Rechtsauskunft

Diskutiere Rechtsauskunft im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hey Leuts! Bräuchte mal bitte einen Rat von den Rechtsgelehrten unter euch... Folgender Fall liegt vor: Ich beauftrage ein bekanntes...
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vierventilboxer

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Hey Leuts!

Bräuchte mal bitte einen Rat von den Rechtsgelehrten unter euch...

Folgender Fall liegt vor:

Ich beauftrage ein bekanntes Transportunternehmen gebrauchte Ware auf einer Palette verzurrt von a nach b zu befördern.
Ware ist ordnungsgemäß auf der Palette durch Spanngurte gesichert und mit Folie umwickelt.
Das Unternehmen schickt eine Spedition, diese holt die Palette zum vereinbarten Zeitpunkt ab.
Fahrer 1 transportiert die Palette in ein Zwischenlager, dort übernimmt sie Fahrer 2.
Ware kommt beim Empfänger an Punkt b beschädigt an, da die Palette (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht gegen Umfallen gesichert wurde.
Ware selbst ist wie beim Start an Punkt a immer noch durch die Zurrgurte mit der Palette verbunden, die Palette selbst ist unbeschädigt.
Beschädigung an der Ware ist so groß dass die Reparaturkosten rund das 1,3-fache des eigentlichen Verkaufspreises betragen.
Das Transportunternehmen weigert sich für den Schaden zu haften. Begründung: Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen.
Sie bietet aber nach langem hin und her ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung von 10% der Schadenshöhe zu leisten.
Auf Fragen bezüglich Ladungssicherungplicht durch den Fahrer erhielt ich keine Antwort.

Wie würdet ihr weiter in der Sache verfahren?
Da ich der Auftaggeber bin, bleibt mir vermutlich nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu beschreiten.
10% Erstattung für einen Schaden den ich nicht verursacht habe sind ein schlechter Witz, zumal ich auch eine Transportversicherung abgeschlossen habe.
Wie sähe der nächste Schritt aus?
Verantwortlichen LKW-Fahrer ermitteln und der Polizei melden und/oder Klage vor Gericht gegen das Transportunternehmen einreichen?
 
maxquer

maxquer

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Hey Leuts!

Begründung: Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen.
Meiner Meinung nach hätten sie die Ware gar nicht erst annehmen dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass sie nicht richtig verpackt ist. Sie sind das Fachunternehmen und haften auch, wenn sie transportieren.
Ich bin aber kein Anwalt. Ich würde mir aber einen suchen in diesem Fall.

Gruß,
maxquer
 
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Gast 7673

Gast
Es haftet Dein Vertragspartner (also der Frachtführer) wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat.
Wenn die Verpackung ok war (und so seit es ja aus) dann bist Du raus ausm Rennen und der Frachtführer zahlt Dir den Schaden.

Der Frachtführer und seine Verrichtungsgehilfen (Fahrer) müssen nachweisen dass sie ordnungsgemäß die Ladung gesichert haben. Dürfte bei Umfallen schwierig sein.. Sieht eher nach schlechter Ladungssicherung aus.

Frachtführer sollte versichert sein!??

Ich würde den Frachtführer in voller Höhe in Anspruch nehmen. Frist setzen und dann klagen.

Beweislast für die ordnungsgemäße Verpackung liegt bei dir. (Fotos davon, Zeugen etc ??)

Beweislast für ordnungsgemäßen Transport liegt beim Frachtführer.

Wer seine Beweislast nicht erbringt verliert.

Klar ?
 
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Gast 7673

Gast
Meiner Meinung nach hätten sie die Ware gar nicht erst annehmen dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass sie nicht richtig verpackt ist. Sie sind das Fachunternehmen und haften auch, wenn sie transportieren.
Ich bin aber kein Anwalt. Ich würde mir aber einen suchen in diesem Fall.

Gruß,
maxquer
Annahme hat ja auch nicht stattgefunden, Es war nur ein Wechsel der Fahrer bzw Transporteure . So wie ich verstanden habe aber von ein und demselben Frachtführer. Kunde rügte Schäden !!

Solltest Du den Transporteur meinen (nicht annehmen) dann liegst Du richtig.
 
Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Das beauftragte Transportunternehmen hat AGB, in diesen AGB steht auf welcher Grundlage und nach welchen Bedingungen der Transport angenommen und durchgeführt wird, wie z.B. ADSP, CMR, HGB, CEMT, INCOTERMS (gibt noch ganz viel mehr) oder ähnliches. Dann schaut man dort rein und weiß was man bekommt, denn die AGB und die dort genannten Bedingungen wurden durch die Vergabe des Transportauftrags für beide Vertragspartner bindend angenommen. Ist doch ganz Einfach.
 
Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Annahme hat ja auch nicht stattgefunden, Es war nur ein Wechsel der Fahrer bzw Transporteure . So wie ich verstanden habe aber von ein und demselben Frachtführer. Kunde rügte Schäden !!

Solltest Du den Transporteur meinen (nicht annehmen) dann liegst Du richtig.
Wenn der erste Fahrer die Fracht annimmt ohne die Verpackung und Beschaffenheit der Ware zu reklamieren, hat er diese Ware in einwandfreiem und unversehrten Zustand angenommen, dafür gibt er i.d.R. ja eine Übernahmequittung. Wer oder was danach damit passiert spielt für einen Schaden keine Rolle mehr, wenn eine reine Quittung vorliegt bekommt der Auftraggeber den Schaden in der Höhe der vereinbarten AGB ersetzt. Das kann schon mal bei hochwertigen Zeugs ganz schön weh tuen...weil es nur so wenig gibt.
 
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Gast 7673

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Hi Red, ich gehe auch (so wie Du ) davon aus dass es sich um Gewerbetreibende auf beiden Seiten handelt !!!

Ist das nicht so, dann wird es etwas anders (AGB wirksam vereinbart ? Wirksamkeit der AGB bei Verbraucher? etc pp…..)
 
Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Hi Red, ich gehe auch (so wie Du ) davon aus dass es sich um Gewerbetreibende auf beiden Seiten handelt !!!

Ist das nicht so, dann wird es etwas anders (AGB wirksam vereinbart ? Wirksamkeit der AGB bei Verbraucher? etc pp…..)
Innerdeutsch greifen i.d.Regel immer die ADSP und dort ist die Haftungshöhe festgesetzt. Natürlich kann jeder Auftraggeber den Frachtfrüher beauftragen eine zusätzliche Versicherung für seine Ware abzuschliessen, damit keine Unterdeckung entstehen kann. Normal reicht die Haftung nach ADSP aber aus. Der Auftraggeber hat auch nix mit Unterfrachtführern zu schaffen, nur der Erstspediteur haftet gegenüber dem Frachtführer. Ist eigentlich ganz einfach.

Hier ist noch der Link zu den ADSP, kann sein das sich etwas geändert hat, ist halt schon lange her http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Deutsche_Spediteurbedingungen
 
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vierventilboxer

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Transportunternehmen war/ist il..x.
Auftraggeber (ich) und Empfänger privat, Transportunternehmen und Spedition logischerweise gewerblich.
Name der Spedition(en) bis dato unbekannt.
Zum Zeitpunkt der Abholung war ich nicht zugegen da auf Arbeit, Quittung (Übergabedokument) ist vorhanden.
Ware war ein PKW-Dieselmotor mit rund 160 kg Gewicht, wurde so gut es ging nach il..x-Vorgabe verpackt und auf Palette verzurrt.
Palette wurde irgendwo ab- und wieder aufgeladen, das hatte wohl logistische Gründe.
Die Spuren des Umfallers waren laut Empfänger auf der Ladefläche des 2. (also anliefernden) LKW´s sichtbar.
Der 1. Fahrer hat keine Probleme/Beschädigungen/Mängel/etc. bezüglich der Ware/Verpackung auf dem Dokument protokolliert.

Einen Motor so zu verpacken dass er auf einem LKW ungesichert nicht umfallen oder durch anderes Ladegut beschädigt werden kann ist nahezu unmöglich, dafür hätte ich ihn nicht auf eine Palette verzurren sondern in einem geschweißten Rohrgestell verschrauben müssen und die Seiten mit Holz vertäfeln. So etwas sieht nicht einmal i..xx in seinen AGB´s´vor, geschweige denn dass dies praxisgerecht ist. So oder so hätte der Fahrer das Teil gegen Verrutschen sichern müssen. Der erste tat dies wohl auch, nur der zweite hat aus unerfindlichen Gründen anscheinend darauf verzichtet.
Das habe ich ihnen, mit Hinweis auf das was bei einem Unfall mit so einem schweren Teil passieren kann, auch geschrieben.
Kein Kommentar dazu! Interessiert die überhaupt nicht!
Habe sogar so verpackt dass der Fahrer die Montageösen des Motors zum Verzurren nutzen kann und zusätzlich auf dem Übergabeprotokoll darauf hingewiesen dass dies schwere Teil zum Kippen neigen kann. Manchen ist einfach alles egal, da kann man selbst so weitsichtig sein wie man will - man findet kein Gehör.
 
