Neue Reifen für R80GS Bj 1992

Diskutiere Neue Reifen für R80GS Bj 1992 im 2 Ventiler Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen, ich würde auch gerne nochmal das Thema Reifen strapazieren: Ich habe eine R80GS Bj 1992 ohne Umbauten. Soweit ich weiß, muss ich...
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Jochen166

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Hallo zusammen,

ich würde auch gerne nochmal das Thema Reifen strapazieren:

Ich habe eine R80GS Bj 1992 ohne Umbauten. Soweit ich weiß, muss ich jetzt neue Reifen aufziehen (was ohnehin fällig war) und diese eintragen lassen. Im Fahrzeugschein stehen 90/90-21 54S (bzw. 54H) sowie 130/80-17 65S (bzw. 130/80R17 65H) in den Feldern 20-23.

Kennt jemand einen Ansatz, wie man die Eintragung vereinfachen könnte? Oder ist der Weg über TÜV und Zulassungsbehörde nicht zu vermeiden?

Und: Welche Modelle fahrt ihr, wenn ihr auf Straßen unterwegs seid?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße

Jochen
 
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DXBGS

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Du nimmst doch die gleiche Grösse, da ändert sich doch nix.
Anders wenn du eine Fabrikatsbindung hast. Dann die Reifen montieren, sofern noch verfügbar, neue Marke/Profil eintragen lassen oder Bindung kpl austragen lassen. TÜV/LRA
 
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Torx

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Hallo
Ich hab auf meiner 100er GS den Conti Trail Attack in der angegebenen Grösse also Diagonal Reifen ohne das "R

Gruß Jochen
 
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Jochen166

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Du nimmst doch die gleiche Grösse, da ändert sich doch nix.
Anders wenn du eine Fabrikatsbindung hast. Dann die Reifen montieren, sofern noch verfügbar, neue Marke/Profil eintragen lassen oder Bindung kpl austragen lassen. TÜV/LRA
Bist du sicher, dass ich bei gleicher Größe nichts eintragen muss? Das wurde mir bei der Dekra anders dargestellt. Hast du eine Quelle, auf die ich mich beziehen kann?
Danke
Jochen
 
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DXBGS

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Was will er denn eintragen? Die gleiche Grösse nochmal...
Unter der Rubrik "Reifen" gibt es einen kpl. Auszug des Gesetzestextes.
Da steht alles eindeutig drin.
Nochmal: wenn der Reifen eine andere Bauart hat (Radial, belted...) dann musst ihn auch bei gleicher Grösse eintragen lassen.
Mit Foto vom Schein wäre es auch leichter Tips zu geben
 
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Jochen166

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Also, das wäre der Schein dazu. Nach meinem Verständnis würde auch ein Reifen mit den passenden Parametern auskömmlich sein. Aber - wie gesagt - lt. TÜV müssten selbst baugleiche Reifen eingetragen werden. D.h. selbst Reifen, die den Parametern aus 20 und 21 exakt entsprechen, müssten trotzdem eingetragen werden.
Kann das sein?
 

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DXBGS

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Ja, er will die Marke und den Profiltyp eintragen gem den neuen Bestimmungen.
Genauso kannst aber auch alles was die Reifen betrifft austragen lassen ausser die Kombi diagonal und radial, damit würdest dir nur selbst ein Ei legen
 
Franz Gans

Franz Gans

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Also, das wäre der Schein dazu. Nach meinem Verständnis würde auch ein Reifen mit den passenden Parametern auskömmlich sein. Aber - wie gesagt - lt. TÜV müssten selbst baugleiche Reifen eingetragen werden. D.h. selbst Reifen, die den Parametern aus 20 und 21 exakt entsprechen, müssten trotzdem eingetragen werden.
Soweit ich das als interessierter Laie übersehe und verstehe, hast Du nur den nachteiligen Eintrag einer festen Bindung an den ausgelaufenen Michelin T66x eingetragen, den Du jetzt endgültig loswerden mußt, damit Dir zukünftig - bei identischen Reifengrößendaten - alle Reifenhersteller mit einem Angebot in der zulässigen Größe zur Montage offenstehen.

Was mich noch wundert, ist die Ergänzung in der Zulassungsbescheinigung 1 um den H-Reifen. Eigentlich ist die unnötig, weil man - soweit ich weiß - höherwertige Geschwindigkeitsklassen immer nutzen darf. Also V statt H statt T statt S und so weiter. Ich hatte früher mal eine R100GS, kann mich aber an die damaligen Einzelheiten bei deren Reifen nicht mehr erinnern.
 
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Jochen166

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Guten Morgen, erstmal Danke für eure Rückmeldungen. Der FZ-Schein ist von 1998, da ist vllt. manches noch anders eingetragen.
Wie ist denn die Reigenfolge bei neuen Reifen, wenn ich es austragen möchte: Erst Zulassungsbehörde dann TÜV oder erst TÜV dann Zulassungsbehörde?
 
Franz Gans

Franz Gans

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Wie ist denn die Reigenfolge bei neuen Reifen, wenn ich es austragen möchte: Erst Zulassungsbehörde dann TÜV oder erst TÜV dann Zulassungsbehörde?
Ein Mitarbeiter einer Prüforganisation (Du hast im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten die Wahl) mit den entsprechenden Befugnissen (amtlich anerkannter Sachverständiger aka a. a. S.) erstellt Dir ein kostenpflichtiges Gutachten, mit dem Du dann zur Zulassungsstelle gehst, um Dir dort - wieder gegen Geld - eine gemäß Gutachten geänderte neue Zulassungbescheinigung 1 ausstellen zu lassen.

