Service nicht beim Vertragshändler!

Diskutiere Service nicht beim Vertragshändler! im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; So halte ich das auch und habe hiermit beste Erfahrungen gemacht. Anderes "kommt mir nicht ins Haus":D Wegen der Anschlussgarantie hat man...
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Klaus_D

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BMW ist sehr kulant, aber eben nur, wenn alles bei BMW gemacht worden ist.
So halte ich das auch und habe hiermit beste Erfahrungen gemacht. Anderes "kommt mir nicht ins Haus":D

Wegen der Anschlussgarantie hat man zumindest in der NL HH keine Probleme (auch wenn diese von einem anderen Händler abgeschlossen wurde).
 
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JOQ

JOQ

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konnte ich mir - in der Praxis - auch nicht anders vorstellen.
Grundsätzlich wäre noch interessant, ob die Arbeiten überhaupt von einer BMW-Werkstatt durchgeführt werden müssen???
Komme heute (leider) nicht an die Bedingungen heran, aber grundsätzlich reicht die obige Antwort bereits.
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

... ist, das an dem Motorrad die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt wird ....
 
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TomTom-Biker

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§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

... ist, das an dem Motorrad die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt wird ....
Stimmt steht in §4a und § 6 Ziff. 5d der AGB.

Aber:
bei mir (NL im Rhein-Main-Gebiet) steht in der von der NL ausgestellten Garantievereinbarung noch drin:

"... abweichend zu o. g. § ... Wartungsarbeiten ausschließlich beim Verkäufer/Garantiegeber ...", d. h. bei der Garantie austellenden NL.

Ob dies einer rechtlichen Prüfung Stand hält sei dahingestellt. Ärger hat man aber in jedem Fall erst einmal. Den Zusatz hatte ich leider erst zu spät gelesen.

Und:
eine weitere Verlängerung der Garantie über die verlängerten 2 Jahre hinaus geht nur bei dem Händler, der die erste Verlängerung ausgestellt hat bzw. bei dem das Fahrzeug erworben wurde.Und das ist unstrittig.
Bei Halbjahresmaschinen von WA spielt das übrigens keine Rolle, da für den Käufer nicht zumutbar oder möglich ist zum verkaufenden Händler (i.d.R werksinterner Verkauf) zu gehen. Sollte bei einem Umzug eigentlich auch gelten.

Aus persönlichem, aktuellen Anlaß werde mich demnächst direkt an die Versicherung wenden und um Klarheit bitten. Nähere Infos teile ich dem Forum dann mit.

Gruß
Thomas

Man sollte sich also vorher genau überlegen, bei man man die Garantie abschließt. Habe ich leider nicht gemacht.
 
JOQ

JOQ

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Stimmt steht in §4a und § 6 Ziff. 5d der AGB.

Aber:
bei mir (NL im Rhein-Main-Gebiet) steht in der von der NL ausgestellten Garantievereinbarung noch drin:

"... abweichend zu o. g. § ... Wartungsarbeiten ausschließlich beim Verkäufer/Garantiegeber ...", d. h. bei der Garantie austellenden NL.
..........
Das ist ein sch... Zusatz, steht bei mir jedenfalls nicht drin.
 
Calli

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§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

... ist, das an dem Motorrad die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt wird ....
Stimmt!

Die Garantieleistungenauf Produkte sind ja auch vom Staat vorgeschrieben.
Wurden, ich glaube Anfang der 2000er, von einem Jahr auf zwei erhöht.
Daran ist jeder Händler gebunden.
Über Garantieverlängerungen oder Kulanz kann aber jeder Betrieb selbst entscheiden.
Er legt das dann in sog. AGB`s fest-
Die sollte man in diesen Fällen genau durchlesen.
Da hilft auch kein Gericht!
Beispiel: Volkswagen verlängert die Garantie auf weitere 2 Jahre!
Somit Garantieansprüche bei jedem Volkswagenpartner!
Bei BMW sind es in der Regel die Händler-
also Garantieansprüche bei dem jeweiligen Händler-

