eine Ahnbare Nötigung wäre.


Auf dieser Grundlage und um mal richtig Wirbel zu machen, müsste ein jeder Anzeige gegen das entsprechende Einsatzfahrzeug erheben und die Staatstsanwaltschaften unnötigerweise damit beschäftigen.


Und ein Beschuldigter muss gar nichts (ausser Angaben zur Person). Denn wer anklagt, muss auch beweisen können. Und das wird mit Sicherheit schwer, da nur die Aussage des Fahrzeugführers vorliegt ohne Spurenlage. Der zweite FF musste ja wegen dem ersten bremsen. Und dieser Zeuge wird sich vor Gericht genau überlegen müssen was er zu den Geschwindigkeiten, der Straßenbreite, den Abständen, den Sichtverhältnissen (so ein BMW X 3 ist mit hoch, Neon Rot beklebt und mit den neuen LED Rundumleuchten, mit Wechselfernlicht nun nicht wirlich erst in 25 m Entfernung zu sehen) und dem Hergang vom April 2014 dazu sagt.
Das könnte dann durchaus noch für Ihn Nachteile haben.
Allein der gesunde Menschenverstand sollte ausreichend sein, keine Sekunde darüber nachzudenken Platz zu machen (wenn man denn noch dazu in der Lage ist)

Ich gehe sogar soweit, dass es erst gar nicht zu einer Hauptverhandlung kommt, sonder der zuständige Richter vorher schon Einstellung signalisiert.
 
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GStatten

GStatten

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Moin,

man erlebt doch ständig, das einige Verkehrsteilnehmer bei nahenden Rettungskräften mit Blaulicht und Sirene entweder pennen oder hektisch in Aktionismus verfallen und dadurch dann erst den Rettungsweg versperren.

Ich hoffe, der Doc wird freigesprochen, vielleicht rettet er demnächst dem empörten, zeigefingerschwingenden Rentner den A.r.s.c.h, wenn es diesem mal schlecht gehen sollte.........
 
C

ChristianS

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Laut Gesetz wird niemand dazu aufgefordert, bei nahendem, sich in hoheitlicher Auftragserfüllung befindlichen, Einsatzfahrzeug auf irgendwelche Grünstreifen, Bürgersteige, in U-Bahnstationen oder gar in Schaufenster (:rolleyes:) auszuweichen und sich möglicherweise dadurch sein- oder das Eigentum anderer zu beschädigen. Das passiert hingegen meist -wie schon gesagt wurde- nach Aufschreckung und vorangegangener Dusselligkeit (Handy glotzen, Fußnägelschneiden, ect). Oftmals auch aufgrund dem persönlichen Unvermögen (s)ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Diese Gesellen bleiben dann natürlich auf ihren Schaden, oder dem Schaden den sie anderen zugeführt haben, sitzen. Und das ist auch gut so (Stichwort: "Lernen durch Schmerz").
Stattdessen ist es vollkommen ausreichend der Situation entsprechend zu handeln und ggf unter Benutzung der entsprechenden Lichtsignalanlage (Richtungsanzeiger) seine Geschwindigkeit bis zum vollständigen Stillstand zu verringern (damit ist KEINE Vollbremsung gemeint!) und die Vorbeifahrt des Einsatzfahrzeuges abzuwarten.

Im vorliegenden Fall will vermutlich ein beratungsresistenter "Oberlehrer" nicht wahrhaben wollen einen Fehler begangen zu haben und tritt nun die Flucht nach vorn an. Hoffenlich mit Boomerangeffekt.

Da ein Paragraph (Nötigung) keine anderen Paragraphen (Sonder- bzw Wegerecht) außer Kraft setzen kann, dürfte der Angeklagte freigesprochen werden. Dummerweise steht man aber befeits unter Beobachtung der Öffentlichkeit und kann niemanden verprellen, bzw es jedem Recht machen. Somit wird der Angeklagte vermutlich eine Verwarnung erhalten und eine gringe Geldbuße zahlen müssen.

