Bremsstein
Befreiung von der Reisequarantäne
Nachrichtenstory | Datum: 10.06.2021
Personen, die in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft sind oder sich von COVID-19 erholt haben, sind ab Freitag, 11. Juni, 15 Uhr, von der Reisequarantäne ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sie eine Impfung oder Genesung von COVID-19 mit einer sicheren und überprüfbaren QR-Code-Lösung nachweisen können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Quarantänezeit verkürzen, wenn sie frühestens 3 Tage nach der Ankunft ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen können.
„Personen, die vollständig geimpft sind oder sich in den letzten 6 Monaten von COVID-19 erholt haben und dies sicher und nachprüfbar dokumentieren können, müssen ab Freitag, 11. Juni, 15 Uhr, nicht in Reisequarantäne. Sie müssen noch an der Grenze getestet werden“, sagt der Minister für Gesundheits- und Pflegedienste Bent Høie.
Nachrichtenstory | Datum: 10.06.2021
Personen, die in den letzten 6 Monaten vollständig geimpft sind oder sich von COVID-19 erholt haben, sind ab Freitag, 11. Juni, 15 Uhr, von der Reisequarantäne ausgenommen. Voraussetzung ist, dass sie eine Impfung oder Genesung von COVID-19 mit einer sicheren und überprüfbaren QR-Code-Lösung nachweisen können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ihre Quarantänezeit verkürzen, wenn sie frühestens 3 Tage nach der Ankunft ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen können.
„Personen, die vollständig geimpft sind oder sich in den letzten 6 Monaten von COVID-19 erholt haben und dies sicher und nachprüfbar dokumentieren können, müssen ab Freitag, 11. Juni, 15 Uhr, nicht in Reisequarantäne. Sie müssen noch an der Grenze getestet werden“, sagt der Minister für Gesundheits- und Pflegedienste Bent Høie.