Roter Oktober

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Wenn Du eine reine Übernahmequittung hast ist der Rest unerheblich. Wenn der beauftragte Spediteur sich quer stellt nimmst Du dir einen Anwalt. Das Dingen sollte in deinem Sinn laufen.
 
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Nach Deiner Darstellung stellt sich die Frage, ob die AGB der Spedition mit Dir wirksam vereinbart wurden. Du mußt Gelegenheit haben, sie vor Vertragsschluß zur Kenntnis zu nehmen, ansonsten sind sie nicht Vertragsbestandteil.

Haftungsbegrenzung gegen über dem Endverbraucher per AGB sind bis auf den Fall der leichten Fahrlässigkeit unzulässig.

Hinschreiben, Frist setzen (wichtig), danach ab zum Anwalt.
 
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vierventilboxer

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Mit der Spedition selbst hatte ich nie Kontakt, das ganze Prozedere lief über il...x.
Mit dieser Firma habe/hatte ich auch den (schriftlichen) Vertrag geschlossen, der Rest lag sowieso nicht in meinem Einflussbereich.
So ist das wenn zu viele Leute ihre Finger im Spiel haben.... eine Hand weiß nicht was die andere tut...

Natürlich habe ich deren AGB´s akzeptiert (sonst wäre der Vertrag auch nie zustande gekommen) und mich, soweit ich das beurteilen kann, auch daran gehalten. Nur die Gegenseite sieht das etwas anders. Würde ich an deren Stelle auch wenn ich unbedingt eine Ausrede suchen wollte um den Schaden nicht bezahlen zu müssen.

Angemessene Frist wurde bereits 2x gesetzt und meinerseits auch eingehalten. Die gegnerische Partei hat sie stets verstreichen lassen bzw. wissentlich ignoriert.
 
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Mit der Spedition selbst hatte ich nie Kontakt, das ganze Prozedere lief über il...x.
Mit dieser Firma habe/hatte ich auch den (schriftlichen) Vertrag geschlossen, der Rest lag sowieso nicht in meinem Einflussbereich.
So ist das wenn zu viele Leute ihre Finger im Spiel haben.... eine Hand weiß nicht was die andere tut...

Natürlich habe ich deren AGB´s akzeptiert (sonst wäre der Vertrag auch nie zustande gekommen) und mich, soweit ich das beurteilen kann, auch daran gehalten. Nur die Gegenseite sieht das etwas anders. Würde ich an deren Stelle auch wenn ich unbedingt eine Ausrede suchen wollte um den Schaden nicht bezahlen zu müssen.

Angemessene Frist wurde bereits 2x gesetzt und meinerseits auch eingehalten. Die gegnerische Partei hat sie stets verstreichen lassen bzw. wissentlich ignoriert.
Das mit den AGBs ist etwas komplizierter. Dir muss Gelegenheit haben, die AGB VOR Vertragsabschluß zur Kenntnis zu nehmen. Und in vielen AGB stehen Dinge drin, die zwar unter Kaufleuten vereinbart werden können, gegenüber dem Endverbraucher aber unwirksam sind. Das ist ein Themengebiet, dafür solltest Du wirklich einen Anwalt befragen. Das Du AGBs unterschreiben hast, heißt noch lange nicht, dass sie wirksam vereinbart wurden oder das alles was drin steht, auch gilt.:)

Was ist eine angemessene Frist und für was wurde sie gesetzt? Wurden Konsequenzen für die Nichteinhaltung der Frist angedroht?

Hintergrund, Gerichte prüfen so etwas.

Zum Beispiel auf die Bestimmbarkeit. "Innerhalb von 2 Wochen" ist unbestimmt "Innerhalb von 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens" ist bestimmt, wenn das Schreiben ein Datum hat. "..zur Regulierung des Schadens" ist unbestimmt, "die Überweisung der festgestellten Schadenssumme von XXXX,YYEuro auf meine angegebene Kontoverbindung" ist bestimmt.

Ich würde eine Inverzugsetzung vornehmen.

Wenn Du zum Beispiel schreibst, "Fordere ich sie auf den Schaden innerhalb von 14 Tagen zu regulieren", wirst Du damit nicht weit kommen. :o

Ich würde schreiben:

"... setze ich Sie mit diesem Schreiben betreffend der Regulierung des Transportschadens aus dem Vertrag vom XX.YY.ZZZZ in der festgestellten Höhe von XXXX,YYEuro in Verzug.

Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Nachfirst zum XX.YY.ZZZZ, die oben genannte Schadenssumme auf meine bekannte Kontoverbindung auszugleichen.