Gruß

Carsten
 
B

Baumbart

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"... abweichend zu o. g. § ... Wartungsarbeiten ausschließlich beim Verkäufer/Garantiegeber ...", d. h. bei der Garantie austellenden NL.
Garantiegeber bzw. Vermittler der Versicherung ist bei der NL die BMW AG, d.h. es muss EINE Niederlassung sein, nicht DIE Niederlassung
Darin unterscheiden sich auch die Garantieverlängerungen, BMW hat eine einheitliche für alle Niederlassungen, die freien Händler haben ggf. jeder eine andere Versicherung / andere Konditionen.
 
qtreiber

qtreiber

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Moin,

ich habe mich gestern bereits darüber gewundert, dass ein Vermittler - und mehr ist BMW in diesem Fall eigentlich nicht, die Bedingungen (AGBs) des Versicherungsgebers ändern kann???

...vielleicht sollte mal ein (Abmahnungs-)Rechtsanwalt über diese "Zusatzbedingungen" drüber schauen oder CarGarantie direkt dazu Stellung nehmen.
 
-scout-

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Ich würde auch meine Finger davon lassen und das hochwertige und nicht gerade billige Moped zum Vertragshändler bringen.
Gehe nicht direkt zur NL, sondern zum "kleinen" BMW-Händler, da sind die AWs güstiger.

Gerade wenn Du mal Probleme haben solltest (was ja doch an und an vorkommt :o), bist Du besser dran, wenn Du alle Stempel im Heft hast.
BMW ist sehr kulant, aber eben nur, wenn alles bei BMW gemacht worden ist.
  • Das die AW unterschiedliche Preise haben sollen, ist mir neu
  • Die Garantie erlischt nicht, wenn die Services irgendwo anders gemacht werden, da gibt es mittlerweile genug positive Gerichtsurteile, anders sieht es mit den Kulanzanträgen aus
  • BMW ist sehr kulant???:D:D:D
    Meine Erfahrung: Kulanz ist für die ein Fremdwort und das Service Telefon steht im Heizungskeller.
    Aber hier postet ja bestimmt auch die Blauweisse Marketingabteilung
Bei mir ist die Situation so: Seit mehr als 25 Jahren war ich der Meinung, bei meinem kleinen :) in der Eifel gut aufgehoben zu sein. In seinem Laden stand kein blauweisses Moppädt, wo nicht alle Schrauber einen BMW Lehrgang für hatten. Das sprach sich auch rund und die Leute kamen von 200 Km im Umkreis.
Leider hat BMW mit seiner Glaspalast Politik und den Abnahmeverpflichtungen solche qualifizierten Handwerksbetriebe systematisch kaputt gemacht. Ich merke das, wenn ich darauf angesprochen werde, wo ich meine Inspektionen machen lasse. Und solche Desinformation, wie sie hier im Thread auch vorkommen, hören sich dann bei diesem Neuen :) meines geringsten Misstrauens, fast schon wie Drohungen an.
Man kann ja sein Moppädt gut finden und das auch anderen sagen, aber muss man denn jeden Mist, den BMW verzapft dann auch noch schönreden. Ich finde, da geht die Begeisterung an einer Marke zu weit.
 
B

Baumbart

Gast
Das die AW unterschiedliche Preise haben sollen, ist mir neu
na dann hast Du was gelernt. Natürlich haben die unterschiedliche Preise, das nennt man Marktwirtschaft. Nur die Zahl der AWs pro Arbeit ist festgelegt, den Preis bestimmt jede Werkstatt selber.
Und schöngeredet wird hier garnix, sondern nur Tatsachen festgehalten, BMW ist wahrscheinlich kullant wenn man sich an die Inspektionsauflagen hält.
 
G

Graue Eminenz

Gast
Ich würde sagen, das kommt ganz darauf an, wie gut dein Kumpel oder die Vertragswerkstatt arbeiten.

