Ich glaube hier muss mal ein wenig aufgeräumt werden.
@teileklaus Es macht es einfacher dir zu folgen, wenn du die elektrischen Bezeichnungen eindeutig definierst. Wp, Wh oder W (kWp, kWh oder kW) sind verschiedene Bezeichnungen.
wenn aber der Mieter Strom 10 KW bezahlt
Da ist als Beispiel sicher kWh gemeint.
Balkonanlagen starten ohne Fremdspannung soweit ich weiß garnicht, also ist nichts mit autark..
Bei den Balkonkraftwerken gibt es inzwischen unterschiedliche Systeme. Die einfachen Systeme mit Paneele und Wechselrichter haben einen (meist) Schukostecker und werden einfach in die Steckdose gesteckt. Diese benötigen dann auch die Netzspannung (nicht Fremdspannung), um zu arbeiten. Fällt diese weg (weil z.B. der Stecker gezogen wurde), schalten die innerhalb 20 ms ab.
Die Anlagen mit Batterie sind unterschiedlich aufgebaut. Da gibt es System, wo der klassische "Balkonkraftwerk"-Wechselrichter an die Batterie angeschlossen wird und diese dann die Netzspannung simuliert, um geladen zu werden. Die Batterie wiederum wird dann in die Schukosteckdose des Stromnetzes angeschlossen. Dieses System erlaubt dann auch einen Insel- oder Notstrombetrieb, indem anstatt des "Balkonkraftwerk"-Wechselrichters ein Verbraucher an die interne Steckdose angeschlossen wird. Das kann z.B. der Hoymiles MS-A2.
Es gibt auch Systeme, da werden die Module direkt an das Batteriemodul abgeklemmt. Da ist es dann alles intern verbaut.
Bei den "gesteuerten" Speichern kannst nur ( dauerhaft oder uhrzeitabhängig) sagen wieviel Watt er einpeisen soll, die Regelung speist nur soviel ein, wie auch verbraucht wird.
Genau so ist es. Um es genauer zu sagen: Die gesteuerten (oder statischen) Anlagen bekommen eingestellt, wieviel Watt der erzeugten Modulleistung in die Batterie geht und wieviel Watt für den "Direktverbrauch" genutzt werden soll. Es gibt auch Systeme, die mit einem prozentualen Verhältnis einzustellen sind. Ebenso wird dann die Leistungsabgabe der Batterie als konstante Leistung eingestellt, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Da muss man so ein wenig tüfteln, bis man die optimal eingestellt hat.
Die geregelten (dynamischen) Systeme benötigen einen Smartmeter, welcher mit dem Wechselrichter in Echtzeit kommuniziert und hinter dem offiziellen Stromzähler eingebaut wird. Dies ermöglicht die effizienteste Arbeitsweise eines Balkonkraftwerkes mit Batterie, da hier keine erzeugte ungenutzte oder überschüssige Energie ins Netz gespeist wird. (Es sei denn die Batterie ist schon voll und in der Situation wird mehr erzeugt als verbraucht)
Der Wechselrichter darf 800W einspeisen, mit max 2000W Modulen, die angeschlossen werden.
Es hat sich viel geändert in den letzten 2 Jahren, was die Vorschriften angeht.
Ich meine die 800W gelten pro Zähler.
Was erlaubt ist, ist aber vielen egal, aber es muss sicher sein!
Da die Netzbetreiber davon ausgehen, dass jeder Haushalt seinen eigenen Zähler hat, darf entsprechend auch nur eine Leistung von max. 800W pro angemeldeten Zähler eingespeist werden. Dabei ist die Anzahl der Wechselrichter egal. So könnten auch mehrere Wechselrichter betrieben werden, wenn die Gesamtleistung auf 800W begrenzt wird. Es ist aber erlaubt, dass die Wechselrichter (meist mit Batteriebetrieb) auch mehr Leistung machen, wenn die Mehrleistung im Eigenverbrauch oder eben zum Laden der Batterie genutzt wird. Das funktioniert aber nur mit einem Smartmeter (wie oben beschrieben), der sicher stellt, dass am Stromzähler die 800W nicht überschritten werden. Um das aber nicht ausufernd werden zu lassen, wurde die Modulleistung auf 2000 Wp begrenzt.
Rechtlich bist du der Betreiber der 5 PV Anlagen
Betreiber der Anlagen ist nicht zwingend der Eigentümer. Wenn der Eigentümer seinen Mietern ein BKW überlässt, dann ist der Mieter der Betreiber.