Solarstrom / Balkon-Solaranlage

Diskutiere Solarstrom / Balkon-Solaranlage im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Es kommt darauf an wieviele Zähler du im Haus hast. Pro Zähler ein BKW. Wenn du Sicherstellen kannst das 4 Stk. nicht Einspeisen gehen auch 5, mit...
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togro

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Hallo, ich weiss nicht ob diese Frage schon einmal gestellt wurde...bitte nicht schimpfen bzw das es Allgemeinwissen sein sollte...

Kann ich, technisch gesehen auch zB 5 Balkon KW aufstellen bei einem 1 Fam Haus?

Außer das der Strom nicht vergütet würde, welche rechtlichen Probleme würde ich bekommen?

Wir haben 2 Fewos, unsere eigene Wohnung und einen relativ gleichmässigen Verbrauch von 350 bis 450 pro Monat. Insgesamt im Jahr 5300 kWh.

Danke und Grüsse
Heiko
Es kommt darauf an wieviele Zähler du im Haus hast. Pro Zähler ein BKW. Wenn du Sicherstellen kannst das 4 Stk. nicht Einspeisen gehen auch 5, mit einem Zähler.
 
TTTom

TTTom

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Das ist nicht richtig.
Limitiert ist nur die einspeisbare Leistung, von 800 W je Zähler, mit viel Anlagen das erfolgt spielt keine Rolle.
Max. dürfen insgesamt 2000 W je Zähler installiert werden, hatte ich oben schon geschrieben.
Sicher?
Im EEG ist die Zahl der Einspeisepunkte nicht geregelt.
In der (für mich als Betreiber verbindlichen) Richtlinie meines Netzbetreibers ist nur 1 Einspeisepunkt zulässig.
Mag aber bei verschiedenen Netzbetreibern unterschiedlich sein.

Mit 2000W meinst Du 2000 Wp?
 
KlausB

KlausB

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Prinzipiell (technisch) kannst Du 5x BKW betreiben.
Ist diese Darstellung wirklich korrekt? Soweit mir bekannt ist, ist je Sicherungskasten nur ein Balkonkraftwerk bis 800W Einspeiseleistung (falls die 600W-Beschränkung gefallen ist) rechtlich zugelassen. Es darf also nur einen Inverter mit dieser Einspeiseleistung geben, sonst greift die vereinfachte Genehmigung nicht. An dem Inverter können zwar Module bis zu 2000 Wp hängen, trotzdem ist die Einspeiseleistung doch begrenzt. Also darf man keine 5 Balkonkraftwerke gleichzeitig betreiben. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Gruß
Klaus
 
Frangenboxer

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Der Wechselrichter darf 800W einspeisen, mit max 2000W Modulen, die angeschlossen werden.
Es hat sich viel geändert in den letzten 2 Jahren, was die Vorschriften angeht.
Ich meine die 800W gelten pro Zähler.
Was erlaubt ist, ist aber vielen egal, aber es muss sicher sein!
 
sigma

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Der Wechselrichter darf 800W einspeisen, mit max 2000W Modulen, die angeschlossen werden.
Es hat sich viel geändert in den letzten 2 Jahren, was die Vorschriften angeht.
Ich meine die 800W gelten pro Zähler.
Genau so ist es.
Ein Einspeiseanschluss wo max. 800 rein dürfen.
Man kann aber im Grunde beliebig viele Module installieren solange die max. mögliche Gesamtleistung 2000 nicht übersteigt und eben nur diese 800 eingespeist werden.
Man kann auch zwei komplette Balkonkraftwerke installieren und an unterschiedlichen Anschlüssen bei gleichen Zähler einspeisen wenn eine der beiden Anlagen grundsätzlich nur einen Speicher bedient der bei Bedarf abgerufen wird und nicht zusätzlich/gleichzeitig zu der anderen Anlage ins Haus einspeist und damit die 800 überschritten würden.
Diese 2. Anlage mit Speicher gilt dann als Autarkanlage die nicht unter die Regelung für BKW fällt, diese Info kommt sogar von unserem Energieversorger.
Übrigens ist geplant die Begrenzung von 800 auf knapp 1000 zu erhöhen.
 
