Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung

Diskutiere Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Haben sie nicht gemacht. Der aktuell gefahrene Reifen muss in die Papiere eingetragen werden. Ich war bei 2 Prüforganisationen. Den Tüvi musst du...
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Haben sie nicht gemacht.
Der aktuell gefahrene Reifen muss in die Papiere eingetragen werden. Ich war bei 2 Prüforganisationen.
Den Tüvi musst du mir nennen.
 
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abdiepost

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Ich werde diesen Monat die HU machen lassen und den DEKRA-Mann entsprechend 'bitten' :o. Ich werde berichten.
 
Franz Gans

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Ich fürchte ja auch, ab dem 01.01.2025 werden die meisten 11er ohne Betriebserlaubnis herumfahren. Die befinden sich noch alle im Tiefschlaf. Aktuell besteht ja noch eine Übergangsfrist.
Den Schuh mit dem Tiefschlaf mußt Du Dir aber durchaus selber anziehen. Das Thema kam mit dem Verkehrsblatt 15-2019 auf. Dessen ungefähres "Herstelldatum" ist der August 2019. Darin heißt es am Ende des für die Mopeds mit Nicht-EU-Betriebserlaubnis relevanten Abschnittes wörtlich:
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträderm ist anzuwenden
1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden, und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.

Wer also jetzt schon aufwacht, hatte einen extrem tiefen Schlaf, wenn er glaubte bis 01.01.2025 nichts tun zu müssen.

Mit anderen Worten, wer aktuell mit seit dem 01.01.2020 gefertigten Reifen (also ab DOT0120 und höher) auf seiner R1100GS unterwegs war und ist, genießt keine Übergangsfrist mehr, sondern ist bereits seit der Reifenmontage ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

In diesen Threads und ihren Verzweigungen ist (von den wachen Forenmitgliedern!) alles, aber auch wirklich alles zum Thema diskutiert worden. Allerdings schon vor vier und mehr Jahren: Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV
Jan. 2021 Aktuelles zu Reifenfreigaben, Umbereifungen, Fabrikatsbindungen

Ich hab die Reifenbindung - nachdem meine Reifen auf Nach-DOT0120 zu wechseln waren - vor einigen Jahren direkt vom TÜV austragen lassen und seither interessiert mich der Umstand nur noch am Rande, wobei ich mich aber wundere, daß der HU-Prüfer seither (also bereits das zweite Mal) noch keinerlei (intensiven) Blick auf Reifen-DOT oder Austragung aus der Zulassungsbescheinigung verschwendet hat. Möglicherweise erkennt der aber auch mit einem peripheren Blick, daß es hier für ihn nichts zu holen gibt und fertig.

P. S. Ich habe die Moderatoren gebeten den Thread passend zu verschieben, da das Thema Verkehrsblatt 15-2019 mit seinen Auswirkungen mittlerweile total zerfleddert übers Forum verteilt ist und so auch keinem mehr hilft.
 
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Gude Karl-Heinz,

ja mag sein, ich bin jetzt erst von der kalten Tüv-Dusche geweckt worden, somit ja, der Schuh passt ! :cool:
Aber vor 2 Jahren hatte halt noch kein Tüvi gemeckert. Und, .... gefroren wird erst wenns kalt ist !

Den Thread verschieben finde ich nicht so gut. Das trifft vorallendingen uns 11er , die Jüngeren sind ja nicht betroffen.
 
Franz Gans

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Den Thread verschieben finde ich nicht so gut. Das trifft vorallendingen uns 11er , die Jüngeren sind ja nicht betroffen.
Schau doch erst einmal hinein (allerdings ist er inzwischen elend lange). Da geht es vor allem um die - in unserem Falle - Nicht-EU-Betriebserlaubnis-Modelle.

Nichtsdestotrotz sind auch andere Fahrzeuge betroffen, aber meist in anderer Weise (z. B. in Verbindung mit einem gleichzeitig notwendig werdenden Wechsel des Reifenformates).

