Moin (Thomas),
ich habe gerade die Garantiebestimmung (CarGarantie) M196 vorliegen.
Dort steht nichts davon drin, dass die Reparatur in der
Versicherungsvermittlerwerkstatt durchgeführt werden muss. Zusatzabsprachen außerhalb der üblichen Geschäftsbedingungen gibt es, aber dann würde
ich mir einen anderen
Vermittler suchen. Der CarGarantie selbst ist dies egal. Zudem wäre ich im Ernst- und Härtefall wegen der rechtlichen Haltbarkeit skeptisch.
Wie bereits im Beitrag geschrieben, ist es nicht immer einfach in der vermittelten Werkstatt alle Reparaturen durchführen zu lassen.
Beispiele: pers. Umzug, Verkauf des Motorrades in eine andere Region,
Pleite des Händlers. Gerade der Punkt "Verkauf" ist in den Bedingungen geregelt. Die Garantie geht an den Käufer über!
Der Hauptunterschied besteht darin, dass wenn die Reparatur in der
vermittelten Werkstatt durchgeführt wird die Kostenabrechnung direkt zwischen dieser Werkstatt und CarGarantie läuft. Die Werkstatt informiert CarGarantie und übernimmt die Abwicklung. Trotzdem, so ist es in der Garantiebeilage zu lesen, sollte der Kunde den Händler darum bitten. (Kontrolle schadet nicht.)
Geht der Kunde in eine
fremde Vertragswerkstatt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kunde zahlt Rechnung selbst und reicht diese zwecks Erstattung bei CarGarantie ein.
2.
Nach Absprache mit CarGarantie ist allerdings auch die gleiche Regelung wie mit dem v
ermittelnden Händler möglich, also kein Unterschied bis auf die Absprache durch den Kunden mit CarGarantie.
Zum Schluss noch einmal zu Praxis:
Einige Händler nutzen tatsächlich die CarGarantie als Instrument der Kundenbindung (würde ich nicht mitmachen!) und vereinbaren zusätzlich die Werkstattbindung. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass der Kunde Reparaturen in anderen Werkstätten durchführen läßt und diese abrechnen kann.
In diesen Fällen muss allerdings der vermittelnde Händler zustimmen. Kein Problem ist dies, falls das Motorrad z.B. im Urlaub in Südfrankreich in die Werkstatt muss. Ebenso beim Verkauf oder Umzug. Trotzdem ist der Kunde immer von der Zustimmung des Vermittlers abhängig, was aber - wie erwähnt - in der Praxis nicht so ein großes Problem darstellt. In den meisten Fällen werden tatsächlich die Reparaturen in der vermittelten Werkstatt durchgeführt.
Die beste (Schadens-)Versicherung ist diejenige, die nicht in Anspruch genommen wird.