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Mal ein kleiner Auzug aus der StVZO §29:
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2.1 Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; Krafträder 24 Monate
2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.
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Also ist das Zurückdatieren sogar laut StVZO gewollt. Und solange die ganze Verkehrsgeschichte nicht eindeutig über ein EU-Recht geregelt wird, bleibts halt so.
Klar!
Und seit wann ist's so?
War früher (im letzten Jahrhundert
) immer so, daß eine Plakette für den Folgezeitraum von zwei Jahren zugeteilt wurde, wenn denn die nötigen Voraussetzungen erfüllt waren.
Gibt es irgendeinen triftigen Grund dafür, daß ein KFZ, welches "verspätet" zur HU vorgeführt wird und die Prüfung besteht, nicht den normalen Freigabezeitraum von zwei Jahren bekommt? Das würde bedeuten, daß ein 23 Monate (+28/29/30 Tage) überzogenes KFZ zwar eine Überprüfung besteht, anschließend aber verdächtig ist, innerhalb des verbleibenden 1-Monats (-28/29/40 Tage) Zeitraumes bis zur nächsten (im Sinne der StVZO) Untersuchung derartig abzubauen, daß eine Neuuntersuchung nach erwähntem Monat zwingend fällig ist
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Völlig absurd, Geldschneiderei par excellence.
Nicht einmal kalibrationspflichtige Messgeräte für die deutlich streng überwachte Pharmaindustrie unterliegen derartigen Restriktionen. Wird das Messgert kalibriert, gibt's 'nen zulässigen Nutzungszeitraum. Ist dieser überschritten, darf das Gerät nicht mehr für prozessrelevante Messungen verwendet werden. Wird das Ding dann irgendwann wieder kalibriert, ist der Kalibrationszeitraum wieder ein Jahr (oder was auch immer vorgeschrieben ist), beginnend zum Zeitpunkt der Prüfung.
Würde ich diese schwachsinnige (o. nicht? Eher intelligente, im Sinne der "Regler" bzw. deren Lobbyisten?) Regelung auf meine Zulassung für Kernkraftwerke anwenden, müsste ich jetzt etwa zwölf Strahlenschutzuntersuchungen (kostenpflichtig) über mich ergehen lassen, um nur für Mai 2010 gewappnet zu sein. Für Juni wär ich wieder dran, das war mein Termin für den Check. Zwölf Dosimeter müsste ich jetzt wohl auch noch tragen/abliefern, zwölf -gleichzeitig gezogene- Blutentnahmen über mich ergehen lassen, zwölfmal pinkeln -Urinprobe ist wichtig-
, zwölfmal die Fragen nach den Kinderkrankheiten u. aktuellen o. chronischen Beschwerden über mich ergehen lassen ... Nur um ggfs. für genau einen Tag eine Zulassung zum Betreten eines KKWs zu erlangen (u. dann 12mal die Sicherheitsbelehrung von ca. 2h, 12mal durch den Monitor -hin u. zurück,! Nat.-).
Grüße
Uli