Es bringt aber auch wenig, wenn an den verschiedensten Stellen im Forum immer wieder die selben Themen mit denselben, bereits vorhandenen und bekannten Argumenten im Kreis gewälzt werden. Und daß es ein Reifenthema und kein ausschließliches R1100/R850-Thema ist, steht ja ohne Zweifel fest.
 
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Und daß es ein Reifenthema und kein ausschließliches R1100/R850-Thema ist, steht ja ohne Zweifel fest.
nichts ist nur schwarz oder weiss.
Neben der 11er habe ich ebenfalls noch ein EU Modell. Aber hier führt es nicht zum Nachteil. Nicht bei mir und nicht bei den meisten der anderen Jüngeren.

Ausser uns 11ern triffts vielleicht ein paar 2-Ventiler und F-Modelle noch.
 
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Gerry28

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servus. Nachdem letztes Jahr zum TÜV (Starnberg) auch ein neuer Vorderreifen montiert wurde habe ich den Prüfer direkt darauf angesprochen. Er meinte das er schon ein Paar ältere Motorräder zur Prüfung da hatte aber ihm würde es reichen, wenn die eingetragene Größe passt. Darauf habe ich ihm diverses Infomaterial zu diesem Thema vorgelegt incl. diverser Reifenfreigaben namhafter Reifenhersteller in denen zwar die Unbedenklichkeit ihrer Reifen bestätigt werden, (so wie Früher üblich) aber auch darauf hingewiesen wird das nach aktueller Vorschrift bei einer Montage die Zulassung des Fahrzeuges Erlischt. Darauf hin wollte er mir den Vorderreifen Eintragen, ich bat darum auch noch den Hinterreifen vom selben Typ einzutragen den ich dieses Jahr Montieren wollte. Er meinte, das das nicht ginge, da er den jeweils einzutragenden Reifen im Fahrversuch Testen müsse. Darauf meinte ich, das mir eine komplette Löschung jeder Reifenbindung am liebsten wäre. Darauf führte er ein längeres Gespräch mit seinem Chef, mit dem Ergebnis das er mir jegliche Reifenbindung ausgetragen hat. Nur die Größen stehen noch drin. Der Spaß hat mich 2Stunden Zeit und 120€ gekostet.
 
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gumic

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Die haben aber nicht den Passus ausgetragen: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"?

Die Betriebserlaubnis für das jeweilige Motorrad, kann die Polizei in einer Datenbank abfragen.

Und da stehen dann die alten, zulässigen Reifen drin.

Ob das dann reicht, dass der TÜV das ausgetragen hat?
 
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kallegerd

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Doch. Genau der Passus wird ausgetragen, da er nicht mit EU-Recht vereinbar ist!
Bei Fahrzeugen mit COC gibt es so einen Unsinn nicht und nationale Regelungen (=Fahrzeuge ohne COC) dürfen nicht nachteilig gegenüber EU-Regelungen sein.
Dieser Passus ist nicht mehr gültig, weshalb irgendwelche ABEs von 19xx natürlich nicht mehr geändert werden.

Weiß kaum einer und der TÜV macht mit dem Unsinn "hurr durr...ich mache einen "Fahrversuch" und kassiere 100€ pro Reifenmodelleintragung" eben auch noch ne Menge Geld.

An Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist dieser Aufriss.
Die Reifenhersteller haben jahrelang belastbare Fahrversuche, teils mit uralten Kisten (=1100er GS), gemacht und die Ergebnisse kostenlos zur Verfügung gestellt (=Freigabe).
Nun möchte also ein Prüfer einen "Fahrversuch" machen und auf Basis von diesem einem Reifen eintragen...
Was testet der denn da so? Ob der Reifen nicht von der Felge fliegt? Viele Prüfer können ja kaum mit einem Motorrad aus der Halle fahren, ohne sich hinzulegen... Tut mir leid, aber das ist einfach nur peinlich...
Geldschneiderei!
 
