Der Arbeitskollege des Tüv sollte mal zur Nachschulung und das gilt nicht nur in Mannheim, dabei ist das so einfach:
Wenn für zwei Personen zugelassen dann müßen 2. Sitzplatz und Fußrasten sowieso montiert sein.
Wenn wahlweise für ein oder zwei Personen zugelassen dann entweder müssen 2. Sitzplatz mit Fußrasten oder ohne Sitz ohne Raste montiert sein.
Bei zB einem Einpersonenfahrzeug mit eingetragenem Einmannhöcker dürfen keine Rasten montiert sein und deshalb habe ich gleich die Halter mit weggeflext.
Nur mal so nebenbei.
Ich sehe das für mich selber ja auch nicht so streng, aber eigentlich ist man, sofern nicht wahlweise eingetragen ist, ist man mit einem Ersatz des hinteren Sitz durch ein Gepäcksystem, auch schon Mängelkarten gefährdet unterwegs und wenn wahlweise eingetragen ist, gehören bei nicht vorhandenem 2. Sitz dann die Fußrasten natürlich ab.