PKV Beitrag bei Arbeitslosigkeit

Diskutiere PKV Beitrag bei Arbeitslosigkeit im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Zum ersten Mal werde ich im Mai Arbeitslos.Der Termin beim Arbeitsamt ist aber erst in der nächsten Woche.Google war mir jetzt auch keine große...
Brick

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Zum ersten Mal werde ich im Mai Arbeitslos.Der Termin beim Arbeitsamt ist aber erst in der nächsten Woche.Google war mir jetzt auch keine große Hilfe.
Deshalb frag ich mal das Schwarmwissen.
Wieviel übernimmt die Arbeitsagentur von meinen PKV Beiträgen?
Könnte mir vorstellen,auch nur das was der AG bezahlt hat.

Brick
 
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netzwerg

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Chat GPT sagt:

Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung (PKV), aber nicht den vollen Beitrag. Die wichtigsten Punkte dazu:
  1. Maximaler Zuschuss
    • Die Arbeitsagentur zahlt maximal die Hälfte des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags.
    • 2024 liegt dieser Höchstbetrag bei 403,99 € (14,6 % des fiktiven Arbeitslosengeldes von 2.767,50 €).
    • Bei Zusatzbeiträgen oder höheren PKV-Tarifen musst du die Differenz selbst zahlen.
  2. Bedingungen für den Zuschuss
    • Dein PKV-Tarif muss mindestens den Basistarif der PKV abdecken.
    • Du musst rechtzeitig den Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.
  3. Pflegeversicherung
    • Es gibt auch einen Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung, der maximal 76,06 € beträgt.
  4. Alternative: Wechsel in den Basistarif
    • Falls dein PKV-Beitrag hoch ist, kannst du in den Basistarif wechseln (aktuell ca. 807,98 € für 2024).
    • Dann deckt der Zuschuss genau die Hälfte davon ab.

Wichtig: Der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Am besten sprichst du das Thema direkt beim Arbeitsamt-Termin an.
 
Willem66

Willem66

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Finanztip ist üblicherweise eine gute Quelle:
Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Die beste Strategie hängt von mehreren Faktoren und natürlich auch von Deinen Präferenzen ab.
Frag sonst einfach bei Deiner KV nach.
Die Techniker hat mich mal vor ein paar Jahren auf Nachfrage gut beraten, wegen Jobwechsel.

Good luck für Dich. Mittlerweile kanns ganz fix jeden erwischen. Mach Dich nicht kirre.
 
Brick

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Von der PKV kannst du keine Hilfe erwarten. Ich versuche seit 3 Jahren in einen anderen Tarif zu wechseln. Du brauchst definitiv einen Fachmann dafür.Der erste wollte mein sämtliches Versicherungsportfolio für die Beratung.Der 2 wollte gar 6000€ für den Wechsel in einen anderen Tarif.
wegen der Arbeitslosigkeit mach ich mir keinen Kopf,aber Danke für die guten Wünsche.

Brick
 
SLK

SLK

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Der 2 wollte gar 6000€ für den Wechsel in einen anderen Tarif.
Brick
'n Abend,

bist Du da mal tätig geworden und hast beim Versicherer und bei der BaFin nachgehakt?

Der Wechsel in den Basistarif muss auch ohne Vertreter direkt beim Versicherer möglich sein.
 
Andi#87

Andi#87

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Bietet die Arbeitslosigkeit dann nicht auch die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?
 
maxquer

maxquer

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Sehe ich genauso.
Mit der Arbeitslosigkeit ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung eigentlich kein Problem.

Gruss,
maxquer
 
Hobbyfahrer

Hobbyfahrer

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Sehe ich genauso.
Mit der Arbeitslosigkeit ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung eigentlich kein Problem.
Leider nicht wenn du zu alt bist. Aus heutiger Sicht ärgere ich mich, dass ich in die PKV gewechselt bin. Diese Zweiklassengesellschaft ist schon sehr fragwürdig.

Wie soll man 1000 Euro PKV als Rentner zahlen aber damals hat man das nicht gesehen oder sehen wollen.

Das Arbeitsamt über nimmt nur einen Teil der PKV.
 
Jazzman

Jazzman

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Für den Wechsel musst du meiner Meinung nach aber mindestens 12 Monate arbeitslos sein, bzw. im neuen Job unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

allerdings auch nur, wenn man unter 55 ist.
 
Jazzman

Jazzman

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Leider nicht wenn du zu alt bist. Aus heutiger Sicht ärgere ich mich, dass ich in die PKV gewechselt bin. Diese Zweiklassengesellschaft ist schon sehr fragwürdig.

Wie soll man 1000 Euro PKV als Rentner zahlen aber damals hat man das nicht gesehen oder sehen wollen.

Das Arbeitsamt über nimmt nur einen Teil der PKV.
Deshalb habe ich die Ersparnis gegenüber der GKV in eine private Geldanlage angelegt, die mir die Mehrkosten als Rentner ausgleicht.
 
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DXBGS

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Kommst nur mit neuem Job in die gesetzliche rein wenn dich dein AG dort anmeldet
 
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Wenn du unter 55 bist und in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhälktnis wechselst, kannst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Danach hast du die Arschkarte gezogen.
 
