Also:
1. Neue Motorräder dürfen aktuell 80 dB Fahrgeräusch nicht überschreiten. Allerdings gilt das nur für das ganz genau definierte Homologationsverfahren für die Typzulassung eines neuen Modells. Da wird bei Vorbeifahrt mit 50 km/h im 3. und 4. Gang gemessen (aus bestimmtem Abstand und Winkel, ohne schallreflektierende Objekte in der Umgebung). Nur in diesem Bereich machen die Klappensteuerungen zu, ansonsten stehen die Klappen offen. Sowohl bei Motorrädern wie auch bei Pkw (z. B. Porsche) nennt man das Sound-Design. Es wird gemacht, weil viele Kunden Motorsound mögen (ich zum Beispiel auch). Dass es nun manchen über 50-Jährigen schon ab Werk zu laut ist (!?) - nun ja, allen kann man es wohl nicht recht machen. Der Markterfolg zwingt BMW da jedenfalls nicht zum Handeln.
2. Bei Polizeikontrollen können diese 80 dB (oder mehr oder weniger) nicht gerichtlich verwertbar ermittelt werden. Mit Leitpfosten-Messgeräten erst recht nicht.
3. Juristisch entscheidend ist, ob jemand vorsätzlich manipuliert hat und dadurch das Emissionsverhalten seines Fahrzeugs verschlechtert hat. Solange man alles original lässt oder nur einen legalen Schalldämpfer mit e-Prüfzeichen nachrüstet, kann man nicht belangt werden.
4. Ja, es ist zu befürchten, dass der Grenzwert für Motorräder demnächst gesenkt wird, voraussichtlich ab 2017. Dann wird das mit dem Klappen-Trick schwieriger. Das wird dann aber nur für zukünftige, neu zu homologierende Modelle gelten, nicht rückwirkend! Alle bis zum Stichtag erstmals zugelassenen Fahrzeuge (und das sind Millionen) haben Bestandsschutz.
5. Langfristig werden wohl sowieso elektrische Antriebe kommen. Deshalb ist das, was da derzeit mancherorts in der EU (in Deutschland und in Grossbritannien) läuft, nur ineffektiver Aktionismus von Politikern, die sich damit bei der mehrheitlichen Senioren-Wählerschaft einschmeicheln wollen.
Mein Motto: Ich geniesse Verbrennungsmotoren - mit allem, was dazugehört - so lange, wie es noch geht.