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Wieviel übernimmt die Arbeitsagentur von meinen PKV Beiträgen?
Könnte mir vorstellen,auch nur das was der AG bezahlt hat.
Du bekommst das Arbeitslosengeld 1, dessen Höhe sich aus deinem Durchschnittsgehalt bis zur Bemessungsgrenze der RV der letzten 12 Monate errechnet. Für dieses Arbeitslosengeld wird anteilig Geld in die gesetzliche Rentenversicherung gemäß des üblichen Beitragssatzes von der Bundesagentur abgeführt. Wenn du gesetzlich KV-versichert bist, dann erhältst du die Hälfte des KV-Beitrags, der für die Höhe des AG1 gefordert wird, analog gilt das für die PV. Nur diese auf das ALG1 bezogenen Zuschussbeträge wirst du auf Antrag von der Agentur für Arbeit erhalten.
Privatversichert bei Arbeitslosigkeit
Wenn die PKV den Beitrag erhöht, muss sie dir Alternativ-Angebote nennen, in die du wechseln kannst. Meistens ist das dann verbunden mit einer höheren Selbstbeteiligung, alternativ auch mit einer Leistungskürzung oder dem Wechsel in einen Unisex-Vertrag. Wer in jungen Jahren die attraktiven Beiträge der PKV nutzt, hätte Rückstellungen daraus für das Alter bilden können. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die PKV-Beiträge im Alter steigen.
OT: Wer als Alleinstehender oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, zahlt meistens deutlich weniger in die private KV/PV als der gesetzlich Versicherte. Der Gesamtbeitrag der Techniker Krankenkasse (KV+PV) für gesetzlich Versicherte ist auf 1.171,41 Euro monatlich ab der Bemessungsgrenze gestiegen. Wer also zu den Gücklichen gehört, der auch bei Rentenbezug aufgrund von sozialversicherungspflichtigen Zusatzeinkünften oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, dürfte finanziell als Alleinstehender immer noch besser abschneiden. Für Beamte gilt das auch, die erhalten Beihilfe und haben daher nur 40-50% der Kosten privat abzusichern. Auf Betriebsrenten oder auch auf eine VBL-Rente ist der volle KV- und PV-Beitrag fällig, man hat also mehr als 21% Abzüge bei solchen Einkünften, einen Zuschuss gibt es nicht. Selbiges gilt für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen des Arbeitgebers verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der nackte Vergleich von KV-Monatsbeiträgen hilft wenig.
Gruß
Klaus