
Sechskantharry
Themenstarter
Das kann er sehen wie er möchte - es ist genehmigungsfrei und somit nicht angreifbar. Es sei denn, er kann eine fehlerhafte Montage beweisen.Die Bremse wird ja mit anderen Schrauben befestigt, dazu kommen noch die Distanzstücke und das Zusatzgewicht des Schlosses. Das Ding hat zumindest das Potential auf die Bremswirkung Einfluss zu nehmen weil es ja die Bremsscheibe umschließt.
Ob TÜV oder nicht, wie sieht das der Gutachter der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall?