Danke euch, besonders dir Di@k für das aufklärende Gespräch.
Bezüglich Vertragsverhältnissen bin ich mittlerweile im Bilde, es stimmt was C-Treiber schreibt.
Eine Frage hätte ich aber noch: Ich als Auftraggeber habe den Schaden XXX € erlitten, der Käufer (Empfänger) das 1,3-fache davon weil er die Ware reparieren lassen muss.
Welche Schadenshöhe mache ich vor Gericht nun geltend? Faktor 1 oder 1,3 ?
Il..x hat auf meine Mails immer geantwortet, wenngleich nie mit dem Inhalt den ich mir erhofft hatte. Was den Beweis der Reklamation anbelangt gibt es somit überhaupt kein Problem, denn der Erhalt der Schreiben wurde stets bestätigt.
Zumindest bis gestern....
Du hast bisher keinen Schaden erlitten, denn Du hast das Geld des Käufers. Der Käufer hat den Schaden, da er für sein Geld nur eine mangelhafte Ware hat.
Damit fängt es an kompliziert zu werden, weil jetzt geht es um Erfüllung, Schadensersatz anstelle von Erfüllung und so weiter. Dein Käufer will also trotz mangelhafter Lesitung deinerseits, den Vertrag erfüllen.
Das ist schön.
Bzw. gar nicht schön. Das 1,3-fache des Kaufpreises an Reparaturkosten, da wird das Gericht die berechtigte Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit stellen und einer von Euch bleibt auf den 30% sitzen. Das Verargumentieren von 30% Kosten über dem Ersatzbeschaffungswert wird nicht einfach.
Vorbehaltlich des Einwandes würde ich Folgendes machen:
Eine schriftliche Mängelanzeige vom Käufer fordern, der Mängelbehebung durch den Käufer zustimmen und wenn der die Rechnung präsentiert diese bezahlen und dann die Spedition verklagen.
Ganz einfach, Du kannst nur Schäden geltend machen, die Du erlitten hast. Du kannst nicht stellvertretend für den Käufer klagen. Der hat nämlich überhaupt kein Rechtsverhältnis mit dem Speditionsvermittler, auf dem er einen Schadensersatzanspruch gegen diesen begründen könnte.
Du verstehst das mit den eMails nicht. eMails sind Schall und Rauch, selbst wenn Du eine Bestätigung erhälst, gilt für die Bestätigung das selbe wie für Deine eMail. Es ist nicht beweiskräftig. Eine eMail zu fälschen ist das einfachste der Welt. Mit einem Computer, einer Textverarbeitung und einem Drucker fälsche ich Dir jede eMail.
Sei kein Idiot, Brief schreiben und faxen, Sendeprotokoll ausdrucken. Mit dem Sendeprotokoll hast Du den Zugangsnachweis. Mit Deiner Unterschrift den Nachweis das es von Dir stammt.
Was glaubst Du, warum Dir die Behörden keine eMail schicken sondern einen Brief, warum Rechtsanwälte Faxe und keine eMails verschicken?
Ich erkläre es mal so rum. Deine eMail verlässte Deinen Computer, wie willst Du beweisen, das Du die geschrieben hast und nicht Dein Sohn der dein Passwort kennt oder ein Einbrecher, der Deinen Computer gehackt hat. Das Mail schlägt bei Deinem Provider auf dem Mailserver auf, wie willst Du verhindern, das der Postfix-Admin Deines Providers Deine Mail ändert? Oder jeder Andere inklusive dem Empfänger.
Sag es mir. Wenn Du dafür eine Lösung hast, wechsle sofort den Job, weil Du wirst Milliarden verdienen mit mit der Lösung.
Ich habe in einem Strafverfahren eine Richterin ausgelacht, wirklich ausgelacht. Man hatte Anklage gegen mich erhoben wegen angeblicher Beleidigung eines Schiedsmannes und der einzige Beweis war ein Ausdruck eines eMails, das angeblich ich geschrieben hatte,
Ich habe es mir noch nicht mal angeguckt, sonder der Richterin erklärt, ich hätte mein Notebook dabei (hatte ich), wenn sie mir Zugang zu einem Drucker verschaffen würde, würde ich ihr innerhalb von Minuten ein beliebiges eMail inklusive Headerinformationen produzieren, gerne auch den angeblichen Beweis, und ausdrucken.
Der Staatsanwalt schwadronierte danavh von Rechnerbeschlagnahme (Verhältnismäßigkeit?) und Serverdurchsuchung beim Mailprovider.
Raus kam ein Freispruch erster Klasse.
Nun Richter sind nicht blöde, also haben sie in den letzten 10Jahren dazugelernt. Ich bin mir sicher heute würde eine Anklage auf dem Fundament nicht mehr erhoben werden.
eMail als Beweis, vergiss es, wie Di@k schrieb, bestenfalls als Hinweis.