Selbstfahrer-Mietfahrzeug: Verkäufer hat es verschwiegen

Diskutiere Selbstfahrer-Mietfahrzeug: Verkäufer hat es verschwiegen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, mich hat neulich jemand etwas zum Kaufvertrag gefragt, und ich bin mir, auch durch die Neuregelungen im BGB nicht ganz sicher. Vielleicht...
C

cruiser124

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Hallo,

mich hat neulich jemand etwas zum Kaufvertrag gefragt, und ich bin mir, auch durch die Neuregelungen im BGB nicht ganz sicher. Vielleicht kann ja ma jemand seine Kenntnis beitragen:

Ein Freund von mir hat eine "neue" BMW beim Händler gekauft. Der Händler hatte ihm das Fahrzeug als Tageszulassung angeboten. So wurde der Vertrag geschlossen, dort wird das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug bezeichnet.

Nach etlichen Wochen fiel meinem Freund auf, dass der TÜV nur für 1 Jahr eingetragen war. Nachfrage bei der Zulassungsstelle ergab, dass das Fahrzeug als "Selbstfahrer-Mietfahrzeug" zugelassen war.
Der Kontakt mit dem Händler ergab:
Das machen wir immer so.
Die Mobilitätsgarantie gilt nur für den Erstbesitzer, nicht für Dich.

Nun hatte der Händler ihm vorgechlagen, den TÜV und AU machen zu lassen und die Kosten zu übernehmen. Dazu hat er einen Mobilservice von Roland für 16 Euro im Jahr angeboten.
Das ist unbefriedigend, weil es erstens nicht die originale BMW-Card ist und, was eigentlich schwerer wiegt, er das Fahrzeug nicht zu dem Preis gekauft hätte, hätte er von der Art der Zulassung gewusst.

Nach 440 BGB kann er nun vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, da ein Mangel vorliegt?
Und wie wird das ganze gerechnet, sowohl bei Rückgabe als auch bei Minderung?
Denn was der Kunde will, muss er ja erklären.

Wer weiß was?

Vielen Dank
Cruiser
 
scubafat

scubafat

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Ich denke mal, dass man sich als Kunde das Kleingedruckte durchlesen sollte, bevor man einen Vertrag unterschreibt!
 
peter-k

peter-k

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Da hat mal wieder einer seine Hausaufgaben nicht gemacht, aber der Geiz ist geil. Sagenhaft, was man hier manchmal liest.
 
Doro

Doro

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Meines Wissens nach ist es üblich die Vorführer und Tageszulassungen als Selbstfahrer Mietfahrzeug zuzulassen, damit bekommen sie dann auch automatisch nur ein Jahr TÜV. Beim Kauf kann man ja dann eine neue Tüvabnahme aushandeln.
Die Mobilitätsgarantie gilt nur für den Erstbesitzer. Garantie aber wie gewohnt zwei Jahre lang.
 
GS Peter

GS Peter

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Hallo,

auf die Mob-garantie von BMW kannste verzichten. Bin beim ADAC und da wird viel schneller und unkomplizierter geholfen.
 
U

ulixem

Gast
Es liegt kein Mangel vor.Das Fahrzeug ist neu mit Tageszulassung, entsprechend wohl auch preisreduziert und alles andere steht ja im Vertrag.
BMW trifft also keine Schuld...erst lesen, dann unterschreiben:D
 
Zuletzt bearbeitet:
nypdcollector

nypdcollector

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Soweit ich weiss, muss der Verkäufer unaufgefordert von sich aus darauf hinweisen, wenn es sich um ein Mietfahrzeug, um ein Taxi, Unfall- oder Fahrschulfahrzeug gehandelt hat.
Wenn er dies nicht tut, kann der Kunde vom Vertrag zurück treten.

Bei Taxi, Fahrschul- und Unfallfahrzeug bin ich mir absolut sicher, bei Mietfahrzeug leider nicht zu 100%.
 
C

cruiser124

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re

Also ein qualifizierter Beitrag.
An die anderen: Vielen Dank, dass Ihr meinen Freund für zu blöd haltet, einen Vertrag (das Kleingedruckte) zu lesen.
Wie ich ja schrieb, stand da nix von Mietfahrzeug.
Und da es sich um eine wesentliche Eigenschaft handelt, die bei Verschweigen einen Sachmangel (siehe BGB) darstellt, ist die Rechtslage unstrittig. Ob das bei BMW "so üblich" ist, dass Tageszulassungen etc. als Mietfahrzeuge angemeldet werden, ist im Rechtssinne unerheblich, es muss dem Kunden im Vertrag gesagt werden, nur dann ist es kein Sachmangel mehr im rechtliche Sinne.