Sollte diese Nachfrist wider Erwarten fruchtlos verstreichen, so werde ich umgehend gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung meiner Ansprüche in Anspruch nehmen."

Ich schließe solche Schreiben häufig mit folgendem Satz:.

"Im Übrigen betrachte ich den aussergerichtlichen Schriftverkehr mit diesem Schreiben als beendet.":cool:

Eine Inverzugsetzung ist zwar eigentlich nicht notwendig, weil Dir der Schadensersatz mit der Entstehung des Schadens zusteht, also, sofort fällig ist. Allerdings gibt es Urteile, die eine angemessene Frist fordern (was ist angemessen?), damit der Schädiger den Anspruch den der Geschädigte stellt, prüfen kann.

Auch wenn "Verzug" hier der juristisch falsche Terminus ist, würde ich ihn wählen, um mit einem Wort klar zu stellen, das meiner Meinung nach die angemessene Frist zur Prüfung der Schadensersatzansprüche abgelaufen ist.

Ausserdem erwartet man von Dir sicher keinen juristisch einwandfreien Vortrag im aussergerichtlichen Bereich.:D

Als Anspruchsgrundlagen würde ich §280(1)BGB in Verbindung mit §278BGB in Verbindung mit §276(2)BGB zur Argumentation bringen, aber das soll besser Dein RA entscheiden.
 
A

Andaluz

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genau... nimm dir einen anwalt und wirf ihm dein sauer verdientes geld hinterher.

er macht einen auf dicke hose, zockt dich ab (und verdient sich dabei eine goldenen nase), erreicht max. einen vergleich... wenn überhaupt..., und du bist beidesmal kohle los ohne dass es irgend etwas gebracht hat. und vor gericht wird kein recht mehr gesprochen sondern nur noch der schwanz eingezogen.

diese ganze anwaltskacke bringt doch nix in deutschland. ich denke diese abzocker sitzen in ihren büros und lachen sie über die auftraggeber tot und dich kostet der ganze mist nix als nerven und zeit und eine menge kohle!!!

verbuche es unter erfahrung ... bei sowas könnte ich auch schachtdeckel kotzen ... deutschland und deine anwälte - alle in einen sack, draufhauen und du triffst IMMER den richtigen!
 
A

Aaron

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Also ich bin zwar kein Rechtsgelehrter hatte aber auch schon einen Rechtsstreit wegen eines Bootstransportes von Kroatien nach Deutschland. Ich würde mir den Rat eines Anwalts der auf Spedition und Transportrechts einholen. Da die Speditionen solche Fälle öfters haben werden sie sowieso einen Anwalt an der Hand haben der sie ständig in solchen Sache vertritt. Wenn die Spedition nicht freiwillig
einlenkt, wirst Du meiner Meinung nach nicht um den Rat eines Anwaltes herumkommen.
Gruß
Willi
 
IamI

IamI

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Ser's,

ich gebe C-Treiber absolut recht.

Von dir wird kein juristisch einwandfrei formuliertes Schreiben erwartet. Aber du solltest deinen Standpunkt klar stellen und tatsächlich nach Ablauf der von dir gesetzten/noch zu setzenden Frist juristische Hilfe beiziehen.

Den Worten von Andaluz kann ich nicht folgen - wer, wenn nicht ein in der Rechtskunde ausgebildeter kann helfen berechtigte Ansprüche durchzusetzen - in Mexico kann man eventuell ein Rollkommando schicken, in weiten Teilen Europas führt das zu nichts.

Und ab einem gewissen Punkt der Realitätsverweigerung des Gegners hilft nur mehr ein Gericht - kein Schreiben, kein Telefonat das nicht vom Anwalt kommt/geführt wird.

Viel Glück bei der Durchsetzung deiner Forderung

Liebe Grüße

Wolfgang
 
L

Lutz

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Mit der Spedition selbst hatte ich nie Kontakt, das ganze Prozedere lief über il...x.
Mit dieser Firma habe/hatte ich auch den (schriftlichen) Vertrag geschlossen, der Rest lag sowieso nicht in meinem Einflussbereich.
So ist das wenn zu viele Leute ihre Finger im Spiel haben.... eine Hand weiß nicht was die andere tut...

Natürlich habe ich deren AGB´s akzeptiert (sonst wäre der Vertrag auch nie zustande gekommen) und mich, soweit ich das beurteilen kann, auch daran gehalten. Nur die Gegenseite sieht das etwas anders. Würde ich an deren Stelle auch wenn ich unbedingt eine Ausrede suchen wollte um den Schaden nicht bezahlen zu müssen.

