QVIENNA
Hausverwaltungen sind nicht die Feuerpolizei oder Versicherung. Sie weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, damit haben sie ihre Pflicht getan und können nicht belangt werden.
Auf die Schnelle: Garagenverordnung für BaWü:Hallo Zusammen,
ich wohne in einer Wohnanlage (3 Häuser) die eine gemeinsame Tiefgarage haben.
Auf dem TG Platz habe ich das Motorrad quer hinter dem Auto an der Wand stehen.
Das Auto ragt zugegeben 30 cm über die Bodenmarkierung raus, da aber neben meinem Auto eine Betonsäule ist, können die anderen TG nutzer sowieso nicht so gut rangieren.
Jetzt ist ein neuer Eigentümer dazu gekommen (mit Porsche) und er behauptet bei der Eigentümer-Versammlung ,
es sei allgemein aus Feuerschutztechnischen Gründen nicht erlaubt, Auto und Motorrad auf 1 TG Platz.
Bei Einzug hatte ich alle Mitbewohner gefragt ob es irgendjemanden stört, alle haben kein Problem damit.
Auch von unserer Vermieterin habe ich die Erlaubnis das Motorrad hinter dem Auto quer zu stellen.
Weiss jemand wie das rechtlich aussieht.?
Der neue (Porsche Innhaber) könnte mich doch persönlich ansprechen, daß er "zu blöd" ist in der TG zu rangieren, dann gäbe es sicher eine Lösung.
Oder ist da etwas dran, an dem Verbot aus Feuerschutz-Gründen (wohne in Ba-Wü.)
Hat in solchem Fall jemand von Euch Erfahrung?
Die rechtliche Regelung mal außen vor: Ob in einer TG 40 PKW oder 40 PKW und 3 Motorräder oder 39 PKW und 3 Motorräder stehen ist für die Brandgefahr nicht wirklich kriegsentscheidend und für die Brandlast auch keine Riesenunterschied, oder ?Toleranz ist hier der komplett falsche Ansatz. Hier gehts im Brandfall um sehr viel Geld.
Verändere doch mal die Parksituation auf dem von dir gemieteten Stellplatz:(…)
Auf dem TG Platz habe ich das Motorrad quer hinter dem Auto an der Wand stehen.
Das Auto ragt zugegeben 30 cm über die Bodenmarkierung raus, da aber neben meinem Auto eine Betonsäule ist, können die anderen TG nutzer sowieso nicht so gut rangieren.
(…)
Der neue (Porsche Innhaber) könnte mich doch persönlich ansprechen, daß er "zu blöd" ist in der TG zu rangieren, dann gäbe es sicher eine Lösung.
(…)
Eben nicht außen vor. Aber du kannst als Betroffener im Brandfall gerne mit der Versicherung diskutieren. Vom Platzangebot gebe ich dir gerne Recht aber das ist irrelevant.Die rechtliche Regelung mal außen vor: Ob in einer TG 40 PKW oder 40 PKW und 3 Motorräder oder 39 PKW und 3 Motorräder stehen ist für die Brandgefahr nicht wirklich kriegsentscheidend und für die Brandlast auch keine Riesenunterschied, oder ?
Geht abdersrum genau so, das habe ich als wir noch im Block wohnten wie folgt gelöst:Verändere doch mal die Parksituation auf dem von dir gemieteten Stellplatz:
Stelle dein Auto zuerst ab und parke es möglichst nahe an der Wand.
Stelle jetzt dein Motorrad quer hinter das Auto. Bist du mit dem Hauptständer und beiden Rädern innerhalb der Markierung?
Wenn "ja", suche das Gespräch mit dem Porsche-Fahrer, aber sag ihm nicht, er sei zu "blöd zu rangieren".
Wenn "nein" bist du so eindeutig im Unrecht, daß du dir wirklich einen zweiten Stellplatz suchen solltest
Siehst Du, das ist schon der erste Irrtum. Du erwirbst keinen Stellplatz, sondern das Sondernutzungsrecht an einer als Kfz.-Abstellplatz Nr. X zu nutzenden und entsprechend markierten Fläche in der gemeinschaftlichen Tiefgarage.Wenn ich zu einer Eigentumswohnung einen Stellplatz erwerbe, dann erwerbe ich einen Stellplatz.