Hallo an die Schweitzer Gemeinde,
ich bin drei Tage in der Schweiz auf der Durchreise, habe dann auch mein Zelt dabei und die Übernachtung ist auch auf dem Zeltplatz eingeplant. Was kann mir aber im schlimmsten Fall passieren, falls ich „Wildzelten“ sollte, wie geht der Gesetzgeber damit um.
Gruß B.
Mein Sohn hat vor 4 Jahren im Maggia-Tal (beim Lago Maggiore) SFR 250 bezahlt. Auf ein Erklärungsschreiben - sie (drei 20-jährige Schüler) standen 3 h im Stau am Gotthard (wäre jederzeit prüfbar gewesen) und haben dann gegen Mitternacht eben ihr Zelt neben dem Auto aufgebaut und dort geschlafen "zur Ertüchtigung der Fahrtauglichkeit".
Es kam dann nur eine Aufforderung zur Zahlung - ohne Bezug zu unserer Stellungnahme - dass wir uns von italienisch in deutsch übersetzen lassen mussten - einschl. der Androhung von unverhältnismäßigen weiteren Kosten ....... Gerichtsverfahren, ect....
..... mein Sohn ist seit dem nicht mehr in der Schweiz gewesen.
Generell sind auch die Preise der Schweizer Campingplätze sehr "ambitioniert". Wo ich in Frankreich oder Italien 15-18 Euro zahle, da war ich in der Schweiz schon bei fast SFR 30,00. Ich ziehe es deshalb meistens vor in der Grenznähe in Italien oder Frankreich zu nächtigen.
Auch kann ich Dir nur raten, dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, und zwar dauerhaft und konsequent - da ist dann nämlich die Übernachtung auf einem Campingplatz nur noch Peanuts, gegenüber einer Busse!