Die Vertragswerkstatt bringt dir nichts, wenn sie so arbeitet wie die beiden in meinem Umkreis. Falsche Zündkerzen und lockere Schrauben am Fahrwerk können teuer werden - beides in Vertragswerkstätten passiert. Ist toll mit einem solch "profesionell" gewarteten Motorrad ein Sicherheitstraining zu machen …

Mein Freier vor Ort arbeitet ordentlicher, zuverlässiger, termingenauer und günstiger. Da lohnt es sich. Gibt aber auch andere Vertreter unter den Freien.

Also: arbeitet die Vertragswerkstatt bisher zuverlässig, würde ich zumindest während der Garantiezeiten dabei bleiben. Taugt sie nicht, geh besser gleich woanders hin - macht das Leben leichter ;)
 
Calli

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Das die AW unterschiedliche Preise haben sollen, ist mir neu
Die Garantie erlischt nicht, wenn die Services irgendwo anders gemacht werden, da gibt es mittlerweile genug positive Gerichtsurteile, anders sieht es mit den Kulanzanträgen aus

Zu Punkt eins: Das ist sogar bei Volkswagen so!
Drei Werkstätten - drei Preise für drei gleiche Reparaturen
(Birne für Abblendlicht bei POLO Diesel wechseln- rechte Seite
Hannover 35 Euro
Hamburg 25,90
Neustadt i.H. 10,00 Euro nur mal so!
Zu Punkt zwei:
Die Werkstatt, die den Service übernommen hat, muss über das gleiche Equipment verfügen, wie die Originalwerkstatt! (gerichtsverwertbar)
Wer jetzt die Preise für die jeweiligen Auslesegeräte kennt, der weiß, dass dies die meisten kleinen Werkstätten nicht finanzieren können.
So zieht jeder Modellwechsel neues Equipment und Lehrgänge für die Mechaniker nach sich.
Auch um die Kundschaft an die Markenwerstätten zu binden.
Ist im PKW- Bereich übrigens nicht anders.
Trotz dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes!
Wie gesagt, die kleinen Werkstätten müsssen die Bedingungen der Großen erfüllen.
 
Tomac

Tomac

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Heute Morgen habe ich beim neuen :) angerufen und mit einen sehr kompetenten Mitarbeiter gesprochen.

Als ich fragte, was mir die Inspetionen kosten würden meinte er, dass es davon abhinge was die letzte Vertragswerkstatt an Service gemacht hat.
Ich erzählte im, dass im Juni letzten Jahres die 10.000- und Jahresinspektion gemacht worden sei und auf der Rechnung genau angegeben war was durchgeführt wurde. Danach konnte mir der neue :) auch sagen, was nun ansteht.

Und prombt machte er mir ein Angebot über 213,00€:rolleyes:

Der alte Händler hatte im letzten Jahr ein paar Fehler übersehen, somit musste ich per ADAC u.s.w. in Italien abgeschleppt werden. Nach der Reklamation machte er mir das Angebot die Inspektionen für dieses Jahr zu übernehmen. Dies sei nach Aussage des Händlers eine Gutschrift über 400,00€. Da er aber nun Pleite ging war die die Gutschrift auch hinne und ich dachte, dass ich auch bei den anderen Vertragshändlern mit 400,00€ rechnen muss.

Für das Geld wird mir mein Kumpel sicherlich verzeihen.:D
Schließlich kaufe ich nun mal alles andere wie Bremsklötze, Reifen etc. ja bei Ihm.

Gruß
Tom
 
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. . . Zu Punkt zwei:
Die Werkstatt, die den Service übernommen hat, muss über das gleiche Equipment verfügen, wie die Originalwerkstatt! (gerichtsverwertbar)
Wer jetzt die Preise für die jeweiligen Auslesegeräte kennt, der weiß, dass dies die meisten kleinen Werkstätten nicht finanzieren können.
So zieht jeder Modellwechsel neues Equipment und Lehrgänge für die Mechaniker nach sich.
Auch um die Kundschaft an die Markenwerstätten zu binden.
Ist im PKW- Bereich übrigens nicht anders.
Trotz dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes!
Wie gesagt, die kleinen Werkstätten müsssen die Bedingungen der Großen erfüllen.
Calli, danke, ich hatte schon gedacht, ich bin hier nur noch von Leuten umgeben, die meinen, BMW wäre eine Behörde . . . :D

Also, mein Ex BMW Händler hat bis vor wenigen Monaten 25 Jahre lang eine BMW Konzession gehabt, hat alle Geräte, Werkzeuge und die Mechaniker (von denen er die meisten entlassen mußte) haben alle Lehrgänge.

