K
Kroni
@ rrobi
Ich ziehe mir gerne die Narrenkappe auf und bleibe der Dumme, wenn das die Vorraussetzung dafür sein sollte, auch in einem Motorradfourm eindeutig klarzustellen, daß das vorsätzliche "Ausräumen" des Endtopfs nach derzeitiger Rechtslage die Allgemeine Betriebserlaubnis des Motorrades eindeutig zum Erlöschen bringt, was mit jeder Menge von höchst unerfreulichen Nachteilen verbunden sein kann, die bei Flensburger Punkten und einem saftigen Bußgeld gerade erst anfangen.
Es fällt mir zugegebenermassen verdammt schwer, ein Geschreibsel kommentarlos zu Kenntnis zu nehmen, in dem die Behauptung aufgestellt wird, so eine Maßnahme wäre völlig unproblematisch, könne man ruhig machen, alles halb so wild - und wer das Gegenteil behauptet, ist einfach nur doof.
Weil nämlich diese Sprücheklopferei von offenkundig Rechtsunkundigen, die sich aus zusammenhanglosem Halbwissen, Thekenstorys vom "Nicht-erwischt-worden" sein und dergleichen mehr eine Rechtsauffassung zusammenreimen, bei der der offenkundige Wunsch nach einer Brülltüte der Vater des Gedankens ist - womöglich unbefangene Leser dazu veranlassen zu denken: och, wenn's im GS Forum steht, dann kann ich ja meine Tüte ruhig auch ausräumen.
Ich habe nämlich die erheblichsten Bedenken, daß es vor Gericht als "Ich kann nix dafür" - Ausrede ausreichen würde, das man irgendwo in einem Internet-Forum irgendwas gelesen hat, was irgendjemand geschrieben hat, der offenkundig von Rechtsfragen nicht die Bohne einer Ahnung hat.
Deshalb habe ich mir auch die Mühe gemacht, das Statement eines zugelassenen Rechtsanwalts und eine Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zu verlinken, weil ich irgendwie die Hoffnung habe, daß es den einen oder anderen geben könnte, der den Aussagen eines Oberlandesgerichts oder eines Rechtsanwalts doch etwas mehr Glauben beimessen könnte, als dummen Sprüchen auf Biertischniveau.
Und das ist es mir auch Wert, mit dem Klopfer dieser Biertischsprüche die Klinge zu kreuzen.
Ich ziehe mir gerne die Narrenkappe auf und bleibe der Dumme, wenn das die Vorraussetzung dafür sein sollte, auch in einem Motorradfourm eindeutig klarzustellen, daß das vorsätzliche "Ausräumen" des Endtopfs nach derzeitiger Rechtslage die Allgemeine Betriebserlaubnis des Motorrades eindeutig zum Erlöschen bringt, was mit jeder Menge von höchst unerfreulichen Nachteilen verbunden sein kann, die bei Flensburger Punkten und einem saftigen Bußgeld gerade erst anfangen.
Es fällt mir zugegebenermassen verdammt schwer, ein Geschreibsel kommentarlos zu Kenntnis zu nehmen, in dem die Behauptung aufgestellt wird, so eine Maßnahme wäre völlig unproblematisch, könne man ruhig machen, alles halb so wild - und wer das Gegenteil behauptet, ist einfach nur doof.
Weil nämlich diese Sprücheklopferei von offenkundig Rechtsunkundigen, die sich aus zusammenhanglosem Halbwissen, Thekenstorys vom "Nicht-erwischt-worden" sein und dergleichen mehr eine Rechtsauffassung zusammenreimen, bei der der offenkundige Wunsch nach einer Brülltüte der Vater des Gedankens ist - womöglich unbefangene Leser dazu veranlassen zu denken: och, wenn's im GS Forum steht, dann kann ich ja meine Tüte ruhig auch ausräumen.
Ich habe nämlich die erheblichsten Bedenken, daß es vor Gericht als "Ich kann nix dafür" - Ausrede ausreichen würde, das man irgendwo in einem Internet-Forum irgendwas gelesen hat, was irgendjemand geschrieben hat, der offenkundig von Rechtsfragen nicht die Bohne einer Ahnung hat.
Deshalb habe ich mir auch die Mühe gemacht, das Statement eines zugelassenen Rechtsanwalts und eine Pressemitteilung des OLG Karlsruhe zu verlinken, weil ich irgendwie die Hoffnung habe, daß es den einen oder anderen geben könnte, der den Aussagen eines Oberlandesgerichts oder eines Rechtsanwalts doch etwas mehr Glauben beimessen könnte, als dummen Sprüchen auf Biertischniveau.
Und das ist es mir auch Wert, mit dem Klopfer dieser Biertischsprüche die Klinge zu kreuzen.
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