Meine Frage war daher nicht, ob Geiz geil ist oder etwas Kleingedrucktes überlesen wurde, sondern ob jemand schon mal bei einem Motorradvertrag zurückgetreten ist oder Minderung verlangt hat, bzw. nach altem BGB eine Wandlung durch gezogen hat.
Da ich die Regelungen nur vom Pkw kenne (1% des Kaufpreises je gefahrene 1000 Kilometer), würde mich interessieren, wie es bei Mororrädern im Falle des Rücktritts gerechnet werden muss.
Bezüglich falsche Rubrik (siehe vorstehender Beitrag) wäre ich für eine Konkretisierung dankbar.

Kann zur Berechnungsmethode jemand helfen und dabei auf wertende diskreditierende Beiträge verzichten?
Danke
Cruiser
 
palmstrollo

palmstrollo

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Hi Cruiser.

Ich habe einen 2jährigen PKW bei einem VAG-Vertragshändler erworben.
Auch hier stand im Kaufvertrag nix von gewerblicher Nutzung.
Ein paar Tage später stellte sich heraus, dass der PKW a: als Fahrschulwagen genutzt wurde und b: einen kleinen Unfall hatte, der sogar bei VAG repariert wurde. Selbstverständlich stand im Kaufvertrag unfallfrei. Der verkaufende Betrieb bot mir sofort die Rücknahme des Fahrzeugs an oder aber eine Ausgleichszahlung. Da der Wagen ansonsten einwandfrei war, behielt ich das Auto und nahm das Geld (immerhin 20% des Kaufpreises!). Dies aber nur als Vorgeschichte.

Bei dem Kauf deines Freundes bin ich davon ausgegangen, dass die Tageszulassung vorab NIE gefahren wurde und somit lediglich auf dem Papier als Mietfahrzeug genutzt wurde. Somit handelt es sich in meinen Augen nicht um einen Sachmangel und das (sorry) Gejammere deines Freundes wäre mir unerklärlich. Schließlich steht die Gesamtfahrleistung ja im Kaufvertrag und das Ganze wäre im Falle des Wiederverkaufs erklärbar. Sollte das Motorrad aber tatsächlich als Mietfahrzeug verliehen worden sein, gebe ich dir im Bezug auf den Mangel Recht.
In letzterem Fall sollte eine Wandlung des Kaufvertrags oder aber eine Kaufpreisminderung problemlos möglich sein.
 
C

cruiser124

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Danke Dir für Deinen interessanten Beitrag.
In Deinem Fall ist eigentlich arglistige Täuschung zu unterstellen, wenn nicht, dann hat der Verkäufer m.E. grob fahrlässig gehandelt und muss sich das ebenfalls voll zurechnen lassen.

Im Kaufvertrag steht der Kilometerstand mit 10 KM, das Bike hatte bei Abholung allerdings 150 KM auf dem Tacho. Das hat er allerdings erst gesehen, als er dort vom Hof gefahren war. Wahrscheinlich hätte er es gleich monieren sollen.
Aber rechtlich verbindlich müssten demnach die 10 KM aus dem Kaufvertrag sein, und es nicht Null sind, müsste es ergo der Mangel sein.
Aber den sog. Wandlungsgegenwert bei Motorrädern kennst Du auch nicht, oder?
 
U

ulixem

Gast
mit falscher Rubrik meinte ich, dass ich keine Lust mehr habe, auf so ein aggressives Geschreibsel zu antworten, aber man kann hier leider nichts komplett löschen....
 
palmstrollo

palmstrollo

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...
Aber den sog. Wandlungsgegenwert bei Motorrädern kennst Du auch nicht, oder?
Sorry, nein den kenn ich nicht.
Falls er das Motorrad behalten will, kann er u.U. dem Händler die 10 tkm Inspektion "aus dem Kreuz leiern".
Wie das Ganze rechtlich aussieht? Muss ich passen.
Die ganzen Fragen müsste ihm aber ein Fachanwalt beantworten können. Als ADAC-Mitglied bekommt man eine Beratung pro Jahr kostenlos.
 
ThSx

ThSx

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@cruiser124
Meine neuen Motorräder hatten alle 8 - 10 km auf dem Tacho. Kann ich diese nun auch wandeln :confused:?

Mann, Mann, wenn Dein Freund sonst keine Probleme hat ...

Kopfschüttelden Gruß
Thomas
 
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