Mit der Kulanz (ein L, wenn wir hier schon im Klugsch Modus posten) das ist klar, so wie Du schrubst.

Aber mit der Garantie und dem EU Gerichtshof, bin ich auf der sicheren Seite.
Und ehrlich gesagt, ich halte meinen EX BMW :) immer noch für die bessere Werkstatt.
 
S

Schlonz

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die AW können völlig unterschiedliche Kosten erzeugen, so sind sie regional total unterschiedlich. Man zahlt ja auch für eine Wohnung in der Eifel nicht denselben Quadratmeterpreis wie in München oder Frankfurt
 
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TomTom-Biker

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Garantiebedingungen

Hallo,

da es mich selbst betrifft wer Wartungsarbeiten durchführen darf oder nicht, hatte ich heute direkt beim Versicherer CarGarantie angerufen. Hier teilte man mir folgendes mit:

Garantiegeber ist das ausstellende Autohaus, Motorradhändler usw. Also im konkreten Fall nicht die BMW AG, sondern die NL xy bzw. der Vertragshändler xy. Dieser steht beim Endkunden für die Garantie gerade. Die CarGarantie fungiert nur als Rückversicherer, d. h. der Garantiegeber ist bei CarGarantie für Schäden gegenüber den Endkunden abgesichert.

Da die NL bzw. der Vertragshändler Garantiegeber ist, sind auch Sondervereinbarungen zulässig, die abweichend zu den AGB von CarGarantie zwischen Garantiegeber und Garantienehmer vereinbart wurden (böse Falle wenn man das vorher nicht weiß). Diese Sondervereinbarungen können z. B. bedeuten, daß die Wartung nur beim Garantiegeber gemacht werden dürfen. Ist irgendwie auch logisch, denn er steht nachher auch für Garantie bedingte Schäden gerade. Im Extremfall könnte dies allerdings auch bedeuten, daß er es auch zulässt, daß Wartung irgendwo gemacht wird. Im Garantiefall hätte er dann allerdings ein Problem gegenüber seinem Rückversicherer der CarGarantie, weil dann nämlich §4 gilt „…Wartung in einer BMW-Vertragswerkstatt ..“

Lange rede kurzer Sinn: machbar ist alles, der Garantiegeber muß halt zustimmen. Und das wird er verständlicherweise nicht tun, da er sich ja nicht den Ast absägt auf dem er sitzt. Bei einem Umzug oder bei einem Garantiefall fern der Heimat wird man sich sicherlich einigen können. Wäre auch unlogisch wenn nicht.

Zum Thema Kosten für Wartungsarbeiten:
Es wurde bereits schon mehrfach erwähnt, daß die Kosten für die AW unterschiedlich sein können. Konkretes Beispiel: NL im Rhein-Main-Gebiet ca. 8 Euro, etwas südlicher ca. 5 Euro (habe selbst nachgefragt). Anderes wäre es auch nicht zu verstehen, warum für gleiche Wartungsarbeiten (der Umfang und die Menge der AW ist von BMW vorgegeben) unterschiedliche Kosten entstehen (siehe Rubrik Wartungskosten bezahlbar).

Gruß
Thomas
 
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Baumbart

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Garantiegeber ist das ausstellende Autohaus, Motorradhändler usw. Also im konkreten Fall nicht die BMW AG, sondern die NL xy
Die Niederlassung ist die BMW AG, kein selbständiges Autohaus. Also kann der Garantiegeber nur die BMW AG sein
 
qtreiber

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Moin (Thomas),

ich habe gerade die Garantiebestimmung (CarGarantie) M196 vorliegen.