Angemessene Frist wurde bereits 2x gesetzt und meinerseits auch eingehalten. Die gegnerische Partei hat sie stets verstreichen lassen bzw. wissentlich ignoriert.

Hi...wenn es die beauftragte Spedition Vermittlung ist welche ich vermute , wirst du um einen Sachkundigen Anwalt nicht herum kommen! Die Herrschaften von der hier noch nicht genannten " Spedition Vermittlung " sind bekannt dafür das sie im Schadensfalle eine doch recht eigennützige Verfahrensweise an den Tag legen...Erst mal alles ablehnen..der Versender ist immer schuld....dann aussitzen...und erst dann wenn`s eng wird sich großzügig zeigen und ohne Rechtsgrundlage doch regulieren...

Hatte bereits auch schon mal das Vergnügen, aber dank Rechtsschutz konnte dem Spuk dann ein schnelles Ende gesetzt werden....

Ach ja...noch ein Tipp....mache seid dem von allen Lieferungen die ich versende Fotos....so kann ich immer nachweisen in welchem Zustand sie vom Hof gerollt sind....( Gewerblich und Privat )
 
V

vierventilboxer

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Hi...wenn es die beauftragte Spedition Vermittlung ist welche ich vermute , wirst du um einen Sachkundigen Anwalt nicht herum kommen! Die Herrschaften von der hier noch nicht genannten " Spedition Vermittlung " sind bekannt dafür das sie im Schadensfalle eine doch recht eigennützige Verfahrensweise an den Tag legen...Erst mal alles ablehnen..der Versender ist immer schuld....dann aussitzen...und erst dann wenn`s eng wird sich großzügig zeigen und ohne Rechtsgrundlage doch regulieren...

Hatte bereits auch schon mal das Vergnügen, aber dank Rechtsschutz konnte dem Spuk dann ein schnelles Ende gesetzt werden....

Ach ja...noch ein Tipp....mache seid dem von allen Lieferungen die ich versende Fotos....so kann ich immer nachweisen in welchem Zustand sie vom Hof gerollt sind....( Gewerblich und Privat )
Fotos sind vorhanden, sowohl vom "Urzustand" als auch dem zum Zeitpunkt der Lieferung. ;)
Sie zeigen stets dass die Zurrgurte die Ware unverrückbar auf der Palette hielten. Keiner war gerissen, auch die Palette ist nirgends gebrochen.
 
S

Schlonz

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Fotos sind vorhanden, sowohl vom "Urzustand" als auch dem zum Zeitpunkt der Lieferung. ;)
Sie zeigen stets dass die Zurrgurte die Ware unverrückbar auf der Palette hielten. Keiner war gerissen, auch die Palette ist nirgends gebrochen.
Lehrinhalt erstes Lehrjahr Speditionskaufmann: Lügen, lügen, lügen. Das ist uns noch nie passiert hört man von Spediteuren öfter als beim BMW Händler. Ich hoffe, Du hast den Transport nicht bezahlt und der Motor wurde Dir durch Vorkasse bereits gezahlt, dann sitzt Du ohnehin erst einmal am längeren Hebel. Nur so viel, ich mache meinen Job jetzt im dreißisten Jahr und habe tagtäglich mit Speditionen und deren Leistungen zu tun, natürlich auch in ca. ein, zwei% der Fälle mit deren Fehlleistungen. Noch niemals nicht haben wir einen Pfennig oder Cent zahlen müssen, wenn etwas schief ging. Zuletzt war das eine komplette LKW Ladung mit Anhänger und 32 Paletten, die schlecht, oder gar nicht gesichert, das Fliegen anfingen
 
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Längerer Hebel ist relativ. Natürlich blieb der Käufer bis dato auf seinem Schaden sitzen, ich bin aber nicht gewillt dass dies so bleibt, denn er soll zu seinem Geld kommen das ihm zusteht.
Ich selbst habe bisher keinen € verloren, lediglich die leidvolle Aufgabe mich darum zu kümmern.
Den Empfänger kenn ich zwar nicht persönlich, es ist aber ein ganz netter Kerl der mir in der Hinsicht keinen Streß bereitet.
Der Kontakt verläuft in einem absolut freundlichen Rahmen, nur ist es langsam an der Zeit die Sache möglichst schnell und unbürokratisch zum Abschluß zu bringen.
Da sich aber das Transportunternehmen mit Händen und Füßen dagegen wehrt, sehe ich da kaum Möglichkeiten die Geschichte zeitnah zu beenden.
 
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