Solarstrom / Balkon-Solaranlage

Diskutiere Solarstrom / Balkon-Solaranlage im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ja, natürlich wäre das Quatsch. Deswegen meinte ich ja, dass nicht der Ertrag zählt. Aber wäre das erlaubt? Andere Frage: Darf ich neben einer...
Frangenboxer

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Das ergibt keinen Sinn, da 400Wp Module hierzulande niemals die 400W erreichen werden. Was aber ginge, wäre die WR per Software zu begrenzen. Aber der Aufwand ist m.E. zu hoch. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Man sollte es nur nicht übertreiben oder den Bann argwöhnischer Nachbarn auf sich ziehen.
Ja, natürlich wäre das Quatsch. Deswegen meinte ich ja, dass nicht der Ertrag zählt. Aber wäre das erlaubt?

Andere Frage: Darf ich neben einer 10kWp Anlage ein Balkonkraftwerk trotzdem laufen lassen?
Wenn meine PV installiert wird, habe ich die Balkonkraftwerke übrig, verkaufen geht ja bei den Preisen nicht mehr...
 
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FroeMa

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Andere Frage: Darf ich neben einer 10kWp Anlage ein Balkonkraftwerk trotzdem laufen lassen?
Wenn meine PV installiert wird, habe ich die Balkonkraftwerke übrig, verkaufen geht ja bei den Preisen nicht mehr...
Das ist eine gute und wichtige Frage. Da auch BKW's beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden müssen, addiert sich natürlich der Betrag der installierten Leistung um jede weitere Anmeldung. Dies kann sogar dazu führen, dass die Einspeisevergütung neu angesetzt wird.
Was allerdings passiert, wenn der Partner die anmeldet weiß ich nicht.
In dem Fall muss man halt für sich abwägen, ob man die dann überhaupt registrieren lässt.
Der Ärger dürfte in dem Fall einer Entdeckung wiederum aber sehr groß werden, da man sich damit ja die höhere Einspeisevergütung bei gleichzeitig höherem Ertrag erschlichen hat.
Wer nur ein BKW betreibt und das nicht registriert hat dürfte hingegen kaum etwas befürchten müssen, da mir mögliche Ordnungsgelder nicht bekannt sind. Die Registrierung der BKW's ist dennoch nicht völlig unbegründet, da die Netzbetreiber schon gerne wüssten, was so an installierten PV-Anlagen in ihren Netzen rumballert.
 
sigma

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Wer nur ein BKW betreibt und das nicht registriert hat dürfte hingegen kaum etwas befürchten müssen, da mir mögliche Ordnungsgelder nicht bekannt sind.
Theoretisch kann das mit bis zu 50.000 € geahndet werden, aber nur theoretisch...
 
sigma

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Andi#87

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Also ich habe mein BKW nicht angemeldet. Nur eine Mail an das EVU geschrieben. Da es keine Strafen für's nicht anmelden gibt und man mir erstmal nachweisen muss, ob/wie viel Strom ich umsonst eingespeist habe, sehe ich das ganz entspannt :grin:
 
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Hallo!

Andere Frage: Darf ich neben einer 10kWp Anlage ein Balkonkraftwerk trotzdem laufen lassen?
Wenn meine PV installiert wird, habe ich die Balkonkraftwerke übrig, verkaufen geht ja bei den Preisen nicht mehr...
Nein, das darf so nicht sein.
Da der Strom den das BKW einspeist ja auch über den Zähler läuft und dann vergütet wird.

Lass deinen Elektriker einfach das BKW mit der anderen Anlage anmelden.
 
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FroeMa

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Also ich habe mein BKW nicht angemeldet. Nur eine Mail an das EVU geschrieben. Da es keine Strafen für's nicht anmelden gibt und man mir erstmal nachweisen muss, ob/wie viel Strom ich umsonst eingespeist habe, sehe ich das ganz entspannt :grin:
Die Anmeldung oder Information an den Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Dass du dem Netzbetreiber Strom schenkst ist dem völlig egal. Nachweisen ließe sich das zumindest bei Zweirichtungszählern, welche inzwischen viele Messstellenbetreiber standardmäßig einbauen.
Allerdings dient die Meldung eines BKW beim Marktstammdatenregister dem Netzausbau und dessen Dimensionierung, ist also nicht ganz unwichtig. Allerdings relativiert sich diese Notwendigkeit wieder, da man ja auch nicht Toaster, Fön oder Heizlüfter als Verbraucher (meist 1000 - 2000W) anmelden muss.
 
TTTom

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@FroeMa
Danke für's aufräumen und die entsprechenden Erklärungen. Leider ist hier sehr viel (gefährliches ?) Halbwissen unterwegs.
Jetzt aber von mir auch eine spezielle Frage zum Detail: Kann es sein daß man durchaus mehrere BKW's betreiben darf, nur die Gesamtleistung aller BKW's an einem Zähler darf 800 W nicht übersteigen?
Musst Du in der Einspeiserichtlinie Deines Netzbetreibers gucken.
 
Frangenboxer

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Hallo!


Nein, das darf so nicht sein.
Da der Strom den das BKW einspeist ja auch über den Zähler läuft und dann vergütet wird.

Lass deinen Elektriker einfach das BKW mit der anderen Anlage anmelden.
Das BKW habe ich im Marktstammregister angemeldet, nachdem ich einen neuen Zähler bekommen habe. Vorher war es mir wurscht und ich konnte 100% meines Stromes nutzen, ganz ohne Speicher 😉.
Dann müßte ist das BKW wieder abmelden, sobald meine "richtige" Anlage läuft?
 
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FroeMa

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Dann müßte ist das BKW wieder abmelden, sobald meine "richtige" Anlage läuft?
Nein, das bleibt dann natürlich bestehen. Ich gehe davon aus, dass dein BKW dann zur gesamten Leistung hinzugerechnet wird. Du musst dann halt nur aufpassen, dass du mit der Gesamtleistung nicht über die jeweiligen Leistungsgrenzen kommst. Ich meine die liegen derzeit bei 30kWp, um noch steuerfrei zu bleiben und bis 10kWp ist die Einspeisevergütung höher, als bei größeren Anlagen.
 
Frangenboxer

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Nein, das bleibt dann natürlich bestehen. Ich gehe davon aus, dass dein BKW dann zur gesamten Leistung hinzugerechnet wird. Du musst dann halt nur aufpassen, dass du mit der Gesamtleistung nicht über die jeweiligen Leistungsgrenzen kommst. Ich meine die liegen derzeit bei 30kWp, um noch steuerfrei zu bleiben und bis 10kWp ist die Einspeisevergütung höher, als bei größeren Anlagen.
Ok, Danke. Ich habe zwei Ausbaustufen: 1x jetzt Flachdach Garage mit ~ 8kWp Südausrichtung. Nach der Dachsanierung kommen da noch ca 10kWp drauf mit Ostausrichtung. Westen bringt bei uns nichts, da wir alten Baumbestand haben. Die Leistung reicht uns auch dicke. E-Auto (wenn vorhanden) ist tagsüber weg und kann in der Firma kostenfrei geladen werden. Für die Poolheizung und Speicher passt das, erweitern kann ich immernoch. Notfalls gehe ich den Weg über einen größeren Speicher. Kostenrechnung ist bei mir im gewissen Rahmen zweitrangig.
 
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