Das hätte ich gern näher erläutert.
Ich kenne keine Garantiebedingung (ausdrücklich nicht gestzl. Gewährleistung), die einen
Auschlusstatbestand bei sachgerechtem Reifenwechsel in einer Fachwerkstatt beeinhaltet.
Wäre m. E. auch rechtlich nicht haltbar.
Ich habe die Konsequenzen extra diffus formuliert, weil es auch immer etwas mit der
Bereitschaft des Händlers vor Ort zu tun hat, sich um irgendwelche Zipperlein des
Motorrades zu kümmern.
Das macht der bestimmt mit erheblich mehr Engagement, wenn er alle Arbeiten am
Motorrad ausgeführt hat, auch den Reifenwechsel.
Ferner ist nicht immer klar, ob es ein, wie Du es formulierst, "sachgerechter Reifenwechsel
in einer Fachwerkstatt" war. Ein Beispiel:
Der Ausbau des Vorderrades ist ja schon anspruchvoll(er als der des Hinterrades).
Sollte es da irgendwie in Zusammenhang mit Bremse und Bremsbelägen Probleme geben,
so muss man befürchten, dass es sofort heißt, die "Fachwerkstatt" sei keine solche gewesen.
Da findest Du doch hier im Forum schon genug Berichte über irgendwelche Spezialisten, die
falsch wuchten und zB das Gewicht des Luftdrucksensors nicht oder falsch berücksichtigen.
Und von Murphy wissen wir, dass alles, das schief gehen kann, auch schief geht.
Und schon befindest Du Dich bei Geltendmachung eines Garantieanspruches in der Verlegen-
heit zu argumentieren, dass der von Dir gewählte Reifendienst jedenfalls nichts nicht fasch
gemacht habe.
Übrigens, ich suche auch mit meiner neuen Mühle sehenden Auges die schon immer von mir
besuchte Schrauberwerkstatt für einen Reifenwechsel auf, :-)