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Gast56262
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Mich interessiert die Frage, wie die Polizei auf die Verwendung der Nebelzusatzleuchten reagiert. Es dürfte klar sein, dass die eingeschalteten Nebelzusatzleuchten in Verbindung mit dem Abblendlicht unsere Erkennbarkeit verbessert. Aber die Verwendung ist unzulässig, wenn nicht die besonderen Witterungsvoraussetzungen gemäß § 17 Absatz 3 StVO vorliegen. Dort heißt es:
...Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Die Verwendung bei guter Sicht ist also genauso eine Ordnungswidrigkeit, wie das Fahren mit eingeschaltetem Fernlicht oder das Fahren ohne Licht. Gibt es Erfahrungen mit dem Verhalten der Polizei bei für uns sinnvoller aber dennoch unzulässiger Verwendung der Nebelzusatzleuchten?
...Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Die Verwendung bei guter Sicht ist also genauso eine Ordnungswidrigkeit, wie das Fahren mit eingeschaltetem Fernlicht oder das Fahren ohne Licht. Gibt es Erfahrungen mit dem Verhalten der Polizei bei für uns sinnvoller aber dennoch unzulässiger Verwendung der Nebelzusatzleuchten?