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vierventilboxer
Themenstarter
Hey Leuts!
Bräuchte mal bitte einen Rat von den Rechtsgelehrten unter euch...
Folgender Fall liegt vor:
Ich beauftrage ein bekanntes Transportunternehmen gebrauchte Ware auf einer Palette verzurrt von a nach b zu befördern.
Ware ist ordnungsgemäß auf der Palette durch Spanngurte gesichert und mit Folie umwickelt.
Das Unternehmen schickt eine Spedition, diese holt die Palette zum vereinbarten Zeitpunkt ab.
Fahrer 1 transportiert die Palette in ein Zwischenlager, dort übernimmt sie Fahrer 2.
Ware kommt beim Empfänger an Punkt b beschädigt an, da die Palette (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht gegen Umfallen gesichert wurde.
Ware selbst ist wie beim Start an Punkt a immer noch durch die Zurrgurte mit der Palette verbunden, die Palette selbst ist unbeschädigt.
Beschädigung an der Ware ist so groß dass die Reparaturkosten rund das 1,3-fache des eigentlichen Verkaufspreises betragen.
Das Transportunternehmen weigert sich für den Schaden zu haften. Begründung: Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen.
Sie bietet aber nach langem hin und her ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung von 10% der Schadenshöhe zu leisten.
Auf Fragen bezüglich Ladungssicherungplicht durch den Fahrer erhielt ich keine Antwort.
Wie würdet ihr weiter in der Sache verfahren?
Da ich der Auftaggeber bin, bleibt mir vermutlich nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu beschreiten.
10% Erstattung für einen Schaden den ich nicht verursacht habe sind ein schlechter Witz, zumal ich auch eine Transportversicherung abgeschlossen habe.
Wie sähe der nächste Schritt aus?
Verantwortlichen LKW-Fahrer ermitteln und der Polizei melden und/oder Klage vor Gericht gegen das Transportunternehmen einreichen?
Bräuchte mal bitte einen Rat von den Rechtsgelehrten unter euch...
Folgender Fall liegt vor:
Ich beauftrage ein bekanntes Transportunternehmen gebrauchte Ware auf einer Palette verzurrt von a nach b zu befördern.
Ware ist ordnungsgemäß auf der Palette durch Spanngurte gesichert und mit Folie umwickelt.
Das Unternehmen schickt eine Spedition, diese holt die Palette zum vereinbarten Zeitpunkt ab.
Fahrer 1 transportiert die Palette in ein Zwischenlager, dort übernimmt sie Fahrer 2.
Ware kommt beim Empfänger an Punkt b beschädigt an, da die Palette (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht gegen Umfallen gesichert wurde.
Ware selbst ist wie beim Start an Punkt a immer noch durch die Zurrgurte mit der Palette verbunden, die Palette selbst ist unbeschädigt.
Beschädigung an der Ware ist so groß dass die Reparaturkosten rund das 1,3-fache des eigentlichen Verkaufspreises betragen.
Das Transportunternehmen weigert sich für den Schaden zu haften. Begründung: Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen.
Sie bietet aber nach langem hin und her ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung von 10% der Schadenshöhe zu leisten.
Auf Fragen bezüglich Ladungssicherungplicht durch den Fahrer erhielt ich keine Antwort.
Wie würdet ihr weiter in der Sache verfahren?
Da ich der Auftaggeber bin, bleibt mir vermutlich nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu beschreiten.
10% Erstattung für einen Schaden den ich nicht verursacht habe sind ein schlechter Witz, zumal ich auch eine Transportversicherung abgeschlossen habe.
Wie sähe der nächste Schritt aus?
Verantwortlichen LKW-Fahrer ermitteln und der Polizei melden und/oder Klage vor Gericht gegen das Transportunternehmen einreichen?