So wo ich mal was gelesen habe geht es in dem Urteil auch wohl darum das mit einer Zustimmung zur Maut und Umwegrückerstattung dann in Zukunft die Tore offen wären das die unterschiedlichen Länder dann genau wegen dieser Deutschen Maut ( wenn sie so gekommen wäre ) auch höhere gebühren für alle möglichen Dienstleistungen bei Ausländern fordern könnten.
Und das verträgt sich nicht mit dem Europäischen Recht das man dadurch nicht finanziell diskriminiert werden darf.
Also Italien hätte zB Gebühren für Nicht Italiener für Strände, Autobahnen, Berge usw einführen können, die Liste ließe sich beliebig erweitern.
Hm, ja,
Deckel drauf, keine Maut für alle, damit es bei den bestehenden Systemen bleibt?
Das kann doch wohl nicht sein.
Generalpräventive Zwecke dürften dem Strafrecht vorbehalten sein.
Wenn die Italiener eine "Gebirgssteuer" einführen wollen, dann muss das überprüft
werden (können), wenn es tatsächlich als Gebührenordnung vorliegt.
Da wir alle ja schon fleissig Autobahnmaut in Italien bezahlen, würde sich in einem
solchen Fall die Frage nach einer unzulässigen, doppelten Gebühr stellen. Wir zahlen
die Maut ja nicht, um auf einer italienischen Autobahn zu fahren, sondern um ein Ziel
in Italien zu erreichen, um dort die besondere Bergwelt genießen zu können.
Da eröffnen sich nicht nur in den Bergen sondern auch in der rechtlichen Bewertung un-
endlich tiefe Schluchten.
Ich bin schon froh, kein EU-Rechtler zu sein sondern mich mit dem einfachen deutschen
Familien- und Erbrecht beschäftigen zu dürfen, :-).