Zur Zeit sind es ja noch die 600W (max.) für Balkonkraftwerke, vermute es wird aber auf Basis der europäischen RFG (Regulation for Generators EU Verordnung) schon so kommen das es auf die 800W aufgestockt und auch die VDE geändert wird.
Auch wenn es in den Medien immer als einfach und problemlos dargestellt wird sollte man dennoch ein paar Dinge beachten. Eines vorweg, für evtl. überschüssigen bzw. eingespeisten Strom ins EVU-Netz gibt es hier keine Vergütung. Auch ist es wurscht in welchen Stromkreis man einspeist.
Grundsätzlich sind solche Balkonanlagen (sollen künftig unter die Bagatellgrenze fallen) die einen Teil der Grundversorgung abdecken, also Verbraucher wie Gefrier- und Kühlschränke, Telefonanlagen, Router ect. alles Verbraucher die im Hintergrund ihre Arbeit verrichten, schon interessant.
Beim Anschluss gibt es aber ein paar Dinge zu beachten, die VDE/VN (Anschlussbedingungen) gibt vor, dass eine spez. Steckvorrichtung (Wielandstecker oder ähnlich) zu verwenden. Auch wenn die Wechselrichter (wenn geprüft) vom Netz getrennt werden sie in ms abschalten und somit an den Kontakten keine Spannung mehr anliegt.
Ein durchaus größeres Problem kann der Stromkreis selbst sein in dem man die PV Anlage einsteckt, die ideale Lösung wäre hier ein getrennter Stromkreis, oder zumindest einer mit geringen Verbrauchern zu empfehlen. Hier sollte eben überprüft werden ob das gefahrenlos möglich ist. Durch die 600/800W Einspeisung könnte es im ungünstigsten Fall auch passieren das die Sicherung nicht auslöst und das Kabel überhitzt.
Grundsätzlich muss jede PV Anlage, auch solche Balkonanlagen im Markstammdatenregister angemeldet werden. Auch der örtliche Energieversorger sollte informiert werden. Wenn die neue Verordnung durch ist braucht man wohl auch keinen Zähler mehr zu tauschen, wobei dies wiederum vom Netz- Messstellenbetreiber unterschiedlich gehandhabt wird. Es bleibt also spannend.