Übrigens: NA erhalten pro 24h Dienst ~1k € brutto
 
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Zörnie

Zörnie

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moin,

vielleicht sollte man sich auch mal über die/den aufnehmenden polizisten gedanken machen!
er/sie hätten vielleicht mal nachdenken und einfluß auf die anzeigen nehmen können und nicht
nur stur seinen/ihren job zu machen-ok,reine vermutung,aber ich könnte mir das gut vorstellen!

gruß
uli
:vogel:
 
HaJü

HaJü

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Als ich den Beitrag im TV gesehen hatte, war ich erst mal platt. Platt wegen der Ignoranz einem Einsatzfahrzeug gegenüber und platt wegen der Reaktion der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hätte schon längst Licht ins Dunkel bringen können, da dieses unsägliche Vorgehen gegen den Notarzt mindestens seit 6 Tagen der Öffentlichkeit bekannt ist.

Ungeachtet dieser fehlenden Darstellung seitens der Staatsanwaltschaft sollte der Autofahrer, der die Anzeige gegen den Notarzt erstattet hat, mal auf seine Eignung zum Führen eines Fahrzeuges geprüft werden, daß er sich in der Ignoranz des Blaulichtes auch noch erdreistet, den Notarzt wegen Verkehrgefährdung anzuzeigen!
Nebenbei bemerkt, wir als aufmerksam Verkehrsteilnehmer wissen ja, daß es genug Fahrzeuglenker gibt, die z.B. das Smartphone interessanter finden als die aktive Aufmerksamkeit im Straßenverkehr!

Auch der Staatsanwalt sollte sich tunlichst mal überlegen, was er mit diesem Strafbefehl auslöst und er sollte sich auch mal an die Folgen denken, wenn er oder seine Liebsten in eine akute Notsituation kommen und jede Minute zählt, aber das Rettungsteam sich strikt an die StVO hält und u.U. zu spät kommt!

Aus eigenen Erfahrungen kann ich nur sagen, daß ich froh über jede Minute war, die das Rettungsteam früher kam.

Sprecher hessischer Rettungsdienste haben von so einem Vorfall noch nie gehört aber darauf hingewiesen, daß es immer wieder Verkehrteilnehmer gibt, die diese beim Einsatz behindern.

Wie sagte mal ein Arzt in den USA, als ein Patient nach einer lebensrettenden Aktion den Notarzt wegen einer Verletzung verklagte (k.A. mehr was, aber für eine im Vergleich zur hauptsächlichen Ursache eine Kleinigkeit)?:
"Der Patient sollte sich mal fragen, ob ihm der klageführende RA bei einem Herzinfarkt das Leben retten kann!!!"

Amerikanische Zustände, die wir hier auch brauchen



Selbstverständlich habe ich die Petition auch unterzeichnet! Monetan sind es 198.574 Unterstützer
 
michel110

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ehemals ...R 100 GS Bauj. 1994 ! jetzt ... R 1200 GSA TÜ :-)
Hallo HaJü,

ob sich deine Meinung wohl dann ändert, wenn Du von eienm rasenden Notarzt ohne eine Chance auszuweichen von der straße gefegt oder auf die Motorhaube genommen wirst ???

... um genau diese Frage geht es wohl im vorliegenden Fall .. Vorwurf ist wohl nicht, dass der Notarzt von den Sonderrechten gebrauch ´gemacht hat .. sondern wie er es gemacht... ich bin übrigens Anwalt und habe ehrenamtlich Rettungsdienst gefahren ...

mein Vorschlag wäre doch einfach mal das Verfahren abzuwarten ... spätestens dei Beweisaufnahme und die Anhörung von Zeugen wird wohl mer Klarheit in die Sache bringen ...

Danach können wir ja weiterdiskutieren .. dann vielleicht ... mit mehr Fakten im Hintergrund ...

Grüße

Michael
 
HaJü

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Hallo HaJü,

ob sich deine Meinung wohl dann ändert, wenn Du von eienm rasenden Notarzt ohne eine Chance auszuweichen von der straße gefegt oder auf die Motorhaube genommen wirst ???
.....
(Leider) Grad eben etwas weiter oben gelsen:

.....
Es gibt durch die ermitteden Beamten keine Spurenlage auf der vom, laut Berichte 72 jährigen, Anzeigenerstatter ge-/benannten Strecke. Dort wurd auf 700 m mehrmals innerhalb zwei Wochen nach Spuren im Bankett gesucht und nichts festgestellt.