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Wenn du unter 55 bist und in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhälktnis wechselst, kannst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Danach hast du die Arschkarte gezogen.
Warum, kann doch in den Basis- oder Standardtarif wechseln.
 
Tischfussballer

Tischfussballer

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Leider nicht wenn du zu alt bist. Aus heutiger Sicht ärgere ich mich, dass ich in die PKV gewechselt bin. Diese Zweiklassengesellschaft ist schon sehr fragwürdig.

Wie soll man 1000 Euro PKV als Rentner zahlen aber damals hat man das nicht gesehen oder sehen wollen.

Das Arbeitsamt über nimmt nur einen Teil der PKV.
stimmt so nicht ganz die Aussage, denn die Rentenversicherung übernimmt auch den Teil der PKV, den die der AG bezuschusst hat.
 
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Mixi

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Aber nur, wenn der Privatversicherte keine weiteren Einkommen, z.B. Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen, über dem Grenzwert hat. Um das zu ermitteln, erhält der gesetzlich Versicherte Partner/in einen Fragebogen seiner GKV.

Wer die Vorteile der PKV nutzt, muss halt auch im Alter mit den hohen Beiträgen zurechtkommen. Niemand kann behaupten, das nicht gewusst zu haben. Ich finde, der Wechsel von PKV zu GKV wird noch immer viel zu einfach gemacht. Jedem steht bei höherem Verdienst die freiwillige, gesetzliche Versicherung frei.
 
KlausB

KlausB

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Zurück zur Fragestellung.

Wieviel übernimmt die Arbeitsagentur von meinen PKV Beiträgen?
Könnte mir vorstellen,auch nur das was der AG bezahlt hat.
Du bekommst das Arbeitslosengeld 1, dessen Höhe sich aus deinem Durchschnittsgehalt bis zur Bemessungsgrenze der RV der letzten 12 Monate errechnet. Für dieses Arbeitslosengeld wird anteilig Geld in die gesetzliche Rentenversicherung gemäß des üblichen Beitragssatzes von der Bundesagentur abgeführt. Wenn du gesetzlich KV-versichert bist, dann erhältst du die Hälfte des KV-Beitrags, der für die Höhe des AG1 gefordert wird, analog gilt das für die PV. Nur diese auf das ALG1 bezogenen Zuschussbeträge wirst du auf Antrag von der Agentur für Arbeit erhalten.

Privatversichert bei Arbeitslosigkeit

Wenn die PKV den Beitrag erhöht, muss sie dir Alternativ-Angebote nennen, in die du wechseln kannst. Meistens ist das dann verbunden mit einer höheren Selbstbeteiligung, alternativ auch mit einer Leistungskürzung oder dem Wechsel in einen Unisex-Vertrag. Wer in jungen Jahren die attraktiven Beiträge der PKV nutzt, hätte Rückstellungen daraus für das Alter bilden können. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die PKV-Beiträge im Alter steigen.

OT: Wer als Alleinstehender oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, zahlt meistens deutlich weniger in die private KV/PV als der gesetzlich Versicherte. Der Gesamtbeitrag der Techniker Krankenkasse (KV+PV) für gesetzlich Versicherte ist auf 1.171,41 Euro monatlich ab der Bemessungsgrenze gestiegen. Wer also zu den Gücklichen gehört, der auch bei Rentenbezug aufgrund von sozialversicherungspflichtigen Zusatzeinkünften oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, dürfte finanziell als Alleinstehender immer noch besser abschneiden. Für Beamte gilt das auch, die erhalten Beihilfe und haben daher nur 40-50% der Kosten privat abzusichern. Auf Betriebsrenten oder auch auf eine VBL-Rente ist der volle KV- und PV-Beitrag fällig, man hat also mehr als 21% Abzüge bei solchen Einkünften, einen Zuschuss gibt es nicht. Selbiges gilt für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen des Arbeitgebers verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der nackte Vergleich von KV-Monatsbeiträgen hilft wenig.

Gruß
Klaus
 
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[QUOTE="KlausB, post: 3647444, member: 4258
..
OT: Wer als Alleinstehender oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, zahlt meistens deutlich weniger in die private KV/PV als der gesetzlich Versicherte. Der Gesamtbeitrag der Techniker Krankenkasse (KV+PV) für gesetzlich Versicherte ist auf 1.171,41 Euro monatlich ab der Bemessungsgrenze gestiegen. Wer also zu den Gücklichen gehört, der auch bei Rentenbezug aufgrund von sozialversicherungspflichtigen Zusatzeinkünften oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, dürfte finanziell als Alleinstehender immer noch besser abschneiden. Für Beamte gilt das auch, die erhalten Beihilfe und haben daher nur 40-50% der Kosten privat abzusichern. Auf Betriebsrenten oder auch auf eine VBL-Rente ist der volle KV- und PV-Beitrag fällig, man hat also mehr als 21% Abzüge bei solchen Einkünften, einen Zuschuss gibt es nicht. Selbiges gilt für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen des Arbeitgebers verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der nackte Vergleich von KV-Monatsbeiträgen hilft wenig.

Gruß
Klaus
[/QUOTE]

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