sigma

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Dann ist es keine Autarke Anlage.
Autarke Anlagen ( WR ) sind ohne Netzsynchronisation lauffähig
Die Abfrage Netz vorhanden oder nicht hängt mit der NA-Absicherung zusammen, die ein Balkonkraftwerk haben muss, damit es nicht bei ausgefallenem/abgeschaltet Netz einspeist.
Die autarke Ablage, die du meinst (Gartenlaube/Wohnwagen) hat mit einem Balkonkraft nichts zu tun, da du die ja nur betreiben kannst, wenn du kein Netz hast.

Er hat geschrieben "gilt als autark Anlage", damit meint man scheinbar den Bereich der Genehmigung, nicht den physikalischen.
 
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FroeMa

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Ich glaube hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden.

@teileklaus Es macht es einfacher dir zu folgen, wenn du die elektrischen Bezeichnungen eindeutig definierst. Wp, Wh oder W (kWp, kWh oder kW) sind verschiedene Bezeichnungen.
wenn aber der Mieter Strom 10 KW bezahlt
Da ist als Beispiel sicher kWh gemeint.


Balkonanlagen starten ohne Fremdspannung soweit ich weiß garnicht, also ist nichts mit autark..
Bei den Balkonkraftwerken gibt es inzwischen unterschiedliche Systeme. Die einfachen Systeme mit Paneele und Wechselrichter haben einen (meist) Schukostecker und werden einfach in die Steckdose gesteckt. Diese benötigen dann auch die Netzspannung (nicht Fremdspannung), um zu arbeiten. Fällt diese weg (weil z.B. der Stecker gezogen wurde), schalten die innerhalb 20 ms ab.
Die Anlagen mit Batterie sind unterschiedlich aufgebaut. Da gibt es System, wo der klassische "Balkonkraftwerk"-Wechselrichter an die Batterie angeschlossen wird und diese dann die Netzspannung simuliert, um geladen zu werden. Die Batterie wiederum wird dann in die Schukosteckdose des Stromnetzes angeschlossen. Dieses System erlaubt dann auch einen Insel- oder Notstrombetrieb, indem anstatt des "Balkonkraftwerk"-Wechselrichters ein Verbraucher an die interne Steckdose angeschlossen wird. Das kann z.B. der Hoymiles MS-A2.
Es gibt auch Systeme, da werden die Module direkt an das Batteriemodul abgeklemmt. Da ist es dann alles intern verbaut.
Bei den "gesteuerten" Speichern kannst nur ( dauerhaft oder uhrzeitabhängig) sagen wieviel Watt er einpeisen soll, die Regelung speist nur soviel ein, wie auch verbraucht wird.
Genau so ist es. Um es genauer zu sagen: Die gesteuerten (oder statischen) Anlagen bekommen eingestellt, wieviel Watt der erzeugten Modulleistung in die Batterie geht und wieviel Watt für den "Direktverbrauch" genutzt werden soll. Es gibt auch Systeme, die mit einem prozentualen Verhältnis einzustellen sind. Ebenso wird dann die Leistungsabgabe der Batterie als konstante Leistung eingestellt, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Da muss man so ein wenig tüfteln, bis man die optimal eingestellt hat.
Die geregelten (dynamischen) Systeme benötigen einen Smartmeter, welcher mit dem Wechselrichter in Echtzeit kommuniziert und hinter dem offiziellen Stromzähler eingebaut wird. Dies ermöglicht die effizienteste Arbeitsweise eines Balkonkraftwerkes mit Batterie, da hier keine erzeugte ungenutzte oder überschüssige Energie ins Netz gespeist wird. (Es sei denn die Batterie ist schon voll und in der Situation wird mehr erzeugt als verbraucht)