Danach bist du "frei" (relativ, denn bei mir steht z. B. drin, daß die beiden Reifen von einem Hersteller bei zusammengehörigen Profilen sein müssen, was für mich aber keine echte Einschränkung bedeutet) in der zukünftigen Reifenwahl.

Aufpassen mußt Du nur, daß der a. a. S. Dich nicht weiter einschränkt, z. B. indem er Dir genau nur die aktuell montierte Kombination einträgt. Dann hast Du das Spiel mit quasi jedem Reifenwechsel von neuem. Ich habe auch darauf bestanden (R1100GS), daß die im Fahrzeugbrief vorgegebenen bias-belted-Typen mit aufgenommen wurden. Werde die zwar vermutlich nicht montieren, aber wozu mehr als unbedingt nötig einschränken lassen?
 
Beowulf

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Bei mir hat der KÜS - Prüfer bei der R100GS die Fabrikatsbindung ausgetragen und nur die Dimension mit Hinweis auf gleichen Hersteller und gleichen Typs/Profil eingetragen. Wobei es mir offensteht, Radial- und/oder Diagonalreifen zu fahren.

Mit dem Conti Trail Attack 3 (vorne diagonal/hinten radial) bin ich sehr zufrieden.
 
eschild

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Bist du sicher, dass ich bei gleicher Größe nichts eintragen muss? Das wurde mir bei der Dekra anders dargestellt. Hast du eine Quelle, auf die ich mich beziehen kann?
Danke
Jochen
Hallo Jochen,

wenn in Deinen Papieren nix von „Reifenfabrikatsbindung lt. Betriebserlaubnis“ steht, musst Du nix eintragen lassen (solange Du die Grössen- und Typvorgabe nicht änderst). Die 2V GS hatte meines Wissens nach KEINE Reifenfabrikatsbindung (im Gegensatz zur R80R/R100R).

Es gibt verständige Prüfer, die Dir die Reifenfabrikatsbindung nicht mehr erhältlicher Reifentypen austragen. Du kannst dann fahren und ausprobieren, was Du möchtest. Das ist besser angelegtes Geld, als jedes Mal eine neue Reifensorte für ~100€ extra eintragen zu lassen.

Herzliche Grüße,

Andreas
 
Beowulf

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Bei mir (R100GS) stand eine Reifenfabrikatsbindung in der Zulassung (Michelin T66).
 
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edelweiß GS

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Hi

Die Reifenbindung Michelin T66 war ne Mischbereifung Hinten Radial /Vorne Diagonal >deswegen war sie so eingetragen. Bild/Anhang aus #8 :). War selber in der Lage >hatte ne R100GS/PD
 
Franz Gans

Franz Gans

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Die Reifenbindung Michelin T66 war ne Mischbereifung Hinten Radial /Vorne Diagonal >deswegen war sie so eingetragen. Bild/Anhang aus #8 :). War selber in der Lage >hatte ne R100GS/PD
Stimmt, scheint plausibel. Habe ich in #10 fehlinterpretiert (nicht genau genug hingeschaut) und nehme alles zurück ;-). Der Eintrag der Mischung von diagonaler und radialer Karkasse bezieht sich nur auf den Michelin T66x, den es sowieso nicht mehr gibt.

Insofern braucht der TE eventuell gar nichts zu machen, solange er nur die in den Papieren vorgesehenen die Größen einhält, wovon auszugehen ist. Also nichts machen, billiger geht's praktisch nicht ;-).
 
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Jochen166

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Jetzt nochmal: Wenn ich Reifengrößen aus Ziffer 20 und 21 einhalte, dann müsste ich gar nichts machen? Außer neue Reifen aufziehen? :) Btw, das hatte ich ohnehin vor... (und was ist ein TE?)
Diese Sicht war am Anfang auch mein Verständnis, aber der TÜV meinte, ich müsste den Reifen auf jeden Fall eintragen lassen. Und dann bei neuen Reifen diese auch wieder eintragen lassen, es sei denn, es wären dieselben wieder.
 
Franz Gans

Franz Gans

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Jetzt nochmal: Wenn ich Reifengrößen aus Ziffer 20 und 21 einhalte, dann müsste ich gar nichts machen? Außer neue Reifen aufziehen? :) Btw, das hatte ich ohnehin vor... (und was ist ein TE?)
TE Themenersteller oder auch mal TO thread opener
Ich bin auch nur interessierter Laie, aber auf den Hinweis speziell von @edelweiß GS in #17 sehe ich es jetzt auch so, daß du nichts zu machen brauchst, weil Du keine Reifenfabrikats- oder -profilbindung in den Papieren eingetragen hast. Und darum geht es ja beim Verkehrsblatt 15-2019.

Du kannst das ja noch mal mit einer fachlich kompetenteren Größe (bei uns am Ort gibt's TÜV, Dekra und etliche weitere) diskutieren, jedoch würde ich mich bei dem Gespräch schon sehr fest auf den Standpunkt stellen, daß man mir eine hieb- und stichfeste Begründung für das Ansinnen einer (kostenpflichtigen!) Eintragung liefern muß und nicht nur die Ansicht eines Prüfers, der sich eventuell nicht ausreichend schlau gemacht hat oder vom Arbeitgeber "abgerichtet" wurde Zahlopfer einzusammeln. Also weitere Meinungen einholen oder eventuell noch eine eMail nach München an BMW schicken.

Aber ich vermute nicht unbegründet, Du bist fein heraus! Laß Dir anhand des folgenden Dokumentes vom a. a. S. das Gegenteil belegen. Es gilt Fall 2 für Dein Motorrad und darin verstößt Du mit Deinem Moped gegen keine Regelungen. Fertig.
Siehe auch BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
 
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