[QUOTE="KlausB, post: 3647444, member: 4258
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OT: Wer als Alleinstehender oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, zahlt meistens deutlich weniger in die private KV/PV als der gesetzlich Versicherte. Der Gesamtbeitrag der Techniker Krankenkasse (KV+PV) für gesetzlich Versicherte ist auf 1.171,41 Euro monatlich ab der Bemessungsgrenze gestiegen. Wer also zu den Gücklichen gehört, der auch bei Rentenbezug aufgrund von sozialversicherungspflichtigen Zusatzeinkünften oberhalb der Bemessungsgrenze der KV liegt, dürfte finanziell als Alleinstehender immer noch besser abschneiden. Für Beamte gilt das auch, die erhalten Beihilfe und haben daher nur 40-50% der Kosten privat abzusichern. Auf Betriebsrenten oder auch auf eine VBL-Rente ist der volle KV- und PV-Beitrag fällig, man hat also mehr als 21% Abzüge bei solchen Einkünften, einen Zuschuss gibt es nicht. Selbiges gilt für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen des Arbeitgebers verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der nackte Vergleich von KV-Monatsbeiträgen hilft wenig.
Gruß
Klaus
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Genau so ist es, sogar auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen diese Beiträge an.