E
Eugenius
Themenstarter
- Dabei seit
- 15.04.2011
- Beiträge
- 38
Hallo!
In Shoei Homepage, Seite (shoei-europe.com/de/service/faq#q) FAQ (SHOEI Europe) habe ich folgendes gelesen:
Wann entspricht ein Visier mit Pinlock-Scheibe der ECE-Norm?
Um eine ECE-Zulassung für ein Visier für den ganztägigen Einsatz zu erhalten, muß bei diesem eine Lichtdurchdringung von mindestens 80 % gewährleistet sein. Tests haben jedoch ergeben, dass die Lichtdurchdringung beim montierten Pinlock Visier produktionsbedingt geringfügig unter 80 % liegen kann. Gemäß den ECE-Richtlinien bedeutet dies, dass von Herstellerseite entsprechend darauf hingewiesen werden muss, dass dieses Visier nur tagsüber eingesetzt werden darf.
Siehe auch shoei-europe.com/de/service/manuals, SHOEI Europe, SHOEI Europe, SHOEI Europe, PINLOCK manual for website.pdf, Punkt 4. "Benutzung nur am Tage gestattet". Also, in unser Fall, darf man nicht mit Pinlock im Nacht (Dunkelheit) fahren! Ein Verstoß könnte man (Italien z.B.) mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gruß. Eugenius
In Shoei Homepage, Seite (shoei-europe.com/de/service/faq#q) FAQ (SHOEI Europe) habe ich folgendes gelesen:
Wann entspricht ein Visier mit Pinlock-Scheibe der ECE-Norm?
Um eine ECE-Zulassung für ein Visier für den ganztägigen Einsatz zu erhalten, muß bei diesem eine Lichtdurchdringung von mindestens 80 % gewährleistet sein. Tests haben jedoch ergeben, dass die Lichtdurchdringung beim montierten Pinlock Visier produktionsbedingt geringfügig unter 80 % liegen kann. Gemäß den ECE-Richtlinien bedeutet dies, dass von Herstellerseite entsprechend darauf hingewiesen werden muss, dass dieses Visier nur tagsüber eingesetzt werden darf.
Siehe auch shoei-europe.com/de/service/manuals, SHOEI Europe, SHOEI Europe, SHOEI Europe, PINLOCK manual for website.pdf, Punkt 4. "Benutzung nur am Tage gestattet". Also, in unser Fall, darf man nicht mit Pinlock im Nacht (Dunkelheit) fahren! Ein Verstoß könnte man (Italien z.B.) mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gruß. Eugenius