OLG SH: Mitschuld bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Diskutiere OLG SH: Mitschuld bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das OLG Schleswig-Holstein hat bei einem Unfall zw. einem linksabbiegenden Pkw-Fahrer und einem entgegenkommenden (tödlich verletzten)...
sigmali

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Das OLG Schleswig-Holstein hat bei einem Unfall zw. einem linksabbiegenden Pkw-Fahrer und einem entgegenkommenden (tödlich verletzten) Motorradfahrer dessen Mitschuld mit 50 % festgelegt, da er lt. Gutachten deutlich zu schnell fuhr.

t-online
 
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Christian Achberger

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"Laut Gutachten fuhr er zwischen 109 und 124 km/h, obwohl an dieser Stelle nur 50 km/h erlaubt
waren."

Aber na klar doch!!!
so etwas passiert nicht „aus Versehen“
 
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GS`ler

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109 bis 124 km/h bei erlaubten 50. Dazu noch Baustelle und Rettungswagen überholt. Was erwartet man den hier? Keine Mitschuld? So schlimm wie der Ausgang auch ist, aber die Mitschuld kann ich durchaus nachvollziehen.
 
FAM

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Das kann man eigentlich nur beurteilen, wenn man die Unfallstelle sieht und dort die Sicht beurteilen kann. Ich persönlich sehe, egal wie die Bedingungen dort waren, deutlich mehr als 50 % Schuld beim Motorradfahrer. Mindestens 60 km/h zu schnell, Baustelle und Rettungswagen überholt?? Sorry, aber was kann der Autofahrer dafür?? Damit muss man ja nun wirklich nicht rechnen, daher in meinen Augen locker 80 % Schuld beim Motorradfahrer, eher mehr.
 
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Prinzipiell stellt sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit von derlei Threads. Dass behördlicherseits eine Mitschuld festgestellt wurde ist unstrittig. Einige würden sogar noch eine größere Mitschuld attestieren. Und nun? Wo ist da der Anreiz / Raum für kontroverse Diskussionen?
 
Ragnar_Borg

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Dieser Thread leistet aus meiner Sicht einen konstruktiven Beitrag zur Bewußtseinsbildung. Habe interessiert gelesen.
 
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FAM

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Prinzipiell stellt sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit von derlei Threads. Dass behördlicherseits eine Mitschuld festgestellt wurde ist unstrittig. Einige würden sogar noch eine größere Mitschuld attestieren. Und nun? Wo ist da der Anreiz / Raum für kontroverse Diskussionen?
Außerdem stellt sich die Frage, warum Du hier mit liest, wenn Du die Sinnhaftigkeit in Frage stellst. Gibt sicherlich genug ander Threads, die Du ggf. für sinnhaft erachtest. In denen kannst Du Dich doch austoben.
 
moubeli

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Bei dem Schmerz des Verlustes eines geliebten Menschen spielt die Schuldfrage eh
keine Rolle.

Wenn's um Geld geht offensichtlich schon:

Zitat T-Online: "Die Hinterbliebenen des tödlich verunglückten Motorradfahrers verlangten vom Autofahrer Schadensersatz und forderten eine umfassende Haftung für den entstandenen Schaden. "

Ich lasse das mit einem gewissen Gefühl von Verständnislosigkeit so stehen.
 
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Ganz allgemein:

Manche Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen auch vor dem Hintergrund, dass aus Sicht des z.B. Einbiegenden die Fahrbahn nicht weit genug einsehbar ist, wenn zB außerorts die erlaubten 100 km/h gefahren werden.

An dieses Risiko sollte man immer denken, wenn man bloß a bisserl zu schnell ist, zB die üblichen 20 km/h, weil es dann noch keine Punkte gibt.

Das mit dem Sichtfahrgebot hat grds. seine Berechtigung, schon aus Selbstschutz.
 
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Wenn's um Geld geht offensichtlich schon:

Zitat T-Online: "Die Hinterbliebenen des tödlich verunglückten Motorradfahrers verlangten vom Autofahrer Schadensersatz und forderten eine umfassende Haftung für den entstandenen Schaden. "

Ich lasse das mit einem gewissen Gefühl von Verständnislosigkeit so stehen.
Das habe ich dann wohl eher falsch eingeschätzt :-(
 
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Ganz allgemein:

Manche Geschwindigkeitsbeschränkungen erfolgen auch vor dem Hintergrund, dass aus Sicht des z.B. Einbiegenden die Fahrbahn nicht weit genug einsehbar ist, wenn zB außerorts die erlaubten 100 km/h gefahren werden.

An dieses Risiko sollte man immer denken, wenn man bloß a bisserl zu schnell ist, zB die üblichen 20 km/h, weil es dann noch keine Punkte gibt.