Der Wechselrichter darf 800W einspeisen, mit max 2000W Modulen, die angeschlossen werden.
Es hat sich viel geändert in den letzten 2 Jahren, was die Vorschriften angeht.
Ich meine die 800W gelten pro Zähler.
Was erlaubt ist, ist aber vielen egal, aber es muss sicher sein!
Da die Netzbetreiber davon ausgehen, dass jeder Haushalt seinen eigenen Zähler hat, darf entsprechend auch nur eine Leistung von max. 800W pro angemeldeten Zähler eingespeist werden. Dabei ist die Anzahl der Wechselrichter egal. So könnten auch mehrere Wechselrichter betrieben werden, wenn die Gesamtleistung auf 800W begrenzt wird. Es ist aber erlaubt, dass die Wechselrichter (meist mit Batteriebetrieb) auch mehr Leistung machen, wenn die Mehrleistung im Eigenverbrauch oder eben zum Laden der Batterie genutzt wird. Das funktioniert aber nur mit einem Smartmeter (wie oben beschrieben), der sicher stellt, dass am Stromzähler die 800W nicht überschritten werden. Um das aber nicht ausufernd werden zu lassen, wurde die Modulleistung auf 2000 Wp begrenzt.

Rechtlich bist du der Betreiber der 5 PV Anlagen
Betreiber der Anlagen ist nicht zwingend der Eigentümer. Wenn der Eigentümer seinen Mietern ein BKW überlässt, dann ist der Mieter der Betreiber.
 
SQ18

SQ18

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Ist diese Darstellung wirklich korrekt?
Ja, deshalb steht da (technisch) und im weiteren Absatz rechtlich ist das dann eine große Anlage.
Ich muss eine große Anlage nicht mit einem großen 3-phasigen Wechselrichter bauen - die Anlage wird AFAIK rechtlich "groß" wenn die maximal Leistung "groß" wird.

Anschluss an das Netz vorausgesetzt.

Hat der Frager 5 Zähler im Haus darf er 5x BKW mit je 2.000 Peak aufs Haus schrauben - ein Zähler und 10.000 Peak als BKW nö
Ausnahme - Insellösung, gibt es auch einige Bastler die sowas haben und komplett off Grid arbeiten.
 
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HeikoRoadKing

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Rechtlich bist du der Betreiber der 5 PV Anlagen wenn aber der Mieter Strom 10 KW/h bezahlt und dann seine eigene Balkonsolar in Betrieb nimmt, ( Stecker einsteckt) ist er für mich der Betreiber, denn er senkt seinen Stromverbrauch damit dir gegenüber. also 10 KW/h minus in Miete erzeugter Strom..
Betreibst du die 5 PV könnten es ja auch 5x6 =3000 Watt sein oder 5 X8 4000 Watt, das ist dann anmeldepflichtig wenn man das amelden und betreiben will.
Ich weiß nicht ob die im Winter dann nur erzeugten 600 Watt damit nicht genehmigt werden müssen.

Ich würde da jeweils eine Anlage pro Etage installieren also 3 ?
Ja, ich würde ggfls 3x Balkon KW installieren.
 
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FroeMa

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Ja, ich würde ggfls 3x Balkon KW installieren.
Also. Technisch ist das kein Problem. Allerdings sollte man nie mehr als 1 BKW pro 16A Absicherung anschließen. Besser ist eine Reduzierung auf 13A. Die Erklärung dazu gab es hier schon.
Rechtlich gilt:
1 Zähler = 1 BKW
Wer mehr anschließt begeht einen Rechtsbruch, was aber schwer nachzuweisen wäre. Manche Stromanbieter wünschen dann eine Erklärung für größere Abweichungen beim Verbrauch.
 
Hante

Hante

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@FroeMa
Danke für's aufräumen und die entsprechenden Erklärungen. Leider ist hier sehr viel (gefährliches ?) Halbwissen unterwegs.
Jetzt aber von mir auch eine spezielle Frage zum Detail: Kann es sein daß man durchaus mehrere BKW's betreiben darf, nur die Gesamtleistung aller BKW's an einem Zähler darf 800 W nicht übersteigen?
 
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