eschild
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Hi Jochen,Jetzt nochmal: Wenn ich Reifengrößen aus Ziffer 20 und 21 einhalte, dann müsste ich gar nichts machen? Außer neue Reifen aufziehen? Btw, das hatte ich ohnehin vor... (und was ist ein TE?)
Diese Sicht war am Anfang auch mein Verständnis, aber der TÜV meinte, ich müsste den Reifen auf jeden Fall eintragen lassen. Und dann bei neuen Reifen diese auch wieder eintragen lassen, es sei denn, es wären dieselben wieder.
nach erneutem Blick auf den alten Schein in #8, musst Du Dich nur an die Reifengrößen und den Traglastindex halten und hast ansonsten freie Reifenwahl!
Herzliche Grüße, Andreas
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