Laut Aussagen waren aber zu dieser Zeit, auf dieser Strasse hunderte Fahrzeugführer unterwegs......

Da kann man sich mal Gedanken drüber machen


Desweiteren bin ich schon öfter auf Landstraßen und Innerorts Rettungsfahrzeugen begegnet - keine Probleme. Die können aber z.B. entstehen wenn man mit dem Smartphone spielt, die Anlage zu laut aufdreht oder oder oder.......
Davon gibts Beispiele genug
 
AndreasMS

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Im dichten Verkehrsgewimmel ist es oftmals gar nicht so einfach, Einsatzfahrzeugen "schnell" Platz zu machen.

In Münster bin ich in der Rush-Hour auch schon über Außenlautsprecher von einem Polizeibeamten geduzt worden "Nun fahr endlich zur Seite!" Ich erlaube mir in solchen Situationen, zuerst an meine eigene Sicherheit und an die meines unmittelbaren Umfeldes zu denken und die Ruhe zu bewahren. Bin mir aber nicht sicher, ob man auf diese Weise nicht irgendwann einmal ein Bußgeld kassiert, weil man den Anordnungen der Polizei nicht Folge geleistet hat.

Fahrer von RT- und Polizeifahrzeugen im Einsatz müssen immer abwägen, welches Risiko ihr konkreter Einsatzzweck rechtfertigt. Dabei können sie auch falsch entscheiden.

Während meiner BW-Zeit beobachtete ich mal abends einen RTW, der mit Blaulicht und Martinshorn vor dem innerstädtischen MC-Donald in Koblenz anhielt, der Beifahrer ausstige und Essen holte. Überall gibt es schwarze Schafe.

Grenzfälle werden halt vor Gericht entschieden. Problematisch wird es, wenn ein Unbeteiligter nervös wird, ausweicht und sich verletzt oder gar stirbt. Habe mich außerdem schon oft gefragt, was eigentlich wäre, wenn ich durch das laute Martinshorn eines vorbeirasenden RTW einen Hörschaden erleide. Die Dinger sind manchmal so dermaßen laut, dass einem die Ohren abfallen.

In jeder Hinsicht kann man in Noteinsatzfällen immer nur hoffen, dass nichts passiert. Dass ein Schaden - mehr oder weniger "zufällig" - ausbleibt, ist aber ganz sicher kein Indikator dafür, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs alles richtig gemacht hat.
 
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ChristianS

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Während meiner BW-Zeit beobachtete ich mal abends einen RTW, der mit Blaulicht und Martinshorn vor dem innerstädtischen MC-Donald in Koblenz anhielt, der Beifahrer ausstige und Essen holte. Überall gibt es schwarze Schafe.
Schonmal daran gedacht, dass der Patient, der hinten drin lag an einer Hypoglykämie litt, der Glukosevorrat im RTW aufgebraucht war und nun der letzte Ausweg darin bestand, dem armen Kerl eine Cola (=Zucker) zu besorgen?:cool:

Habe mich außerdem schon oft gefragt, was eigentlich wäre, wenn ich durch das laute Martinshorn eines vorbeirasenden RTW einen Hörschaden erleide. Die Dinger sind manchmal so dermaßen laut, dass einem die Ohren abfallen.
Persönliches Pech.
Es ist kein Zufall, dass ein Gehörgang den gleichen Durchmesser hat wie eine Fingerspitze.:rolleyes:
 
joreku

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Glücklicherweise gibt es ja hier im Forum die "Teilnehmer ignorieren Funktion" - dadurch brauche ich mir zukünftig die hirnlosen Beiträge einiger Forumsteilnehmer nicht immer wieder antun ;-)
 
AndreasMS

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Wie ernst sind Deine Antworten gemeint, "ChristianS"?