Dort steht nichts davon drin, dass die Reparatur in der Versicherungsvermittlerwerkstatt durchgeführt werden muss. Zusatzabsprachen außerhalb der üblichen Geschäftsbedingungen gibt es, aber dann würde ich mir einen anderen Vermittler suchen. Der CarGarantie selbst ist dies egal. Zudem wäre ich im Ernst- und Härtefall wegen der rechtlichen Haltbarkeit skeptisch.

Wie bereits im Beitrag geschrieben, ist es nicht immer einfach in der vermittelten Werkstatt alle Reparaturen durchführen zu lassen.
Beispiele: pers. Umzug, Verkauf des Motorrades in eine andere Region, Pleite des Händlers. Gerade der Punkt "Verkauf" ist in den Bedingungen geregelt. Die Garantie geht an den Käufer über!


Der Hauptunterschied besteht darin, dass wenn die Reparatur in der vermittelten Werkstatt durchgeführt wird die Kostenabrechnung direkt zwischen dieser Werkstatt und CarGarantie läuft. Die Werkstatt informiert CarGarantie und übernimmt die Abwicklung. Trotzdem, so ist es in der Garantiebeilage zu lesen, sollte der Kunde den Händler darum bitten. (Kontrolle schadet nicht.)

Geht der Kunde in eine fremde Vertragswerkstatt gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kunde zahlt Rechnung selbst und reicht diese zwecks Erstattung bei CarGarantie ein.

2. Nach Absprache mit CarGarantie ist allerdings auch die gleiche Regelung wie mit dem vermittelnden Händler möglich, also kein Unterschied bis auf die Absprache durch den Kunden mit CarGarantie.



Zum Schluss noch einmal zu Praxis:
Einige Händler nutzen tatsächlich die CarGarantie als Instrument der Kundenbindung (würde ich nicht mitmachen!) und vereinbaren zusätzlich die Werkstattbindung. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass der Kunde Reparaturen in anderen Werkstätten durchführen läßt und diese abrechnen kann. In diesen Fällen muss allerdings der vermittelnde Händler zustimmen. Kein Problem ist dies, falls das Motorrad z.B. im Urlaub in Südfrankreich in die Werkstatt muss. Ebenso beim Verkauf oder Umzug. Trotzdem ist der Kunde immer von der Zustimmung des Vermittlers abhängig, was aber - wie erwähnt - in der Praxis nicht so ein großes Problem darstellt. In den meisten Fällen werden tatsächlich die Reparaturen in der vermittelten Werkstatt durchgeführt.


Die beste (Schadens-)Versicherung ist diejenige, die nicht in Anspruch genommen wird. ;)
 
R1F800

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Ich würde nie zum billig Freund gehen (solange ich Garantie habe)
Alternative ist der Preis / Stunde zu erfragen.
Beispiel :
bei mir hier in Belgien BMW = 45 Euro/Stunde +Mwst
über der Genze beim " " 105 Euro/ Stunde:mad::mad::mad: Apotheke
immer Preis vorher geben lassen incl LIste der ARbeiten sondt kannst Du tolle Überraschungen haben.

Manchmal macht der so genannte BILLIG-Freund aber wesentlich bessere Arbeit als eine Vertragswerkstatt.
Schon einmal darüber nachgedacht?

Ich persönlich pfeiffe bei meiner Maschine aktuell auf die Gatrantie (Modell aus 6/08).
Was nützt einem die beste Garantie, wenn BMW sagt man könne keinen Mängel feststellen ?? Gar nichts!!
 
Calli

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Vielleicht mal über einen Händlerwechsel nachgedacht?

Ich bin bei meinem :) seit 2003 und immer noch zufrieden-
manchmal muss man über einige Sachen reden, aber solange man immer wieder auf einen Nenner kommt!?

Die Fahrzeugliebe steht und fällt auch oft mit dem Händler/Werkstatt-
Auto wie Mopped!

Gruß

Carsten
 
Thema:

Service nicht beim Vertragshändler!

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