Das mit dem Sichtfahrgebot hat grds. seine Berechtigung, schon aus Selbstschutz.
Genau so ist es. Ich weiß aus persönlichem Kontakt zu Jungs der VÜ Südhessen, dass z.B. der ursprünglichen Unfallmeldung "Der vorfahrtberechtigte Biker wurde durch den abbiegenden Autofahrer übersehen" leider häufig teils deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen durch das Motorrad zugrunde liegen.
@sigmali, wie siehst Du das?
 
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Wenn's um Geld geht offensichtlich schon:

Zitat T-Online: "Die Hinterbliebenen des tödlich verunglückten Motorradfahrers verlangten vom Autofahrer Schadensersatz und forderten eine umfassende Haftung für den entstandenen Schaden. "

Ich lasse das mit einem gewissen Gefühl von Verständnislosigkeit so stehen.
Als Unbeteiligter kann man beide Seiten verstehen. Die Hinterbliebenen möchten „Schadenersatz“, der Autofahrer wehrt sich. Grundsätzlich keine seltene Konstellation bei Unfällen.
 
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Christian S

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Als Unbeteiligter kann man beide Seiten verstehen. Die Hinterbliebenen möchten „Schadenersatz“, der Autofahrer wehrt sich. Grundsätzlich keine seltene Konstellation bei Unfällen.
Allgemein ist es nicht möglich, in vergleichbaren Fällen eine Haftungsquote vorherzusehen. Manche Richter finden Geschwindigkeitsüberschreitungen schwerwiegender als andere =>
Wo ein Richter sich für 70 : 30 entscheidet kann sich ein anderer Richter für 30:70 entscheiden, und keine Entscheidung ist falsch, da es kein absolutes richtig.

Hier gibt es die Entscheidung, falls sich jemand genauer damit befassen will:
Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein
 
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109 bis 124 km/h bei erlaubten 50. Dazu noch Baustelle und Rettungswagen überholt. Was erwartet man den hier? Keine Mitschuld? So schlimm wie der Ausgang auch ist, aber die Mitschuld kann ich durchaus nachvollziehen.
100% Zustimmung.

Das war leider seine letzte Fehleinschätzung---so leid es mit tut.
 
sigmali

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Bei dem Schmerz des Verlustes eines geliebten Menschen spielt die Schuldfrage eh
keine Rolle.
Der Unfall hätte auch mit einem (schwer-) verletzten Motorradfahrer passieren können. Dann hätte er u.U. deutlich reduzierte Ansprüche geltend machen können. Bei bleibenden Schäden kann das nochmals weh tun.
 
sigmali

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Genau so ist es. Ich weiß aus persönlichem Kontakt zu Jungs der VÜ Südhessen, dass z.B. der ursprünglichen Unfallmeldung "Der vorfahrtberechtigte Biker wurde durch den abbiegenden Autofahrer übersehen" leider häufig teils deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen durch das Motorrad zugrunde liegen.
@sigmali, wie siehst Du das?
Ich kann den vorliegenden Fall nur über die Info aus dem t-online-Beitrag beurteilen. Und hier stand die Überschreitung wohl fest. Bei vielen anderen Unfällen spielen Geschwindigkeitsüberschreitungen der "bevorrechtigten" Motorradfahrern eine Rolle. Bei entsprechenden Unfallfolgen wird i.d.R. ein Sachverständiger eingeschaltet.

Mein Ansinnen für diesen Beitrag war genau das: Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass unser Tun im Ernstfall geprüft wird und unsere "Unschuld" widerlegt. Und unsere Ansprüche reduziert.
 
sigmali

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Allgemein ist es nicht möglich, in vergleichbaren Fällen eine Haftungsquote vorherzusehen. Manche Richter finden Geschwindigkeitsüberschreitungen schwerwiegender als andere =>
Wo ein Richter sich für 70 : 30 entscheidet kann sich ein anderer Richter für 30:70 entscheiden, und keine Entscheidung ist falsch, da es kein absolutes richtig.

Hier gibt es die Entscheidung, falls sich jemand genauer damit befassen will:
Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein
Wobei Urteile von OLGs andere Gewichtung erlangen, als normale AGs.
 
ufoV4

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Da ist ein Mensch gestorben und ein andere war daran beteiligt. Wenn diese Geschwindigkeitüberschreitung denn so groß war, dann wollte der Kradler halt sterben.
Was aber im Kopf des Autofahrers abgeht, den Film möchte ich nie sehen müssen.
Die Familie des Verstorbenen hat mein anonymes Mitgefühl.
 
maxquer

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Deshalb bremse ich in solchen Situationen eher, als auf meine Vorfahrt zu pochen.
Aber vielleicht liegt das am Alter. Beschleunigen oder dermaßen die Geschwindigkeit überschreiten würde ich in solch einer Situation auf keinem Fall.
Manche meinen ja sie wären unverwundbar.
Wie man sieht, stimmt leider nicht.

Gruss,
maxquer
 
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