Nein, die Einkaufstüte zum Mitnehmen enthielt derzeit - erkennbar - nicht nur ein kaltes Getränk für den "Fahrgast".
Ich halte es schon für einen Zufall, wenn das Martinshorn eines nah vorbeifahrenden RTW mein Gehör nicht dauerhaft destabilisiert. Das ist dann nicht Pech, sondern imho "reines Glück"!
 
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der niederrheiner

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Aus Erfahrung in "Lärmbereichen" würde ich sagen, ein kurzzeitiges Geräusch von über 100dba sollte dir keine Probleme machen. Ich denke es ist eine größere Gefährdung mal eben das Lenkrad loszulassen, um die Fingerspitzen in die Ohren zu stecken. Bis das passiert ist, sollte der Einsatzwagen schon vorbei sein. . .
 
Andalusienfan

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Im dichten Verkehrsgewimmel ist es oftmals gar nicht so einfach, Einsatzfahrzeugen "schnell" Platz zu machen.

In Münster bin ich in der Rush-Hour auch schon über Außenlautsprecher von einem Polizeibeamten geduzt worden "Nun fahr endlich zur Seite!" Ich erlaube mir in solchen Situationen, zuerst an meine eigene Sicherheit und an die meines unmittelbaren Umfeldes zu denken und die Ruhe zu bewahren. Bin mir aber nicht sicher, ob man auf diese Weise nicht irgendwann einmal ein Bußgeld kassiert, weil man den Anordnungen der Polizei nicht Folge geleistet hat.

Fahrer von RT- und Polizeifahrzeugen im Einsatz müssen immer abwägen, welches Risiko ihr konkreter Einsatzzweck rechtfertigt. Dabei können sie auch falsch entscheiden.

Während meiner BW-Zeit beobachtete ich mal abends einen RTW, der mit Blaulicht und Martinshorn vor dem innerstädtischen MC-Donald in Koblenz anhielt, der Beifahrer ausstige und Essen holte. Überall gibt es schwarze Schafe.

Grenzfälle werden halt vor Gericht entschieden. Problematisch wird es, wenn ein Unbeteiligter nervös wird, ausweicht und sich verletzt oder gar stirbt. Habe mich außerdem schon oft gefragt, was eigentlich wäre, wenn ich durch das laute Martinshorn eines vorbeirasenden RTW einen Hörschaden erleide. Die Dinger sind manchmal so dermaßen laut, dass einem die Ohren abfallen.

In jeder Hinsicht kann man in Noteinsatzfällen immer nur hoffen, dass nichts passiert. Dass ein Schaden - mehr oder weniger "zufällig" - ausbleibt, ist aber ganz sicher kein Indikator dafür, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs alles richtig gemacht hat.
Schrecklich, duzen geht garnicht. Warscheinlich hast du auch noch lange warten müssen, bis der Verbrecher mit der MC-Tüte herauskam. Ich hoffe für dich das der RTW zügig durchkommt falls du mal selbst im Graben liegst. Mir wären dann jedenfalls so paar ignorante 72 jährige egal.

Saludos
 
ChrisR

ChrisR

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K 50 TB aus 09/16
moin,

vielleicht sollte man sich auch mal über die/den aufnehmenden polizisten gedanken machen!
er/sie hätten vielleicht mal nachdenken und einfluß auf die anzeigen nehmen können und nicht
nur stur seinen/ihren job zu machen-ok,reine vermutung,aber ich könnte mir das gut vorstellen!

gruß
uli

WENN es sich denn um ein angebliches Verhalten gehandelt hat welches NUR eine Ordnungwidrigkeit ist, DANN können sich die Polizeibeamten tatsächlich im Rahmen ihres pflichtgemässen Ermessens darüber Gedanken machen, ob sie das Ganze "verfolgen" oder nicht.
Wenn es denn aber einen Verdacht gibt dass es sich um eine Straftat handeln könnte, wie z.B. Nötigung, dann hat es sich damit.

Dann gilt nur noch das Legalitätsprinzip.(Polizei erhält Kenntnis von einer Straftat und MUSS diese verfolgen - andernfalls begehen die Beamten selber eine Straftat.Das heisst dann Strafvereitlung im Amt.)

Da ist nichts mehr mit " Auge zudrücken".


Gruss,

Christoph
 
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