Petition für 1. Hauptuntersuchung bei Motorrädern erst nach 3 Jahren

Diskutiere Petition für 1. Hauptuntersuchung bei Motorrädern erst nach 3 Jahren im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Aus irgendeinem Grund müssen unsere Moppeds ja bereits 2 Jahre nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung und nicht erst nach 3 Jahren wie PKW. Es...
TaunusGS

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Aus irgendeinem Grund müssen unsere Moppeds ja bereits 2 Jahre nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung und nicht erst nach 3 Jahren wie PKW.

Es gibt jetzt eine Petition (175 198) um das zu ändern.
Petition an den Deutschen Bundestag

lest euch das doch mal durch.
… und zeichnet wenn ihr dafür seid das dies sinnvoll ist….

danke
 
qtreiber

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R1300GS / Ex: V2S Multi - V4 Pikes Peak - R1250GS - XCountry - Multi1260S - R1200R - ff
Diese Petition unterstütze ich nicht. Dafür brauche ich nur hier in Motorradforen quer zu lesen.

Trotzdem danke für die Info!
 
Larsi

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Aus irgendeinem Grund müssen (*) PKW erst 3 Jahre nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung und nicht nach 2 Jahren, wie alle anderen Fahrzeuge unter 3,5t.

Edit:
(*) privat zugelassene
 
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kreuzer

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Servus,
haben da erst 83 von 30.000 Leuten unterschrieben, oder wo sehe ich die aktuelle Beteiligung?
Und, das geht wirklich nur noch bis zum 21. Januar, das wäre dann sportlich.
Grüße
Andreas
 
on2wheels

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Sodele,

ich habe schon ab und an solche Petitionen "unterschrieben", weil m.E. inhaltlich richtig.

Auf der anderen Seite: hat so eine Petition jemals irgendeine Änderung gebracht, also zumindest im Bereich "Entfall von sinnlosen Regeln / Gesetzen für Zweiräder"?

Gegen die dämliche 45 km/h Regel von 50ern und kleinen Rollern gab es schon mehrere Anläufe mit vergleichsweise hoher Beteiligung.

Und, tut sich was? Nope.

Ciao
Alex
 
udob

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PKW erst 3 Jahre nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung
Ja, aber wenn sie als Vorführwagen gewerblich zugelassen werden, verkürzt sich das Ganze.
Ist aber eigentlich auch wurscht, denn wenn ich so einen "Jahreswagen" preiswerter erstehen kann, ist im Regelfall eine neue HU mit im Preis drin.
😉
 
Larsi

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Stimmt, ich hätte "... privat zugelassene PKW ..." schreiben sollen.
 
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22' R1250GSA (verkauft)
Gibt's bei uns gefühlt schon ewig.

PKW, Motorrad, Anhänger..etc... 3 Jahre, dann 2 Jahre..dann jährlich.
 
C

ChrisAUT

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22' R1250GSA (verkauft)
Anhänger alle 2 Jahre, es sei denn die Zulassungsstelle macht einen Fehler.
Nein.

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das „Pickerl“ machen lassen.
 
Larsi

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Anhänger alle 2 Jahre, es sei denn die Zulassungsstelle macht einen Fehler.
Leider nicht ganz richtig. Alle ungebremsten Anhänger sowie Anhänger mit einer zul.Ges.Masse bis 750 kg bekommen bei Erstzulassung 36 Monate
 
zebrabernd

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Aus irgendeinem Grund müssen unsere Moppeds ja bereits 2 Jahre nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung und nicht erst nach 3 Jahren wie PKW.

Es gibt jetzt eine Petition (175 198) um das zu ändern.
Petition an den Deutschen Bundestag

lest euch das doch mal durch.
… und zeichnet wenn ihr dafür seid das dies sinnvoll ist….

danke
Die HU-Fristen kommen aus dem EU-Recht. Eine Änderung wird nur mit Zustimmung aller Mitgliedstaaten möglich sein. Wenn so ein wichtiger Mitgliedstaat wie Zypern und/oder Malta das beantragen würde, könnte eine Änderung vielleicht in nur 5 Jahren möglich sein. Unbedeutende Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Italien könnten dafür kein Gehör erhalten und es dauert ewig.
 
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x-file

x-file

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Nein.

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das „Pickerl“ machen lassen.
In Österreich mag das zutreffen, dessen Regelungen kenne ich nicht. Sorry.
 
GS_Steff

GS_Steff

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Ja, aber wenn sie als Vorführwagen gewerblich zugelassen werden, verkürzt sich das Ganze.
Ist aber eigentlich auch wurscht, denn wenn ich so einen "Jahreswagen" preiswerter erstehen kann, ist im Regelfall eine neue HU mit im Preis drin.
😉
Ja, aber wenn sie als Vorführwagen gewerblich zugelassen werden, verkürzt sich das Ganze.
Ist aber eigentlich auch wurscht, denn wenn ich so einen "Jahreswagen" preiswerter erstehen kann, ist im Regelfall eine neue HU mit im Preis drin.
😉
Vorführwagen haben auch 3 Jahre erstmalig, 1 Jahr haben „Selbstfahrervermietfahrzeuge“.
 
QVIENNA

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In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das „Pickerl“ machen lassen.
Bis Februar 2020 musste man in Ö jährlich zur Überprüfung. Ab 1. März 2020 3-2-1 wie bei PKW‘s. Bei als LKW zugelassenen PKW‘s (z.B. Ford Ranger) gilt dasselbe wie bei großen LKW‘s, nämlich jährlich.
 
GS_Steff

GS_Steff

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Ist das so?
Ich musste einen Firmenwagen erst einmal zum TÜV bringen. Und das war als wegen Corona der nächste erst nach 3,5 statt 3 Jahren ausgeliefert wurde.
Nein egal ob gewerblich oder privat genutzt, Neuwagen haben in D immer erstmalig 3 Jahre HU, außer Mietwagen oder Taxen.
 
AxelF

AxelF

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Das bringt doch nix.

Bei Wohnanhängern ist doch gerade das rumstehen der Tod. Bremsen die festgammeln usw., das ist das Problem.
Und bei Motorrädern ist es vermutlich auch eher die Nicht-Nutzung in Kombination mit technischen Änderungen und der Problematik, dass man eben nur 2 Räder zur Bodenhaftung hat.

Denke mal, bis morgen wird sich da nicht allzuviel noch ergeben an Stimmen...
 
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