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gumic

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Im #10 mit dem abgebildeten Fzschein, steht das genau aber immer noch drin.

"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
 
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kallegerd

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Dann hat Person #10 nicht auf die Austragung bestanden. Darum geht es doch!
Weg mit der Zeile und fertig ist das Geschäft.

Rein theoretisch:
Was passiert denn in dem Fall, dass "Pirelli" eingetragen ist, es die Firma aber nicht mehr gibt?
Glitch in der Matrix? Implodiert die Sonne, oder ist die Zeile eben einfach nur Unsinn?

Mann... regt mich es auf, dass man sich mit solch einer Sch.... beschäftigen "muss", vor allem wenn es keinerlei technische Grundlage gibt.
 
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Franz Gans

Franz Gans

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Mann... regt mich es auf, dass man sich mit solch einer Sch.... beschäftigen "muss", vor allem wenn es keinerlei technische Grundlage gibt.
Grundübel ist "lediglich" die - vermutlich lobbygetriebene - Zusammenarbeit mit den Prüforganisationen oder deren Dachverband für die Entstehung des Verkehrsblattes 15-2019 im August 2019 unter dem damaligen (CSU) Verkehrsminister Andreas Scheuer!

Was davor funktioniert hatte, wurde damit - zumindest für die Fahrzeugmodelle, um die es hier geht - zur Disposition gestellt. Unser Dank wird Herrn (Dr.) Scheuer ewig nachschleichen und ihn nie erreichen. Andreas Scheuer – Wikipedia
 
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Franz Gans

Franz Gans

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Mir widerfährt die Gnade Deiner Absegnung? Das kann man auch anders zum Ausdruck bringen, denn ich schreibe grundsätzlich keine unkorrekten Dinge, ohne sie im Zweifel entsprechend zu kennzeichnen! Ich meine das hätte ich Dir gegenüber bereits zu einem früheren Zeitpunkt festzustellen gehabt, werde es aber jetzt nicht heraussuchen.
 
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kallegerd

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Und es ist meine ganz normale Art meine Gedanken zum Ausdruck zu bringen.
Korrekt=Ganz genau=So ist es=Zustimmung


:schulterzucken:

Zum Thema:
Das sind der alte und der neue Fahrzeugschein. Einzige "Bedingung" ist: Gleicher Reifen vorne und hinten.

Unbenannt.PNG
 
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RolandBN

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Ich habe noch eine Variante: bei mir steht vorne das Bla-bla gem.Betriebserlaubnis, hinten wurde eine Reifengröße (kein Hersteller) + Reifenfreigabe nachgetragen. War im Juni 2022... .
20240710_162807.jpg
20240710_162850.jpg
 
Quotafahrer

Quotafahrer

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Guzzi Quota und Bmw 1150gs
Kann ich toppen.....
Mit meiner Guzzi , original 90/90/21 und 130/80/70 darf ich nur Michelin T66 fahren....

Hatte aber vor Jahren breitere Felgen verbaut... Da darf ich fahren was ich möchte....
War deshalb extra nochmal beim TÜV und Küs weil ich neue Reifen brauche...sowie Tüv
 
T2-SWA

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Doch. Genau der Passus wird ausgetragen, da er nicht mit EU-Recht vereinbar ist!
Bei Fahrzeugen mit COC gibt es so einen Unsinn nicht und nationale Regelungen (=Fahrzeuge ohne COC) dürfen nicht nachteilig gegenüber EU-Regelungen sein.
Dieser Passus ist nicht mehr gültig, weshalb irgendwelche ABEs von 19xx natürlich nicht mehr geändert werden.
mmhh,

das liest sich alles toll, aber die Wirklichkeit sieht so aus, dass ich im Juni 2024 bei einer GTÜ und einer TÜV Stelle war , und beide weder den Passus austragen, noch mir einen Stempel geben wollten. Ansonsten war die 11er mängelfrei
 
Thema:

Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung

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