Jetzt ist ein neuer Eigentümer dazu gekommen (mit Porsche) und er behauptet bei der Eigentümer-Versammlung ,
es sei allgemein aus Feuerschutztechnischen Gründen nicht erlaubt, Auto und Motorrad auf 1 TG Platz.
hallihallo,
du hast dein problem in der ausgangssituation für mich noch nicht schlüssig erklärt:
du bist mieter, dein ansprechpartner bzw. vertragspartner ist dein vermieter.
wenn in einer eigentümerversammlung ein eigentümer behauptet, jede tiefgarage müsse neuerdings rot gestrichen werden, uns es dürfen nur noch schwarze autos abgestellt werden, dann sind (für dich) nicht diese forderungen interessant, sondern die umsetzung in der versammlung.
wird der beschluß mehrheitlich angenommen, dann ist der verwalter das organ, das diesen beschluß bei den eigentümern durchsetzen muß.
und die müssen es ihren mietern beibringen.
was in dem blöden beispiel zu klagen führen wird.
sollte diese forderung in der versammlung ergebnislos verhallen, dann hat halt einer was gesagt, was die anderen nicht interessiern muß.
hier wird ja wohl ein hinweis auf eine angebl. bestehende gesetzliche (versicherungs-/baurechts-) regelung gegeben.
der verwalter als "schutzorgan" des eigentums der gemeinschaft kommt damit schon in zugzwang, sofern er sein amt gewissenhaft und regreßfrei ausüben will.
wenn er diese regelung kennt und sie stimmt, sollte er sie tunlichst unsetzen.
für dich via vermieter.
wenn er sie bisher nicht kannte, muß er sich schlau machen und im berechtigten falle auch umgehend umsetzen.
wenn nach prüfung alles humbug war, bleibt's eben folgenlos.
all das sollte im protokoll der eigentümerversammlung nachzulesen sein.
kurzum: bevor du von deinem vermieter nichts anderes hörst als bisher vereinbart, bleibt der status quo erhalten.
hier wurde schon geschrieben: wieder hinlegen!
weder der porschefahrer, noch der verwalter sind dein ansprechpartner, und schon gar nicht sind sie weisungsbefugt.
grüße vom elfer-schwob
ich hab jetzt die überschreitung der parkmarkierung und objektiv mögliche behinderungen ausdrücklich außen vor gelassen.